--- name: aktenaufbereiter-erstpruefung-und-mandatsziel description: "Aktenaufbereiter: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin aktenaufbereiter strafrecht im Strafrechts-Aktenaufbereiter." --- # Aktenaufbereiter: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Aktenaufbereiter Erstpruefung Und Mandatsziel** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Aktenaufbereiter Strafrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort. - Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: Aktenaufbereiter: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel - **Normen-/Quellenanker:** StPO. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Aktenaufbereiter** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 46b StGB - § 203 StGB - § 46 StGB - § 73a StGB - § 73c StGB - § 73e StGB - § 46a StGB - § 49 StGB - § 47 StGB - Art. 6 EMRK - § 27 StGB - § 244a StGB ### Leitentscheidungen - BVerfGE Band 6 Rn 32 (Lüth, Drittwirkung der Grundrechte) - BVerwG 6 C 12.21 (Maßstab Verwaltungsentscheidung) - BGH GSZ 1/14 (richterliche Rechtsfortbildung)