--- name: workflow-fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen im Strafrechts-Aktenaufbereiter." --- # Fristen- und Risikoampel ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort. - Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Strafrechts-Fristen-Speziallage - **Akteneinsicht § 147 StPO:** Antrag jederzeit moeglich, aber Aktenausgabe an Verteidiger erst nach Abschluss der Ermittlungen (§ 147 II StPO) regelmaessig durchsetzbar. Bei Verweigerung: Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 147 V 2 StPO. - **Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO: 2 Wochen** ab Zustellung; Wiedereinsetzung § 44 StPO bei unverschuldeter Versaeumung. - **Revision §§ 341, 345 StPO:** 1 Woche Einlegung ab Verkuendung, 1 Monat Begruendung ab Zustellung des schriftlichen Urteils. - **U-Haft-Pruefung § 121 StPO:** automatische Haftpruefung durch OLG nach 6 Monaten. - **Verjährung §§ 78 ff. StGB:** chronologisch markieren; § 78c StGB Unterbrechungshandlungen, § 78b StGB Ruhen. - Risikoampel: Rot bei Verlust unwiderruflicher Rechte (Einspruch, Revision, Haftbeschwerde nach § 117 StPO), Gelb bei Beweisproblemen, Gruen bei dokumentierter Mandantenruecksprache.