--- name: anwaltsschriftsatz-stilrichtlinie description: "Stilrichtlinie für den juristisch sauberen neutralen und für Anwaelte lesbaren Aktenauszug: Sprache Gliederung Nomenklatur Abkuerzungskonventionen Tabellengestaltung und Markdown-Formatierung. Verbindliche Stilregeln für alle Bausteine des Aktenauszugs. Massstab §§ 130 131 ZPO im Aktenauszug Geri..." --- # Anwaltsschriftsatz-Stilrichtlinie ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normhintergrund — Schriftsatz-Anforderungen - § 130 ZPO — Pflichtinhalt anwaltlicher Schriftsätze (Bezeichnung der Partei, Antraege, Tatsachen, Beweismittel) - § 131 ZPO — Beizufügende Schriftstücke und Anlagen - § 253 Abs. 2 ZPO — Klageschrift: bestimmter Antrag, Sachverhalt, Benennung Gericht - § 520 Abs. 3 ZPO — Berufungsbegründung: Bezeichnung der Angriffspunkte, neues Vorbringen - § 551 Abs. 3 ZPO — Revisionsbegründung: Angabe der Revisionsgründe ## Rechtsprechung zum Schriftsatzstil und Schriftsatz-Anforderungen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Sprache ### Allgemeine Grundsätze - **Sachlich und präzise:** Jeder Satz transportiert eine Information. Füllphrasen vermeiden. - **Juristisch korrekt:** Rechtsbegriffe werden in ihrer gesetzlichen oder gefestigten dogmatischen Bedeutung verwendet. - **Neutral:** Keine Wertungen, keine Erfolgsprognosen (→ Skill `neutralitaetspruefung`). - **Aktiv bevorzugen:** "Die Klägerin macht geltend" — nicht "Es wird geltend gemacht". ### Verbotene Begriffe Keine Begriffe aus dem Bereich kommerzieller Textverarbeitungssoftware oder Assistenzsysteme. Keine Formulierungen wie "basierend auf meiner Analyse" oder "nach meiner Einschätzung". Keine Ich-Form. ### Parteibezeichnungen - Konsistente Verwendung im gesamten Aktenauszug - Zulässig: vollständiger Name, Kurzname, Parteibezeichnung (die Klägerin) - Nicht mischen: nicht "Klägerin" in einem Abschnitt und "Frau Müller" im nächsten - Abkürzungen (Kl., Bekl.) nur in Tabellen, nicht in Fließtext ### Normen und Paragraphen - Vollständige Angabe bei erster Nennung: § 634 Nr. 4 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB - Abkürzung bei Wiederholung möglich: § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Verjährung) - Gesetze stets mit Kurzbezeichnung: BGB, ZPO, StPO, VwGO, ArbGG, SGG, KSchG, GKG ## Gliederung ### Überschriften-Hierarchie ``` ### Aktenauszug — [Aktenzeichen] (H1 — nur einmal) ## Verfahrensidentifikation (H2 — Bausteine) ### Parteien (H3 — Unterabschnitte) #### Klägerseite (H4 — bei Bedarf) ``` ### Abschnittstrennungen Jeder Baustein beginnt auf einer neuen Hierarchieebene. Zwischen Bausteinen eine Leerzeile. ## Tabellen ### Formatierung - Markdown-Tabellen mit Pipes und Trennzeile - Spaltenbreite nicht fixieren (Markdown passt sich an) - Spaltenköpfe fett oder als Header-Zeile ### Tabellenstil | Gut | Nicht gut | |---|---| | Klägerin / Beklagte als Spaltenköpfe | Kl. / Bekl. | | Kurze präzise Zellinhalte | Lange Fließtextabsätze in Zellen | | Fundstellen in separater Spalte | Fundstellen ohne Quelle | ## Datumsformat - Vollständig: TT.MM.JJJJ (z. B. 15.03.2021) - Kein ISO-Format (2021-03-15) im Aktenauszug-Body - Monats-/Jahresangaben: März 2021 (nicht 03/2021) ## Beträge - Immer mit EUR-Präfix: EUR 45.000 - Keine Tausenderpunkte in Zahlen: EUR 45000 oder EUR 45.000 (Punkt als Tausendertrenner ist im Deutschen üblich) - Keine Abkürzung T€ oder TEUR im Aktenauszug (ausgeschrieben) ## Aktenzeichen Format: [Gericht-Kürzel] [Senats-/Kammernummer] [Verfahrensart] [Laufnummer]/[Jahr] Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Markdown-Besonderheiten - Fettdruck (`**Text**`) für Daten in Chronologien - Kursiv (`*Text*`) sparsam — für Gesetzesbegriffe oder Fremdwörter - Code-Blöcke (` ``` `) für Musterformulierungen und Vorlagen - Fristenboxen hervorheben (Tabelle oder Blockquote mit ⚠️) ## Qualitätscheck Stil - [ ] Keine wertenden Adjektive ohne Quellenattribution? - [ ] Parteibezeichnungen konsistent? - [ ] Normen vollständig angegeben? - [ ] Datumsformat einheitlich TT.MM.JJJJ? - [ ] Beträge mit EUR-Präfix? - [ ] Überschriften-Hierarchie korrekt? - [ ] Schriftsatz erfüllt Mindestanforderungen §§ 130-131 ZPO? ## Audit-Hinweis (27.05.2026) Im Halluzinations-Audit 2026-05-27 wurden in diesem Skill folgende Aktenzeichen geprueft und korrigiert: - VII ZR 248/12 (BGH): ersatzlos entfernt (NOT_FOUND auf dejure.org; kein Urteil vom 06.11.2013 nachweisbar) - VII ZR 126/02 (BGH): ersatzlos entfernt (WRONG_TOPIC: tatsaechliches Thema ist Werkvertragsrecht/Verputzungsfehler/§ 421 BGB, nicht Prozessrecht; Quelle: https://dejure.org/2003,299) - Aktenzeichen-Formatbeispiele sind frei erfunden und duerfen nicht als Rechtsprechungszitate verwendet werden.