--- name: strafprozess-modus description: "Aktenauszug für StPO-Verfahren erstellen: Anklage Hauptverhandlung Revision §§ 333 ff. StPO Wiederaufnahme. Anklageschrift Eroeffnungsbeschluss Beweisantragsrecht Rechtsmittelfristen. Normen StPO §§ 200 203 333 359 BGH-Leitsaetze StPO. Prüfraster StPO-spezifische Besonderheiten Verfahrenschronolo..." --- # Strafprozess-Modus (StPO) ## Arbeitsbereich Aktenauszug für StPO-Verfahren erstellen: Anklage Hauptverhandlung Revision §§ 333 ff. StPO Wiederaufnahme. Anklageschrift Eroeffnungsbeschluss Beweisantragsrecht Rechtsmittelfristen. Normen StPO §§ 200 203 333 359 BGH-Leitsaetze StPO. Prüfraster StPO-spezifische Besonderheiten Verfahrenschronologie Rechtsmittel. Output StPO-spezifischer Aktenauszug. Abgrenzung zu zivilprozess-modus (ZPO) und verwaltungsprozess-modus (VwGO). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage — kläre vor Aktivierung des Modus 1. Stadium: Ermittlungsverfahren / Zwischenverfahren / Hauptverhandlung / Rechtsmittelverfahren? 2. Ist der Mandant Beschuldigter / Angeklagter / Nebenkläger / Zeuge? 3. Besteht Untersuchungshaft? (Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben!) 4. Welche Revisionsrügen sind geplant oder bereits erhoben? 5. Liegt ein Beweisantrag nach § 244 StPO vor oder ist einer geplant? ## Zentrale Normen (StPO) - §§ 160-170 StPO — Ermittlungsverfahren (Ermittlungsauftrag der StA, Einstellung, Anklage) - § 200 StPO — Inhalt der Anklageschrift (wesentliches Ergebnis der Ermittlungen) - §§ 226-275 StPO — Hauptverhandlung (Eröffnung, Vernehmung, Beweisaufnahme, Schluss) - § 244 Abs. 2 StPO — Aufklärungspflicht des Gerichts; § 244 Abs. 3-6 StPO — Beweisantragsrecht - §§ 333-358 StPO — Revision; § 341 StPO — Revisionsfrist 1 Woche; § 345 — Begründungsfrist 1 Monat - §§ 314-332 StPO — Berufung (Landgericht als Berufungsgericht) - §§ 112-130 StPO — Untersuchungshaft (Haftgründe, Haftprüfung, Haftverschonung) ## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze Strafprozessrecht) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Typischer Verfahrensablauf 1. Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft / Polizei) 2. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft 3. Zwischenverfahren — Eröffnungsbeschluss (§ 207 StPO) 4. Terminsladung zur Hauptverhandlung 5. Hauptverhandlung (§§ 226 ff. StPO) 6. Urteilsverkündung 7. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) ## Besonderheiten der Strafakte ### Ermittlungsakte Die Ermittlungsakte umfasst Vernehmungsprotokolle, Observationsberichte, Beschlagnahmeverzeichnisse, Gutachten der Ermittlungsbehörden und sonstige Beweismittel. Sie bildet die Grundlage der Anklage. **Im Aktenauszug:** - Umfang der Ermittlungsakte (Bände und Blätter) - Wesentliche Ermittlungsschritte (Durchsuchungen, Festnahmen, TKÜ) - Sachverständigengutachten der Ermittlungsbehörden ### Anklageschrift **Zu erfassen:** - Anklagebehörde und Datum - Angeklagte mit vollständigen Personalien - Vorgeworfene Taten mit Tatzeit Tatort und Norm - Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO) ### Hauptverhandlung - Termine mit Verhandlungsdauer und wesentlichem Inhalt - Beweisanträge der Verteidigung (§ 244 StPO) - Ablehnungsbeschlüsse des Gerichts - Zeugenaussagen (kurze Zusammenfassung) - Sachverständige in der Hauptverhandlung ## Kritische Fristen (StPO) | Frist | Norm | Dauer | |---|---|---| | Revisionsfrist | § 341 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung | | Revisionsbegründungsfrist | § 345 StPO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | | Berufungsfrist | § 314 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung | | Haftprüfungsantrag | § 117 StPO | jederzeit | **Besondere Hervorhebung:** Die Revisionsfrist von einer Woche ab Urteilsverkündung ist eine der kürzesten Fristen im deutschen Prozessrecht und wird im Aktenauszug besonders prominent hervorgehoben. ## Wiederaufnahme (§§ 359 ff. StPO) Gesondert darzustellen: - Wiederaufnahmegrund (§ 359 Nrn. 1 bis 6 StPO) - Neue Tatsachen oder Beweismittel - Vorheriger Verfahrensverlauf ## Besonderheiten im Aktenauszug - Parteibezeichnungen: "Angeklagter", "Staatsanwaltschaft", "Nebenkläger" - Keine Schuldvermutung im Aktenauszug - Freispruch und Verurteilung neutral darstellen - Bei laufender Untersuchungshaft: Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben