--- name: verwaltungsprozess-modus description: "Aktenauszug für VwGO-Verfahren erstellen: Anfechtungs- Verpflichtungsklage Berufung § 124 VwGO Revision § 132 VwGO Eilrechtsschutz §§ 80 123 VwGO. Normen VwGO §§ 40 42 80 113 124 132. Prüfraster VwGO-spezifische Fristen Vorverfahren Widerspruchsbescheid. Output VwGO-spezifischer Aktenauszug. Abgr..." --- # Verwaltungsprozess-Modus (VwGO) ## Arbeitsbereich Aktenauszug für VwGO-Verfahren erstellen: Anfechtungs- Verpflichtungsklage Berufung § 124 VwGO Revision § 132 VwGO Eilrechtsschutz §§ 80 123 VwGO. Normen VwGO §§ 40 42 80 113 124 132. Prüfraster VwGO-spezifische Fristen Vorverfahren Widerspruchsbescheid. Output VwGO-spezifischer Aktenauszug. Abgrenzung zu zivilprozess-modus (ZPO) und strafprozess-modus (StPO). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage — kläre vor Aktivierung des Modus 1. Liegt ein Widerspruchsbescheid vor? (Klagefrist 1 Monat ab Zustellung — § 74 VwGO!) 2. Welche Klageart ist einschlägig? (Anfechtung, Verpflichtung, Feststellung, allgemeine Leistungsklage) 3. Hat die Klage aufschiebende Wirkung oder besteht sofortige Vollziehbarkeit? (§ 80 VwGO) 4. Eilrechtsschutz erforderlich? (§ 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO) 5. Ist Berufungszulassung erforderlich und welcher Zulassungsgrund liegt vor (§ 124 VwGO)? ## Zentrale Normen (VwGO) - §§ 42-43 VwGO — Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage; Klagebefugnis - §§ 68-70 VwGO — Widerspruchsverfahren; Widerspruchsfrist 1 Monat - § 74 VwGO — Klagefrist 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid - § 80 VwGO — Aufschiebende Wirkung; § 80 Abs. 5 VwGO — Antrag auf Anordnung / Wiederherstellung - § 123 VwGO — Einstweilige Anordnung bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen - §§ 124-124a VwGO — Berufungszulassung und Berufungsbegründung - § 132 VwGO — Revisionszulassung (Divergenz, Grundsatzbedeutung, Verfahrensmangel) - § 58 Abs. 2 VwGO — Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung ## Rechtsprechung (BVerwG — Leitsätze) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Klagenarten (§ 42 VwGO) | Klageart | Ziel | Voraussetzung | |---|---|---| | Anfechtungsklage | Aufhebung eines VA | § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO | | Verpflichtungsklage | Erlass eines VA | § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO | | Allgemeine Leistungsklage | Sonstiges Verwaltungshandeln | analog | | Feststellungsklage | Feststellung eines Rechtsverhältnisses | § 43 VwGO | ## Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) Das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) ist grundsätzlich Klagevoraussetzung. **Im Aktenauszug erfassen:** - Datum des angefochtenen Verwaltungsakts - Datum der Widerspruchseinlegung - Datum des Widerspruchsbescheids (Fristbeginn für Klage!) - Behörde, die den Widerspruchsbescheid erlassen hat ## Kritische Fristen (VwGO) | Frist | Norm | Dauer | |---|---|---| | Widerspruchsfrist | § 70 VwGO | 1 Monat ab Bekanntgabe VA | | Klagefrist | § 74 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid | | Berufungsfrist | § 124a Abs. 1 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | | Zulassungsantragsfrist | § 124a Abs. 4 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | | Revisionsfrist | § 139 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | **Besonderheit:** Fehlerhafter Beginn der Klagefrist durch fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt zu Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO). ## Aufschiebende Wirkung (§ 80 VwGO) **Im Aktenauszug besonders hervorheben:** - Hat die Klage aufschiebende Wirkung? (Grundsatz § 80 Abs. 1 VwGO) - Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 80 Abs. 2 VwGO)? - Hat die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO)? - Wurde ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt? ## Eilrechtsschutz (§ 123 VwGO) Für Verpflichtungs- und sonstige Leistungsklagen: einstweilige Anordnung zur Regelung des vorläufigen Zustands. ## Berufungszulassung (§ 124 VwGO) Berufung bedarf der Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht. Zulassungsgründe: - Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (Nr. 1) - Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten (Nr. 2) - Grundsätzliche Bedeutung (Nr. 3) - Divergenz (Nr. 4) - Verfahrensmangel (Nr. 5) **Im Aktenauszug:** Welchen Zulassungsgrund trägt die Berufungsklägerin vor? ## Besonderheiten im Aktenauszug - Beklagte ist regelmäßig eine Behörde (Bund / Land / Gemeinde) - Verwaltungsakt mit vollständigem Inhalt und Datum erfassen - Widerspruchsbescheid als eigenes Dokument in der Sachverhaltschronologie - Behördliche Aktenzeichen neben Gerichtsaktenzeichen angeben