--- name: anlagen-aus-datenraum-und-sharepoint description: "Überführt Datenraum-/SharePoint-/DMS-Exporte in Anlagenlogik: Pfade, Versionen, Berechtigungen, Exportzeitpunkt, Index und gerichtliche Fassung." --- # Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle ## Normenanker Arbeitsfokus: **Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen. - `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Mindestinput - Exportliste oder Ordnerstruktur. - Zeitpunkt des Exports. - Berechtigungen/Quelle. - Ziel-Schriftsatz. ## Arbeitsablauf 1. Sichere Exportzeitpunkt und Quelle. 2. Ordne Pfade in Dokumentfamilien. 3. Entscheide, welche Links durch echte Dateien ersetzt werden müssen. 4. Erzeuge Exportvermerk und Anlagenindex. ## Ausgabe - Datenraum-Exportvermerk. - Pfad-zu-Anlage-Mapping. - Nachforderungsliste für fehlende Originaldateien. ## Typische Fehler, die du aktiv suchst - Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist. - Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz. - Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage. - Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander. ## Anschluss-Skills - `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow. - `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand. - `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste. ## Quellen- und Vorsichtsregel Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen. ## Vertiefter Anlagen-Workflow Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen. 1. **Materialkarte:** Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren. 2. **K1-Logik:** Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente. 3. **Technikcheck:** PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen. 4. **Prozessrisiko:** Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren. 5. **Versandpaket:** Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen. ## Ergebnisqualität - Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko. - Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin. - Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 31 VVG - § 16 GeschGehG - § 174 GVG - Art. 32 DSGVO - § 29 VwVfG - § 203 StGB - § 184 GVG ### Leitentscheidungen - BGH X ZR 39/16