--- name: anlagen-aus-edv-systemen description: "Anlagen aus IT-Systemen (ERP-Auszuege, Datenbankexporte, Logdateien): Beweiskraft, Manipulationsschutz, Hashverfahren, Begleitvermerk Erstellung. Empfehlung: Export mit Zeitstempel, Hashprotokoll, ggf. Sachverstaendigenanhoerung Authentizitaet. Output: Begleitvermerk-Vorlage." --- # Anlagen aus IT-Systemen ## Normenanker Arbeitsfokus: **Anlagen aus IT-Systemen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen. - `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Spezialwissen: Anlagen aus IT-Systemen - **Normen-/Quellenanker:** IT, ERP. ## Fallweichen Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen. 1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)? 2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch? 3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte? 4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor? 5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet? ## Pruefraster Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein: 1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel. 2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden. 3. **Pruefung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis. 4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist. ## Plugin-Kontext Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt. ## Output-Module - Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften. - Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht. - Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt. - Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link. ## Was dieser Arbeitsgang nicht macht - Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung. - Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung. - Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind. - Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 31 VVG - § 16 GeschGehG - § 174 GVG - Art. 32 DSGVO - § 29 VwVfG - § 203 StGB - § 184 GVG ### Leitentscheidungen - BGH X ZR 39/16