--- name: anlagen-bei-berufung-revision description: "Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis uebernehmen oder neu nummerieren? Empfehlung: Berufungsklaegeranlagen als BK1, BK2 ..., Berufungsbeklagter BB1, BB2 ... Revisionsanlagen sind ueblich nur ergaenzend; Schwerpunkt liegt auf den vom Tatrichter festgestellten Tatsachen." --- # Anlagen in Berufung/Revision ## Normenanker Arbeitsfokus: **Anlagen in Berufung/Revision**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 520 Abs. 3 ZPO` — Berufungsbegründung. - `§ 529 Abs. 1 ZPO` — Tatsachengrundlage Berufung. - `§ 531 Abs. 2 ZPO` — neue Angriffs- und Verteidigungsmittel. - `§ 522 ZPO` — Berufungszurückweisung. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung. - `§ 296 ZPO` — Zurückweisung verspäteten Vorbringens. - `§ 139 ZPO` — gerichtlicher Hinweis. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Spezialwissen: Anlagen in Berufung/Revision - **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen. ## Fallweichen Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen. 1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)? 2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch? 3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte? 4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor? 5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet? ## Pruefraster Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein: 1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel. 2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden. 3. **Pruefung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis. 4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist. ## Plugin-Kontext Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt. ## Output-Module - Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften. - Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht. - Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt. - Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link. ## Was dieser Arbeitsgang nicht macht - Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung. - Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung. - Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind. - Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 31 VVG - § 16 GeschGehG - § 174 GVG - Art. 32 DSGVO - § 29 VwVfG - § 203 StGB - § 184 GVG ### Leitentscheidungen - BGH X ZR 39/16