--- name: anlagen-redaktion-dsgvo-geschgehg description: "Prüft Anlagen vor Einreichung auf personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Drittmandate, Schwärzungsbedarf und Redaktionsprotokoll." --- # Redaktion, DSGVO und Geschäftsgeheimnisse ## Normenanker Arbeitsfokus: **Redaktion, DSGVO und Geschäftsgeheimnisse**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO` — Datenminimierung. - `Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO` — berechtigtes Interesse an Rechtsverfolgung. - `Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO` — Rechtsansprüche bei besonderen Daten. - `Art. 32 DSGVO` — Sicherheit der Verarbeitung. - `§ 16 GeschGehG` — Geheimhaltung im Prozess. - `§ 299 Abs. 2 ZPO` — Akteneinsicht Dritter. - `§ 174 Abs. 3 GVG` — Ausschluss der Öffentlichkeit. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Mindestinput - Anlagenliste oder konkrete Dateien. - Parteien und Dritte. - Angabe, welche Informationen streitrelevant sind. - Schwärzungsstand, falls vorhanden. ## Arbeitsablauf 1. Identifiziere personenbezogene Daten und Drittgeheimnisse. 2. Trenne streitrelevante von entbehrlichen Informationen. 3. Schlage Schwärzungen und Begründungen vor. 4. Prüfe, ob Schwärzung den Beweiswert zerstört. 5. Erstelle Redaktionsprotokoll. ## Ausgabe - Schwärzungsmatrix. - Redaktionsprotokoll. - Warnliste für Kollisionen mit Beweiszweck. ## Typische Fehler, die du aktiv suchst - Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist. - Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz. - Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage. - Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander. ## Anschluss-Skills - `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow. - `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand. - `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste. ## Quellen- und Vorsichtsregel Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen. ## Vertiefter Anlagen-Workflow Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen. 1. **Materialkarte:** Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren. 2. **K1-Logik:** Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente. 3. **Technikcheck:** PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen. 4. **Prozessrisiko:** Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren. 5. **Versandpaket:** Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen. ## Ergebnisqualität - Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko. - Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin. - Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.