--- name: anlagen-stempel-und-deckblattlogik description: "Legt fest, wie Anlagenstempel, Konvolutdeckblätter, Unteranlagen und Seiten-/Dokumentbezeichnungen aussehen müssen, damit Gericht und Gegner nicht suchen müssen." --- # Stempel- und Deckblattlogik ## Normenanker Arbeitsfokus: **Stempel- und Deckblattlogik**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen. - `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Mindestinput - Nummernkreis. - Liste Einzelanlagen und Konvolute. - Vorgaben zu Stempelposition, Schrift und Seitenstempel. ## Arbeitsablauf 1. Entscheide Stempel nur Seite 1 oder jede Seite. 2. Entwirf Deckblatt für jedes Konvolut. 3. Lege Unteranlagenlogik fest: `K12.1` oder `K12/1`. 4. Prüfe Konsistenz zwischen Deckblatt, Dateiname, Anlagenverzeichnis und Schriftsatz. 5. Erzeuge Korrekturanweisung für Assistenz oder Legal Tech. ## Ausgabe - Stempel-/Deckblatt-Spezifikation. - Konvolutdeckblatttext. - Korrekturliste für abweichende Stempel. ## Typische Fehler, die du aktiv suchst - Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist. - Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz. - Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage. - Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander. ## Anschluss-Skills - `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow. - `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand. - `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste. ## Quellen- und Vorsichtsregel Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.