--- name: anlagen-zur-substantiierung-pflicht description: "Anlagen ersetzen keine Substantiierung im Schriftsatz: 'wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage K5 verwiesen' ist nicht ausreichend (BGH X ZR 39/16). Pruefraster: Welche Behauptung wird substanziiert, welche durch Anlage nur belegt? Output Hinweis für den Schriftsatz-Autor mit konkreten S..." --- # Anlagen vs. Substantiierungspflicht ## Normenanker Arbeitsfokus: **Anlagen vs. Substantiierungspflicht**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag. - `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast. - `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund. - `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. - `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden. - `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer. - `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Spezialwissen: Anlagen vs. Substantiierungspflicht - **Normen-/Quellenanker:** BGH, ZR. ## Fallweichen Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen. 1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)? 2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch? 3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte? 4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor? 5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet? ## Pruefraster Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein: 1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel. 2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden. 3. **Pruefung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis. 4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist. ## Plugin-Kontext Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt. ## Output-Module - Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften. - Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht. - Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt. - Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link. ## Was dieser Arbeitsgang nicht macht - Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung. - Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung. - Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind. - Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.