--- name: anschluss-routing description: "Anschluss-Routing für Anlagen zu Schriftsätzen: wählt den nächsten Spezial-Skill nach Engpass (Klageerwiderungsfrist, Verträge, Korrespondenz, Rechnungen), dokumentiert Router-Entscheidung mit Begründung." --- # Anschluss-Routing ## Einsatzlage Dieses Anschluss-Routing für **Anlagen Zu Schriftsaetzen** wählt nach dem ersten Ergebnis die passende Vertiefung, Eskalation, Fristensicherung oder Dokumentenerstellung. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `anlage-fehlerkatalog` — Anlage Fehlerkatalog - `anlage-red-anlagen-anlagenkonvolut-sonderfall` — Anlage RED Anlagen Anlagenkonvolut Sonderfall - `anlagen-an-assistenz-uebersetzungspflicht` — Anlagen AN Assistenz Uebersetzungspflicht - `anlagen-aus-datenraum-und-sharepoint` — Anlagen AUS Datenraum und Sharepoint - `anlagen-aus-edv-systemen` — Anlagen AUS EDV Systemen - `anlagen-aus-mandantenmaterial` — Anlagen AUS Mandantenmaterial - `anlagen-bei-berufung-revision` — Anlagen bei Berufung Revision - `anlagen-bei-eilantrag-eu-arrest` — Anlagen bei Eilantrag EU Arrest - `anlagen-berufung-revision-eilantrag-eu-bilder` — Anlagen Berufung Revision Eilantrag EU Bilder - `anlagen-bilder-screenshots` — Anlagen Bilder Screenshots - `anlagen-check-zustellung-redaktion-dsgvo` — Anlagen Check Zustellung Redaktion DSGVO - `anlagen-duplikate-versionen-hashlog` — Anlagen Duplikate Versionen Hashlog - `anlagen-elektronische-dokumente-format` — Anlagen Elektronische Dokumente Format - `dokumente-intake` — Dokumente Intake - `einstieg-routing` — Einstieg Routing ## Normenanker Arbeitsfokus: **Anschluss-Routing**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen. - `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Ergebnis sichten: Welche Anlagen Zu Schriftsaetzen-Fragen sind nach diesem Skill beantwortet, welche bleiben offen oder neu entstehen? - Anschlussweichen identifizieren: drohende Frist (die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren), notwendige Dokumente (Vertragsurkunden, Schriftsätze, Verwaltungsakte, Protokolle, Bescheide und externe Beweismittel des Fachgebiets), nächste Verfahrensstufe oder Sachgebiet. - Konkreten Folge-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen — nicht generisch "weitermachen", sondern Skill-Slug nennen. - Eskalation an Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen oder Spezialisten klären, wenn der Vorgang die Skill-Grenze überschreitet. - Mandantenkommunikation vorbereiten: Was muss der Mandant tun, bis wann, welche Unterlagen bringen, welche Risiken sind offen? ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.