--- name: einstieg-routing description: "Einstieg, Triage und Routing für Anlagen zu Schriftsätzen: ordnet Rolle (Mandant, Gegenpartei, Gericht), markiert Frist (Klageerwiderungsfrist), wählt Norm (§§ 131/253 ZPO Anlagen, § 416 ZPO Privaturkunde, § 437 ZPO öffentliche Urkunde) und Zuständigkeit (Zivilgerichte), leitet zum passenden Spez..." --- # Einstieg und Routing ## Einsatzlage Dieser Einstieg routet **Anlagen Zu Schriftsaetzen** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `anlage-fehlerkatalog` — Anlage Fehlerkatalog - `anlage-red-anlagen-anlagenkonvolut-sonderfall` — Anlage RED Anlagen Anlagenkonvolut Sonderfall - `anlagen-an-assistenz-uebersetzungspflicht` — Anlagen AN Assistenz Uebersetzungspflicht - `anlagen-aus-datenraum-und-sharepoint` — Anlagen AUS Datenraum und Sharepoint - `anlagen-aus-edv-systemen` — Anlagen AUS EDV Systemen - `anlagen-aus-mandantenmaterial` — Anlagen AUS Mandantenmaterial - `anlagen-bei-berufung-revision` — Anlagen bei Berufung Revision - `anlagen-bei-eilantrag-eu-arrest` — Anlagen bei Eilantrag EU Arrest - `anlagen-berufung-revision-eilantrag-eu-bilder` — Anlagen Berufung Revision Eilantrag EU Bilder - `anlagen-bilder-screenshots` — Anlagen Bilder Screenshots - `anlagen-check-zustellung-redaktion-dsgvo` — Anlagen Check Zustellung Redaktion DSGVO - `anlagen-duplikate-versionen-hashlog` — Anlagen Duplikate Versionen Hashlog - `anlagen-elektronische-dokumente-format` — Anlagen Elektronische Dokumente Format - `anschluss-routing` — Anschluss Routing - `dokumente-intake` — Dokumente Intake ## Normenanker Arbeitsfokus: **Einstieg und Routing**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen. - `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor? - Eilfristen isolieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren. - Fachpfad wählen: zentrale Anker im Anlagen Zu Schriftsaetzen sind die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen. - Zuständige Stelle bestimmen: Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen. - Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern. ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.