--- name: nachreichung-berichtigung-und-gerichtshinweis description: "Plant die Reparatur eines Anlagenpakets nach gerichtlichem Hinweis, Rüge der Gegenseite, falscher Anlage, fehlender Datei oder versehentlicher Einreichung." --- # Nachreichung, Berichtigung und gerichtlicher Hinweis ## Normenanker Arbeitsfokus: **Nachreichung, Berichtigung und gerichtlicher Hinweis**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 520 Abs. 3 ZPO` — Berufungsbegründung. - `§ 529 Abs. 1 ZPO` — Tatsachengrundlage Berufung. - `§ 531 Abs. 2 ZPO` — neue Angriffs- und Verteidigungsmittel. - `§ 522 ZPO` — Berufungszurückweisung. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung. - `§ 296 ZPO` — Zurückweisung verspäteten Vorbringens. - `§ 139 ZPO` — gerichtlicher Hinweis. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Mindestinput - Hinweis/Rüge/Problem. - Bisheriger Schriftsatz und Anlagenverzeichnis. - Welche Datei falsch, fehlend oder unleserlich ist. - Frist für Berichtigung/Nachreichung. ## Arbeitsablauf 1. Klassifiziere Problem: fehlt, falsch, doppelt, unleserlich, geheim, falsche Fassung. 2. Entscheide, ob Nummer beibehalten, ersetzt oder als Nachtrag ergänzt wird. 3. Formuliere Berichtigungs-/Nachreichungsvermerk. 4. Erstelle neue Kontrollliste und Versandplan. ## Ausgabe - Reparaturplan. - Berichtigungsschriftsatz-Baustein. - Nachreichungsverzeichnis. ## Typische Fehler, die du aktiv suchst - Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist. - Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz. - Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage. - Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander. ## Anschluss-Skills - `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow. - `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand. - `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste. ## Quellen- und Vorsichtsregel Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.