--- name: schiedsverfahren-anlagenband-und-datentraeger description: "Plant Anlagenbände im Schiedsverfahren: mehrere Originale, USB-Sticks, PDF-Bundles, Index, Hashliste, Verfahrensanordnung und parallele elektronische Struktur." --- # Schiedsverfahren: Anlagenband und Datenträger ## Normenanker Arbeitsfokus: **Schiedsverfahren: Anlagenband und Datenträger**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 130a Abs. 3 ZPO` — Signatur/sicherer Übermittlungsweg. - `§ 130a Abs. 6 ZPO` — Ersatzeinreichung bei technischer Störung. - `§ 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen. - `§ 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente. - `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente. - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Mindestinput - Verfahrensanordnung. - Anzahl Parteien/Schiedsrichter. - Anlagenliste und Dateigrößen. - Vorgaben zu Datenträgern oder Uploadportal. ## Arbeitsablauf 1. Extrahiere formale Anforderungen aus der Verfahrensanordnung. 2. Plane Papier- und elektronische Fassung synchron. 3. Erzeuge Index, Hashliste und Datenträgerbeschriftung. 4. Markiere Übersetzungs-, Vertraulichkeits- und Seitenumfangsrisiken. ## Ausgabe - Schieds-Anlagenplan. - USB-/Upload-Index. - Druck- und Bindelogistik. ## Typische Fehler, die du aktiv suchst - Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist. - Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz. - Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage. - Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander. ## Anschluss-Skills - `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow. - `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand. - `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste. ## Quellen- und Vorsichtsregel Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen. ## Vertiefter Anlagen-Workflow Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen. 1. **Materialkarte:** Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren. 2. **K1-Logik:** Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente. 3. **Technikcheck:** PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen. 4. **Prozessrisiko:** Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren. 5. **Versandpaket:** Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen. ## Ergebnisqualität - Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko. - Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin. - Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.