--- name: schriftsatz-anlagen-mapping description: "Schriftsatzstellen, Tatsachenbehauptungen, Beweisangebote und Anlagen in eine Matrix bringen; erkennt fehlende, doppelte und nur scheinbar belegte Anlagen." --- # Schriftsatz-Anlagen-Mapping ## Normenanker Arbeitsfokus: **Schriftsatz-Anlagen-Mapping**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen. - `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Mindestinput - Schriftsatzentwurf oder Auszug. - Vorläufiges Anlagenverzeichnis oder Dateiliste. - Angabe, ob geprüft oder neu nummeriert werden soll. ## Arbeitsablauf 1. Extrahiere alle Anlagenzitate und Beweisangebote. 2. Formuliere den Tatsachenkern jeder Beweisstelle. 3. Ordne vorhandene Dateien zu und markiere unklare Zuordnungen. 4. Prüfe, ob der Tatsachenvortrag im Schriftsatz selbst steht. 5. Erzeuge Lücken-, Doppelungs- und Überhangliste. ## Ausgabe - Belegmatrix als Tabelle. - Liste „zitiert, aber Datei fehlt“. - Liste „Datei vorhanden, aber nicht eingeführt“. - Korrekturvorschläge für Schriftsatzanker. ## Typische Fehler, die du aktiv suchst - Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist. - Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz. - Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage. - Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander. ## Anschluss-Skills - `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow. - `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand. - `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste. ## Quellen- und Vorsichtsregel Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.