--- name: unterlagen-luecken description: "Lücken- und Beschaffungsliste für Anlagen zu Schriftsätzen: trennt fehlende Tatsachen von fehlenden Belegen (Verträge, Korrespondenz, Rechnungen), nennt pro Lücke Beweisthema, Beschaffungsweg (Zivilgerichte), Frist und Ersatznachweis." --- # Unterlagen und Lücken ## Einsatzlage Diese Unterlagenprüfung für **Anlagen Zu Schriftsaetzen** benennt fehlende Dokumente, streitige Tatsachen, Beweisrisiken und die kürzeste sichere Nachforderung. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `anlage-fehlerkatalog` — Anlage Fehlerkatalog - `anlage-red-anlagen-anlagenkonvolut-sonderfall` — Anlage RED Anlagen Anlagenkonvolut Sonderfall - `anlagen-an-assistenz-uebersetzungspflicht` — Anlagen AN Assistenz Uebersetzungspflicht - `anlagen-aus-datenraum-und-sharepoint` — Anlagen AUS Datenraum und Sharepoint - `anlagen-aus-edv-systemen` — Anlagen AUS EDV Systemen - `anlagen-aus-mandantenmaterial` — Anlagen AUS Mandantenmaterial - `anlagen-bei-berufung-revision` — Anlagen bei Berufung Revision - `anlagen-bei-eilantrag-eu-arrest` — Anlagen bei Eilantrag EU Arrest - `anlagen-berufung-revision-eilantrag-eu-bilder` — Anlagen Berufung Revision Eilantrag EU Bilder - `anlagen-bilder-screenshots` — Anlagen Bilder Screenshots - `anlagen-check-zustellung-redaktion-dsgvo` — Anlagen Check Zustellung Redaktion DSGVO - `anlagen-duplikate-versionen-hashlog` — Anlagen Duplikate Versionen Hashlog - `anlagen-elektronische-dokumente-format` — Anlagen Elektronische Dokumente Format - `anschluss-routing` — Anschluss Routing - `dokumente-intake` — Dokumente Intake ## Normenanker Arbeitsfokus: **Unterlagen und Lücken**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen. - `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument. - `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen. - `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt. - `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht. - `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Sollkatalog aufstellen: Welche Dokumente brauche ich für die konkrete Anlagen Zu Schriftsaetzen-Frage zwingend (Vertragsurkunden, Schriftsätze, Verwaltungsakte, Protokolle, Bescheide und externe Beweismittel des Fachgebiets)? - Ist-Abgleich: Welche Dokumente sind vorhanden, welche fehlen, welche sind unvollständig, undatiert oder ohne Unterschrift? - Lückenliste priorisieren nach: fristrelevant (die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren), beweisrelevant, formerheblich. - Rückfrageschreiben an Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen entwerfen — Wer hat das Dokument, woher kann es beschafft werden, bis wann? - Bei behördlichen Lücken: Akteneinsichtsrecht (z. B. § 29 VwVfG, § 147 StPO, § 25 SGB X) prüfen und nutzen. ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.