--- name: pharmazeutische-dienstleistungen-preisangaben description: "Pharmazeutische Dienstleistungen Vergütung: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: ApoG, ApBetrO, AMG, AMPreisV, HWG, BtMG/BtMVV, SGB V, DSGVO, E-Rezept/TI-Hinweise, Landesaufsicht im Apothekenrecht." --- # Pharmazeutische Dienstleistungen Vergütung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Pharmazeutische Dienstleistungen Vergütung - **Normen-/Quellenanker:** ApoG, ApBetrO, AMG, BtMG, SGB V, Heilmittelwerberecht, Versandhandel, Rezept/Retaxation, Heimversorgung und Aufsicht. - **Entscheidende Weiche:** Apothekenbetrieb, Abgabe, Rezept, Verantwortlichkeit, Dokumentation, Aufsicht, Retaxation und Patientensicherheit getrennt prüfen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Worum geht es konkret Seit der ApothekenstärkungsG-Reform 2020 und nachfolgenden Vereinbarungen können Apotheken zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) erbringen und gegenüber GKV abrechnen. Beispiele: erweiterte Medikationsberatung, Blutdruckmessung im Rahmen der Polymedikationsanalyse, Inhalator-Training, Beratung von Patienten mit Krebsmedikation. Die Vergütung erfolgt aus einem festen Topf (Apothekenhonorar) und ist an strikte Voraussetzungen geknüpft. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Apotheke will pDL anbieten und abrechnen. - Krankenkasse weist Abrechnung zurück — formale Mängel. - Patient verlangt pDL — Voraussetzungen prüfen. - Personalqualifikation (Apotheker, Fortbildung) klären. - Vereinbarkeit mit ärztlicher Aufgabenverteilung. Eingaben: - Versicherter mit konkretem Bedarf (Polymedikation, Inhalator, neue Onkologie-Therapie). - Apothekenstamm-Daten in ABDA-Modulen. - Fortbildungsnachweise des durchführenden Apothekers. - Beratungsprotokoll mit standardisierten Formularen. ## Rechtlicher Rahmen - **§ 1a, § 129 Abs. 5e SGB V:** Rechtsgrundlage pDL. - **Rahmenvertrag pDL** (zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, Stand vom Anwender zu verifizieren) — Anlage mit Leistungskatalog, Vergütung, Voraussetzungen. - **ApBetrO §§ 12, 12a:** Beratungspflicht; pDL gehen über Standard-Beratung hinaus. - **§§ 31, 33 SGB V:** Arzneimittel- und Hilfsmittelversorgung. - **§ 73 SGB V:** Wirtschaftlichkeit, Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit. - **DSGVO Art. 9** bei Gesundheitsdaten-Verarbeitung. - Berufsordnung Apothekerkammer — Zulässigkeit, Werbeauftritt. ## / Schritt für Schritt 1. **Leistungskatalog prüfen:** Welche pDL-Leistung ist vergütungsfähig? Aktueller Stand Rahmenvertrag. 2. **Patienten-Anspruch prüfen:** Versichertenstatus, Indikation (z. B. mind. fünf systematisch eingenommene Arzneimittel für Polymedikationsanalyse). 3. **Einwilligung Patient:** Schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung (DSGVO Art. 9 Abs. 2 lit. a) und zur Leistungserbringung. 4. **Durchführung:** Standardisierte Protokolle nutzen (z. B. ABDA-Vorlagen). Apotheker:in mit Fortbildung muss persönlich tätig werden. 5. **Dokumentation:** Protokoll mit Datum, Patient, Inhalt, festgestellten Auffälligkeiten, Empfehlungen, ggf. Übermittlung an Hausarzt. 6. **Abrechnung:** Abrechnungscode des Rahmenvertrags, Versichertenstammdaten, Apothekenname. 7. **Aufbewahrung:** Drei Jahre, DSGVO-konform. 8. **Werbung:** Keine reisserische Werbung; sachliche Information zulässig (§ 11 HWG, BO). ## Trade-off-Matrix | Leistung | Voraussetzung Apotheke | Vergütung | Patient | |---|---|---|---| | Polymedikationsanalyse | Fortbildung Apotheker | Vergütung im pDL-Topf | mind. fünf chronische AM | | Inhalator-Training | Schulung | Pauschale | Asthma/COPD-Patient | | Beratung bei oraler Krebstherapie | spezifische Fortbildung | Pauschale | onkologischer Patient | | Blutdruckmessung allein | regulär | nicht GKV-vergütet (Selbstzahler-IGeL-ähnlich) | jeder | | Impfberatung (allgemein) | Apotheker | je nach Lage; ggf. Honorar als Impfdienstleistung | — | ## Praxistipps - Pdl ist eine **eigenständige Leistung** zusätzlich zur Standard-Beratung; nicht doppelt abrechnen. - Standardisierte Formulare verwenden — verkürzt Dokumentationszeit und sichert Abrechnungsfähigkeit. - Fortbildungsnachweise aktuell halten — bei Kontrolle vorzeigen können. - Patientenakte (Sub-Akte in Apotheken-Software) führen; DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren. - Keine ärztliche Diagnostik betreiben — Grenze einhalten, sonst Berufsrechtskonflikt mit Ärzteschaft. ## Mustertexte ### Einwilligung Patient (Auszug) "Ich, [Name, Geb.-Datum], willige ein, dass die Apotheke [Name] eine pharmazeutische Dienstleistung (Polymedikationsanalyse) für mich erbringt. Die Apotheke darf hierzu meine Gesundheitsdaten (verordnete Arzneimittel, Vorerkrankungen, Allergien) erheben und verarbeiten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die Daten werden für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt. Eine Übermittlung an meinen Hausarzt erfolgt [ja/nein] mit meiner Einwilligung. Ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen." ### Abschlussprotokoll Polymedikationsanalyse (Auszug) "Datum / Apotheker:in: [...] / Patient: [Name, Geb.-Datum] / Versicherung: [Kasse, Nr.] / Erfasste Arzneimittel: [Liste mit Wirkstoff, Stärke, Dosierung] / Auffälligkeiten: 1. Interaktion [Wirkstoff A + B]; 2. Dosierungsfehler [...]; 3. fehlende Anwendungsinformation [...] / Empfehlung: [Konkrete Massnahmen] / Übermittlung Hausarzt: [ja/nein] / Patientenkopie: [ja, Empfangsbestätigung]" ## Typische Fehler - pDL ohne Patienteneinwilligung — DSGVO-Verstoss. - Abrechnung pDL ohne Fortbildungsnachweis Apotheker:in — Rückforderung. - Doppelabrechnung Standard-Beratung + pDL für gleiche Leistung. - Werbung mit pDL als "Gesundheits-Check" überschreitet HWG-Grenzen. - Dokumentation nicht patientenbezogen — bei Stichprobenprüfung nicht nachweisbar. ## Quellen Stand 06/2026 - SGB V §§ 1a, 31, 73, 129 Abs. 5e. - Rahmenvertrag pDL DAV / GKV-Spitzenverband (Stand vom Anwender zu verifizieren — Leistungskatalog und Vergütungssätze). - ApBetrO §§ 12, 12a. - DSGVO Art. 9; BDSG. - ABDA-Fortbildungskataloge (vom Anwender zu verifizieren). - Berufsordnungen Apothekerkammern.