--- name: securpharm-faelschungsschutz description: "Securpharm Fälschungsschutz: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: ApoG, ApBetrO, AMG, AMPreisV, HWG, BtMG/BtMVV, SGB V, DSGVO, E-Rezept/TI-Hinweise, Landesaufsicht im Apothekenrecht." --- # Securpharm Fälschungsschutz ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Securpharm Fälschungsschutz - **Normen-/Quellenanker:** ApoG, ApBetrO, AMG, BtMG, SGB V, Heilmittelwerberecht, Versandhandel, Rezept/Retaxation, Heimversorgung und Aufsicht. - **Entscheidende Weiche:** Apothekenbetrieb, Abgabe, Rezept, Verantwortlichkeit, Dokumentation, Aufsicht, Retaxation und Patientensicherheit getrennt prüfen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Worum geht es konkret Securpharm ist die deutsche Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie (2011/62/EU) und der delegierten VO 2016/161/EU. Jede Rx-Packung trägt einen 2D-Datamatrix-Code mit Seriennummer und einen Erstöffnungsschutz (Tamper-Evident-Verschluss). Die Apotheke ist verpflichtet, vor Abgabe die Echtheit zu verifizieren und den Code zu deaktivieren. Verstösse sind sicherheits- und aufsichtsrelevant. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Packung trägt keinen Securpharm-Code oder Tamper-Evident-Verschluss fehlt. - System meldet "Alarm" bei Code-Verifizierung — Verdacht Fälschung oder Doppelung. - Beanstandung der Aufsicht wegen unzureichender Verifikation. - Bezugsweg Grosshandel/Reimporteur scheint nicht sicher — Kontrolle. - Schulung des Personals zur Workflow-Konformität. Eingaben: - Packung mit 2D-Code und Erstöffnungsschutz. - Apotheken-Warenwirtschaftssystem mit NMVS-Anbindung (National Medicines Verification System, Securpharm GmbH). - Lieferdokumentation Grosshandel. - Alarmprotokoll der vergangenen 30 Tage. ## Rechtlicher Rahmen - **Richtlinie 2011/62/EU** (Fälschungsschutz-Richtlinie). - **Delegierte VO 2016/161/EU** (Securpharm-DurchführungsVO) — Pflicht zur Seriennummer + Tamper-Evident-Verschluss seit 09.02.2019. - **§§ 47 ff. AMG:** Sicherheitsanforderungen, Vertriebsweg. - **§ 18 ApBetrO:** Eingangsprüfung von Arzneimitteln. - **§ 21 ApBetrO:** QM-System. - **Securpharm-Vertragswerk** (Apotheker, Hersteller, Grosshandel) — Nutzungsvereinbarung mit NMVS. - **§ 95 AMG:** Strafbarkeit Inverkehrbringen gefälschter Arzneimittel. - BfArM-Bekanntmachungen zu konkreten Fälschungsfunden. ## / Schritt für Schritt 1. **Wareneingang:** Tamper-Evident-Verschluss Sichtkontrolle. Verdächtige Packungen sofort isolieren. 2. **Vor Abgabe:** 2D-Code scannen. NMVS-System gibt eine von drei Antworten: - **OK / Aktiv:** Packung verifiziert; mit Abgabe wird der Code deaktiviert. - **Alarm:** Code bereits deaktiviert (Doppelausgabe), unbekannt, oder anderweitig verdächtig. Packung darf nicht abgegeben werden, bis Alarm geklärt ist. - **Fehler:** Technischer Fehler — manueller nach Securpharm-SOP. 3. **Bei Alarm:** Packung mit Quarantäne-Etikett versehen, Lieferanten/Grosshandel kontaktieren, Aufsicht informieren falls Fälschungsverdacht. 4. **Beim Retournieren:** Zurückgesendete Ware vor erneuter Verifikation reaktivieren (sofern innerhalb des Zeitfensters möglich, regelmässig 10 Tage). 5. **Lagerumlagerung:** Innerhalb der Apotheke kein erneutes Scannen erforderlich, nur bei Eingang und Ausgang. 6. **BtM-Packungen** und einige andere haben spezielle Anforderungen (gesonderte Securpharm-Logik bzw. Ausnahme). 7. **Schulung Personal:** alle Apothekenmitarbeiter müssen Alarmkennen. ## Trade-off-Matrix | Securpharm-Status | Aktion | Risiko | |---|---|---| | OK / aktiv | Abgabe + Deaktivierung | keine | | Alarm "Code unbekannt" | Quarantäne + Klärung Hersteller | mittel | | Alarm "bereits deaktiviert" | Quarantäne + interne Suche Doppelausgabe | hoch | | Tamper-Verschluss verletzt | nicht abgeben | sehr hoch | | Code unscannbar (Beschädigung) | manuelle Eingabe Seriennummer | gering | | Fehlende 2D-Codierung (ältere Charge) | Übergangsregelung beachten | mittel | ## Praxistipps - Erstöffnungsschutz **vor** Securpharm-Verifikation prüfen — manche Fälscher übernehmen Code, brechen aber Verschluss. - Bei Alarm nicht impulsiv abgeben; lieber Patient bitten zurückzukommen und Klärung mit Hersteller suchen. - Securpharm-Logfile bei Aufsichtskontrollen vorzeigbar halten (mindestens fünf Jahre Aufbewahrung). - Bei Retoure innerhalb des Reaktivierungs-Zeitfensters (üblich zehn Tage) Re-Aktivierung — sonst Packung verloren. - Nach Fälschungsverdacht meldepflichtige Sicherheitsmeldung an BfArM/PEI. ## Mustertexte ### Quarantäne-Etikett (Vorlage) "QUARANTÄNE - DO NOT DISPENSE. Securpharm-Alarm Datum: [...] | Arzneimittel: [...] | PZN: [...] | Charge: [...] | Verfall: [...] | Alarmcode: [...] | Bearbeiter: [...] | Status: nicht abgabefähig bis Klärung." ### Meldung Fälschungsverdacht an BfArM (Auszug) "Sehr geehrte Damen und Herren, wir melden hiermit einen begründeten Fälschungsverdacht gemäss § 63b AMG i.V.m. EU-VO 2016/161. Arzneimittel: [Name, Stärke]. PZN: [...]. Charge: [...]. Verfall: [...]. Bezugsweg: Grosshandel [Name], Lieferschein [Nr., Datum]. Verdachtsmomente: 1. Securpharm-Alarm 'Code unbekannt' am [Datum]; 2. Tamper-Evident-Verschluss bei Eingangskontrolle [intakt/verletzt]; 3. optische Auffälligkeiten [...]. Die Packung wurde in Quarantäne genommen (Foto Anlage). Wir bitten um Aufnahme und Rückmeldung zum weiteren Vorgehen." ## Typische Fehler - Code wird erst bei Abgabe gescannt; bei Alarm sind Patient und Apotheker schon im Übergabe-— Stress, fehlerhafte Reaktion. - Tamper-Verschluss wird nicht geprüft; gefälschte Inhalte in Originalpackung übersehen. - Bei Alarm wird "trotzdem abgegeben" — strafrechtliches Risiko (§ 95 AMG). - Retoure ohne Re-Aktivierung — Packung im Lager gesperrt, Verlust für Apotheke. - Schulung nur einmalig; bei Personalwechsel keine Auffrischung. ## Quellen Stand 06/2026 - Richtlinie 2011/62/EU; Delegierte VO 2016/161/EU. - AMG §§ 47, 63b, 95. - Securpharm GmbH: Nutzervereinbarung NMVS (vom Anwender zu verifizieren — laufende technische Updates). - BfArM-Bekanntmachungen zu Fälschungsfunden (Spotsystem). - ABDA-Merkblätter zur Securpharm-Praxis (vom Anwender zu verifizieren).