--- name: einstellungspruefung description: "Prüfung von Arbeitsvertrag und Befristung bei Neueinstellungen: TzBfG (Sachgrund, Vorbeschaeftigungsverbot), AGG (diskriminierungsfreie Ausschreibung), AUeG (Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung), Nachweisgesetz sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote (§§ 7..." --- # Prüfung von Arbeitsvertrag und Befristung bei Neueinstellungen: TzBfG (Sachgrund, Vorbeschaeftigungsverbot), AGG (diskriminierungsfreie Ausschreibung), AUeG (Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung), Nachweisgesetz sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote (§§ 74 ff ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Prüfung von Arbeitsvertrag und Befristung bei Neueinstellungen: TzBfG (Sachgrund, Vorbeschaeftigungsverbot), AGG (diskriminierungsfreie Ausschreibung), AUeG (Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung), Nachweisgesetz sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote (§§ 74 ff. HGB). Liefert strukturiertes Memo mit Ampelbewertung. ### /arbeitsrecht:einstellungsprüfung ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `/arbeitsrecht:einstellungsprüfung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Triage zu Beginn — kläre vor der Einstellungsprüfung 1. Soll das Arbeitsverhältnis **befristet** oder unbefristet begründet werden? 2. Falls befristet: Sachgrundlos (§ 14 Abs. 2 TzBfG) oder mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG)? 3. Gab es bereits ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber? 4. Liegt ein Betriebsrat vor? (§ 99 BetrVG — Zustimmungspflicht ab 20 AN) 5. Ist ein Wettbewerbsverbot geplant? Falls ja: Karenzentschädigung ≥ 50 % (§ 74 Abs. 2 HGB)? 6. Stellenausschreibung vorhanden? AGG-Risiken geprüft? ## Zentrale Anspruchsgrundlagen & Normen - § 14 Abs. 2 TzBfG — sachgrundlose Befristung (max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen) - § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG — Vorbeschäftigungsverbot - § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis der Befristungsabrede - § 16 TzBfG — Rechtsfolge unwirksamer Befristung (gilt als unbefristet) - § 17 TzBfG i.V.m. § 4 KSchG — Klagefrist 3 Wochen - §§ 1–7, 11, 15 AGG — Diskriminierungsverbote, Entschädigungsansprüche - § 611a BGB — Arbeitnehmerbegriff - §§ 74–75 HGB — nachvertragliche Wettbewerbsverbote - §§ 1–4 NachwG — Nachweispflichten ab 01.08.2022 - § 99 BetrVG — Zustimmung Betriebsrat zur Einstellung - §§ 305–310 BGB — AGB-Kontrolle von Arbeitsvertragsbedingungen ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Schritt-für-Schritt-Workflow ### Schritt 1: Kontext und Unterlagen klären - Arbeitsvertragsentwurf anfordern (oder Beschreibung des Arbeitsverhältnisses) - Befristungsart festlegen (sachgrundlos § 14 Abs. 2 oder Sachgrund § 14 Abs. 1) - Frühere Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber prüfen - Betriebsratsgröße und -existenz klären ### Schritt 2: Befristungsprüfung (§§ 14–17 TzBfG) **Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG):** - Gesamtdauer ≤ 2 Jahre? - Anzahl der Verlängerungen ≤ 3? - Vorbeschäftigungsverbot prüfen — bereits früher beim Arbeitgeber tätig? → Sachgrundlose Befristung gesperrt - Ausnahme nach BVerfG 2018: sehr lange zurückliegende, ganz anders geartete Vorbeschäftigung? **Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG):** Sachgründe prüfen (Nr. 1–8): 1. Vorübergehender Bedarf (Nr. 1) — konkrete Prognose erforderlich 2. Anschluss an Ausbildung/Studium (Nr. 2) 3. Vertretung eines Arbeitnehmers (Nr. 3) — indirekter Vertretungsbedarf ausreichend 4. Eigenart der Arbeitsleistung (Nr. 4) 5. Erprobung (Nr. 5) — nur als Erstbefristung, max. 6 Monate 6. In der Person des AN liegende Gründe (Nr. 6) 7. Haushaltsmittelfinanzierung öffentlicher Dienst (Nr. 7) 8. Gerichtlicher Vergleich (Nr. 8) **Schriftform-Check:** § 14 Abs. 4 TzBfG — eigenhändige Unterschrift auf Originalurkunde **vor** Arbeitsaufnahme zwingend. Digitale Signatur (DocuSign, E-Mail) = Formunwirksamkeit → § 16 Satz 1 TzBfG = unbefristetes Arbeitsverhältnis. ### Schritt 3: AGG-Prüfung (§§ 1–7, 11, 15 AGG) - Stellenausschreibung auf verbotene Merkmale prüfen (§ 1 AGG: Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) - Dokumentation des Auswahlverfahrens sichern — § 22 AGG setzt Indizien-Beweislastumkehr - Altersgrenzen in Ausschreibung: § 10 AGG — Rechtfertigung mit sachlichem Grund erforderlich - Entschädigungsrisiko: § 15 Abs. 2 AGG bis zu 3 Monatsverdienste ### Schritt 4: Nachweispflichten (NachwG, seit 01.08.2022 reformiert) - Erstnachweis am ersten Arbeitstag schriftlich (keine elektronische Form!) - Spätestens am 7. Arbeitstag für Kernbedingungen: Name, Anschrift, Beginn/Ende, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, anwendbare Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen - Bußgeld § 4 NachwG bei Verletzung: bis 2.000 Euro je Arbeitnehmer - **Schadensersatz neben Bussgeld**: BAG, Urteil vom 22.09.2022 - 8 AZR 4/21: Bei Verstoss gegen die Nachweispflicht kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen (z.B. bei Versaeumung tariflicher Ausschlussfristen mangels Kenntnis des Tarifvertrags); Anspruch nur, soweit die Pflichtverletzung kausal für den geltend gemachten Schaden ist. Anspruch ist nicht auf die Bussgeldhoehe begrenzt. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 22.09.2022 - 8 AZR 4/21; Volltext auf bundesarbeitsgericht.de. ### Schritt 5: AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB) - Freiwilligkeitsvorbehalt bei variablen Vergütungsbestandteilen — kein Widerspruch zu anderen Klauseln - Rückzahlungsklauseln (Ausbildungskosten, Umzug) — Bindungsdauer proportional zur Leistungshöhe - Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung ≥ 50 % des zuletzt bezogenen Entgelts (§ 74 Abs. 2 HGB) zwingend; fehlt sie → Verbot unverbindlich (§ 74a Abs. 1 HGB) ### Schritt 6: AÜG-Abgrenzung (§§ 1, 12 AÜG) Falls Leiharbeit oder Werkvertrag geplant: - Höchstüberlassungsdauer § 1 Abs. 1b AÜG: 18 Monate (verlängerbar durch TV/BV) - Equal Pay nach § 8 AÜG ab Monat 10 (durch TV abweichbar) - Scheinselbständigkeit bei Werkvertrag: § 611a BGB-Kriterien anlegen ### Schritt 7: Betriebsrat (§ 99 BetrVG) Falls Betriebsrat vorhanden und Betrieb > 20 wahlberechtigte AN: - Zustimmungsantrag vor Einstellung stellen - Bei Zustimmungsverweigerung: Verfahren § 99 Abs. 4 BetrVG ## Entscheidungsbaum ``` Befristung geplant? ├── Nein → AGG + NachwG + AGB-Kontrolle prüfen → weiter zu Schritt 3 └── Ja → Sachgrundlos oder Sachgrund? ├── Sachgrundlos (§ 14 Abs. 2) │ ├── Vorbeschäftigung beim selben AG? → Ja → GESPERRT → Sachgrund prüfen oder unbefristet │ ├── Gesamtdauer > 2 Jahre? → Ja → UNZULÄSSIG │ └── > 3 Verlängerungen? → Ja → UNZULÄSSIG └── Sachgrund (§ 14 Abs. 1) ├── Sachgrund konkret bestimmbar? → Nein → UNZULÄSSIG └── Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? → Nein → UNZULÄSSIG Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG)? ├── Eigenhändige Unterschrift auf Originaldokument vor Arbeitsaufnahme → OK ├── Digitale Signatur (DocuSign/E-Mail) → FORMUNWIRKSAM → § 16 TzBfG: unbefristet └── Unterschrift erst nach Arbeitsaufnahme → FORMUNWIRKSAM ``` ## Output-Template — Einstellungsprüfung Memo **Adressat:** Mandant (HR, Geschäftsführung) — Tonfall: strukturiert-beratend ``` EINSTELLUNGSPRÜFUNG – [POSITION] – [DATUM] VERTRAULICH – MANDATSGEHEIMNIS – § 43a Abs. 2 BRAO Ergebnis: [GRUEN Freigabe / GELB Freigabe mit Auflagen / ROT Nicht freigegeben] I. Befristungsprüfung [GRUEN / GELB / ROT] Befristungsart: [§ 14 Abs. 1 oder Abs. 2 TzBfG] Sachgrund: [Bezeichnung und Subsumtion] Vorbeschäftigung: [Ja/Nein — Ergebnis] Schriftform: [OK / MANGEL — Handlungsbedarf] II. AGG-Prüfung [GRUEN / GELB / ROT] Ausschreibung: [OK / Flag + Korrekturvorschlag] Auswahlverfahren: [OK / Dokumentationslücke] III. NachwG [GRUEN / GELB] Fehlende Pflichtangaben: [Liste oder "keine"] IV. AGB-Kontrolle [GRUEN / GELB / ROT] Flags: [Klausel | Risiko | Empfehlung] V. AÜeG (falls relevant) [GRUEN / GELB / ROT] VI. Betriebsrat (§ 99 BetrVG) [Erforderlich / Nicht erforderlich] Handlungsempfehlungen: 1. [Konkrete Maßnahme mit Frist] 2. [Konkrete Maßnahme mit Frist] ``` ## Quellen und Zitierweise - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. ## Typische Fehler - **Vorbeschäftigungsverbot** — häufigster Fehler: auch kurze, lange zurückliegende Vorbeschäftigungen sperren § 14 Abs. 2 TzBfG - **Schriftform vor Arbeitsaufnahme** — Unterschrift muss VOR erstem Arbeitstag erfolgen; digitale Signatur genügt nicht - **3-Wochen-Klagefrist** § 17 TzBfG — beginnt ab vereinbartem Vertragsende, nicht ab tatsächlichem Ende - **NachwG-Reform 2022** — neu eingeführte Pflichtangaben vielen Arbeitgebern unbekannt; Bußgeld bis 2.000 Euro je Verstoß - **Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung** — führt zu Unverbindlichkeit, nicht Nichtigkeit (§ 74a HGB)