--- name: entfristung-grundwarnung-drei-wochen-frist description: "Grundwarnung Entfristungsklage: § 17 TzBfG drei Wochen ab vereinbartem Vertragsende: absolute Ausschlussfrist; § 17 Satz 2 TzBfG i.V.m. § 7 KSchG Fiktion Wirksamkeit der Be..." --- # Grundwarnung Entfristungsklage: § 17 TzBfG drei Wochen ab vereinbartem Vertragsende ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Grundwarnung Entfristungsklage: § 17 TzBfG drei Wochen ab vereinbartem Vertragsende; absolute Ausschlussfrist; § 17 Satz 2 TzBfG i.V.m. § 7 KSchG Fiktion Wirksamkeit der Befristung bei Fristversaeumnis; Fristberechnung; nachtraegliche Zulassung. ### Grundwarnung: Dreiwochenfrist § 17 TzBfG ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Grundwarnung: Dreiwochenfrist § 17 TzBfG` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Zentrale Normen - § 17 TzBfG — Klagefrist 3 Wochen ab vereinbartem Vertragsende - § 7 KSchG (analog) — Fiktionswirkung bei Fristversäumnis (Befristung gilt als wirksam) - § 5 KSchG (analog) — Nachträgliche Zulassung bei unverschuldeter Versäumnis - §§ 187, 188 BGB — Fristberechnung - § 193 BGB — Verlängerung bei Wochenende/Feiertag - § 15 Abs. 5 TzBfG — Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Weiterbeschäftigung ohne Widerspruch ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Die Norm — § 17 TzBfG (vollständig) > **Satz 1:** Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. > > **Satz 2:** Die §§ 5 bis 7 des Kündigungsschutzgesetzes gelten entsprechend. ## Schritt-für-Schritt-Prüfung der Frist ### Schritt 1: Fristbeginn bestimmen Die Frist beginnt mit dem **vereinbarten** Ende des Arbeitsvertrags (laut Vertragsurkunde), nicht dem tatsächlichen Ende. **Fristbeginn-Entscheidungsbaum:** ``` Vertrag sagt: "befristet bis 31.03.2025" → Fristbeginn: 01.04.2025 (§ 187 Abs. 1 BGB — Anfangstag zählt nicht) → Fristende: 22.04.2025 um 24:00 Uhr (3 × 7 Tage = 21 Tage, §§ 188 Abs. 2, 187 Abs. 1 BGB) → Fällt 22.04.2025 auf Samstag/Sonntag/Feiertag: nächster Werktag (§ 193 BGB) ``` **Besonderheit Weiterbeschäftigung:** Arbeitnehmer wird nach dem 31.03.2025 noch weiterbeschäftigt → Frist läuft trotzdem ab 01.04.2025. Weiterbeschäftigung hemmt den Fristlauf NICHT. ### Schritt 2: Fristende berechnen ``` Fristende = Vereinbartes Vertragsende + 1 Tag (§ 187 Abs. 1 BGB) + 21 Tage Beispiel: Vereinbartes Ende: 31.03.2025 Fristbeginn: 01.04.2025 Fristende: 21.04.2025 (Montag) → letzter Tag für Klageeingang beim ArbG ``` ### Schritt 3: Versäumnis feststellen? **Ist die Frist bereits abgelaufen?** - Ja → § 7 KSchG analog: Befristung gilt als wirksam. Nur noch nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG) möglich. - Nein → Sofort Klage erheben (Skill: `entfristung-klageschrift-laie-baustein` oder `entfristung-klageschrift-anwalt-baustein`) ### Schritt 4: Nachträgliche Zulassung prüfen (§ 5 KSchG analog) Falls Frist versäumt: - War die Versäumnis unverschuldet? (z.B. schwere Krankheit, Naturkatastrophe, fehlerhafter Behördenrat) - Frist für Zulassungsantrag: 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses - Antrag gleichzeitig mit der Klage einreichen - Prüfungsmaßstab: streng — bloße Rechtsunkenntnis genügt nicht ## Entscheidungsbaum ``` Ist Frist noch nicht abgelaufen? ├── Ja → Klage sofort einreichen → entfristung-klageschrift-laie/anwalt-baustein └── Nein → War Versäumnis unverschuldet? ├── Ja → Antrag auf nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG) + Klage gleichzeitig └── Nein → Befristung gilt als wirksam (§ 7 KSchG) — kein Rechtsmittel mehr ``` ## Sofortprüfungs-Checkliste (Abfrage an Nutzer) 1. Wann endet der Vertrag laut Vertragsurkunde? (Datum exakt) 2. Ist dieses Datum bereits abgelaufen? 3. Falls abgelaufen: seit wie vielen Tagen? 4. Wurde Klage bereits erhoben? 5. Wird der Arbeitnehmer noch weiterbeschäftigt? ## Besonderheit: Mehrere Befristungen Bei aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen: - Jeder Vertrag hat seine eigene Frist - Die Frist beginnt mit dem Ende des **jeweils letzten Vertrags** - Frühere Verträge können nach Fristablauf nicht mehr angegriffen werden - **Konsequenz:** Bei mehrfacher Verlängerung läuft die Frist nur beim letzten Vertrag --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen. Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.