--- name: entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1 description: "Sachgrundprüfung Befristung nach § 14 Abs: 1 TzBfG: acht Sachgründe; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gründe; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechun..." --- # Sachgrundprüfung Befristung nach § 14 Abs ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Sachgrundprüfung Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: acht Sachgründe; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gründe; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechung zu Darlegungs- und Beweislast. ### Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Triage zu Beginn — kläre vor der Sachgrundprüfung 1. Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret? 2. Lag dieser Sachgrund bei **Vertragsschluss** tatsächlich vor? 3. Trägt der Sachgrund die konkrete **Befristungsdauer**? 4. Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG) 5. Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)? ## Zentrale Normen - § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundbefristung (8 Sachgründe Nr. 1–8) - § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis - § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge: Vertrag gilt als unbefristet - § 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist (absolute Ausschlussfrist) - § 138 ZPO — Wahrheitspflicht und substantiiertes Bestreiten ## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026) - **BAG, Urteil vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24**: § 14 Abs. 2 TzBfG ist uneingeschraenkt auf Betriebsratsmitglieder anwendbar; eine teleologische Reduktion für Mitglieder findet nicht statt. Bei Verweigerung eines Folgevertrags wegen Betriebsratsmandat besteht Schadensersatzanspruch gerichtet auf Abschluss des verweigerten Folgevertrags (§ 78 BetrVG i.V.m. § 280 BGB). Quelle: dejure.org-Vernetzung; vor Schriftsatzverwendung Volltext pruefen. - Aeltere Leitentscheidungen (BAG zur Vorbeschaeftigung, BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 u.a. zur Verfassungsmaessigkeit § 14 Abs. 2 TzBfG): vor Zitat Aktenzeichen und Fundstelle in dejure.org / openjur.de pruefen. ## Die acht Sachgründe § 14 Abs. 1 TzBfG ### Nr. 1 — Vorübergehender Betriebsbedarf **Voraussetzung:** Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ist nur vorübergehend (z.B. Saisonarbeit, zeitlich begrenztes Projekt). Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **Entscheidungsbaum:** ``` Stelle nach Vertragsende wieder besetzt? ├── Ja → Dauerbeschäftigungsbedarf → Sachgrund Nr. 1 entfällt └── Nein → Prognose konkret dartun → ggf. Sachgrund gegeben ``` ### Nr. 2 — Anschluss an Ausbildung oder Studium **Voraussetzung:** Die Befristung schließt sich unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber an. ### Nr. 3 — Vertretung eines Arbeitnehmers **Voraussetzung:** Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt (z.B. Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung). Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **Indirekter Vertretungsbedarf:** BAG erkennt auch indirekte Vertretung an (Mitarbeiter A vertritt B, C übernimmt Aufgaben von A), wenn kausal nachweisbar. ### Nr. 4 — Eigenart der Arbeitsleistung **Voraussetzung:** Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung (z.B. Rundfunkproduktionen, künstlerische Tätigkeiten). **Selten anerkannt.** ### Nr. 5 — Erprobung **Voraussetzung:** Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Nr. 6 — In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe **Voraussetzung:** Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers (z.B. befristete Arbeitserlaubnis, eigener Wunsch des Arbeitnehmers nach befristetem Vertrag, Berufsausbildung neben der Tätigkeit). ### Nr. 7 — Vergütung aus Haushaltsmitteln **Voraussetzung:** Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Nr. 8 — Gerichtlicher Vergleich **Voraussetzung:** Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich. ## Prüfungsstruktur (für jeden Sachgrund) ``` Schritt 1: Ist der Sachgrund dem Katalog § 14 Abs. 1 TzBfG zuordenbar? Schritt 2: Lag der Sachgrund bei Vertragsschluss vor? (Zeitpunkt!) Schritt 3: War der Sachgrund bei Vertragsschluss für den Arbeitgeber erkennbar? Schritt 4: Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer? Schritt 5: Liegt Rechtsmissbrauch vor? (Kettenbefristung, reine Umgehung) ``` ## Beweislast Der **Arbeitgeber** trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachgrunds. Der Arbeitnehmer muss nur die Befristung und das Ende des Vertrags behaupten. ## Output-Template — Sachgrundprüfung **Adressat:** Anwalt/Anwältin — Tonfall: gutachterlich ``` SACHGRUNDPRÜFUNG § 14 ABS. 1 TzBfG Mandant: [NAME] Vereinbartes Vertragsende: [DATUM] Behaupteter Sachgrund: [Nr. X — Bezeichnung] Prüfung: Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? [Ja/Nein/fraglich] Sachgrund im Vertrag benannt? [Ja/Nein] Sachgrund trägt Befristungsdauer? [Ja/Nein/fraglich] Indizien für Dauerbeschäftigungsbedarf? [Ja/Nein] Kettenbefristung problematisch? [Ja/Nein] Ergebnis: [Sachgrund wirksam / Sachgrund unwirksam — § 16 TzBfG: unbefristet] Nächster Schritt: [Klage nach § 17 TzBfG / weitere Ermittlung] ``` --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.