--- name: entfristung-sachgrundlos-14-abs-2-vorbeschaeftigung description: "Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs: 2 TzBfG: zwei Jahre Gesamtdauer; dreimal verlaengerbar; Vorbeschaeftigungsverbot; BVerfG-Entscheidung 2018; BAG-Folgerechtsprechung; Karenzzeit-Diskussion; Rechtsfolge § 16 TzBfG." --- # Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG: zwei Jahre Gesamtdauer; dreimal verlaengerbar; Vorbeschaeftigungsverbot; BVerfG-Entscheidung 2018; BAG-Folgerechtsprechung; Karenzzeit-Diskussion; Rechtsfolge § 16 TzBfG. ### Sachgrundlose Befristung — § 14 Abs. 2 TzBfG und Vorbeschäftigungsverbot ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Sachgrundlose Befristung — § 14 Abs. 2 TzBfG und Vorbeschäftigungsverbot` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Triage zu Beginn — kläre vor der Prüfung 1. Wie lange dauert das befristete Arbeitsverhältnis insgesamt (alle Verträge zusammen)? 2. Wie viele Verlängerungen gab es? 3. War der Arbeitnehmer jemals zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt? 4. Falls ja: Wie lange zurückliegend und wie lange war die Vorbeschäftigung? 5. War die Vorbeschäftigung anders geartet (z.B. Werkstudent, Aushilfe)? ## Zentrale Normen - § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG — Sachgrundlose Befristung (max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen) - § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG — Vorbeschäftigungsverbot - § 14 Abs. 2a TzBfG — Sonderregel Neugründungsphase (erste 4 Jahre) - § 14 Abs. 3 TzBfG — Ältere Arbeitnehmer (ab 52 Jahre) - § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge bei Verstoß: Vertrag gilt als unbefristet - § 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Voraussetzungen der sachgrundlosen Befristung Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung zulässig wenn: 1. Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses **≤ 2 Jahre** (alle aufeinanderfolgenden Verträge zusammengerechnet) 2. **Höchstens dreimalige Verlängerung** innerhalb dieser 2 Jahre **Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.** Eine vierte Verlängerung ist unzulässig, auch wenn Gesamtdauer noch unter 2 Jahren liegt. ## Das Vorbeschäftigungsverbot § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG **Kern:** Die sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber **bereits zuvor** ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. **Anwendungsbereich:** - Gilt für jede Art von Vorbeschäftigung: unbefristet oder befristet - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Betrieb oder Unternehmen? Herrschende Meinung: Arbeitgeber-bezogen (Unternehmen), nicht betriebsbezogen ## Prüfungsschema § 14 Abs. 2 TzBfG ``` Schritt 1: Gesamtdauer aller Verträge ≤ 2 Jahre? └── Nein → UNZULÄSSIG (§ 16 TzBfG: unbefristet) Schritt 2: Anzahl Verlängerungen ≤ 3? └── Nein → UNZULÄSSIG (§ 16 TzBfG: unbefristet) Schritt 3: Frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber? └── Nein → Sachgrundlose Befristung ZULÄSSIG └── Ja → Vorbeschäftigungsverbot → weiter zu Schritt 4 Schritt 4: Ausnahme nach BVerfG 2018 — sehr lange zurückliegend oder ganz andersartig? └── Ja, sehr lange zurückliegend (wie lange? Keine feste Grenze) + andersartig → Einzelfallprüfung — Ausnahme möglich, aber unsicher └── Nein → UNZULÄSSIG → sachgrundlose Befristung gesperrt ``` ## Rechtslage nach BVerfG 2018 und BAG 2019 — Zusammenfassung | Situation | Rechtslage | |---|---| | Vorbeschäftigung 1–3 Jahre zurück | Vorbeschäftigungsverbot greift — sachgrundlose Befristung gesperrt | | Vorbeschäftigung 3–8 Jahre zurück | Vorbeschäftigungsverbot greift laut BAG 2019 noch | | Vorbeschäftigung > 10 Jahre + andersartig | Einzelfall — evtl. Ausnahme, aber rechtlich unsicher | | Werkstudent vor 3 Jahren | BAG: wahrscheinlich gesperrt — Grenzfall | | Aushilfe vor 15 Jahren + ganz andersartig | Möglicherweise Ausnahme — stark einzelfallabhängig | ## Rechtsfolge bei Verstoß Ist § 14 Abs. 2 TzBfG verletzt (Vorbeschäftigung, Überschreitung Dauer oder Verlängerungsanzahl): - § 16 Satz 1 TzBfG: Vertrag gilt als **auf unbestimmte Zeit geschlossen** - 3-Wochen-Frist nach § 17 TzBfG muss eingehalten werden - Nach Fristversäumnis: Fiktionswirkung (§ 7 KSchG analog) — Befristung gilt als wirksam --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.