--- name: entfristung-triage-was-will-user description: "Einstieg Entfristungsklage-Workflow: Erkennung ob Nutzer Befristungskontrollklage oder Entfristungsklage anstrebt: Abgrenzung zu Kündigungssch..." --- # Einstieg Entfristungsklage-Workflow: Erkennung ob Nutzer Befristungskontrollklage oder Entfristungsklage anstrebt ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Entfristung Schriftform Abs Triage Was** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Arbeitsrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Einstieg Entfristungsklage-Workflow: Erkennung ob Nutzer Befristungskontrollklage oder Entfristungsklage anstrebt; Abgrenzung zu Kündigungsschutzklage; Überblick Prüfprogramm TzBfG; Weiterleitung zu passenden Folge-Skills. ### Entfristungsklage: Was will der Nutzer? ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Entfristungsklage: Was will der Nutzer?` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Zentrale Normen (Überblick) - § 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist (kritischste Frist; läuft auch bei Weiterbeschäftigung) - § 14 Abs. 4 TzBfG — Schriftformerfordernis (häufig übersehener Unwirksamkeitsgrund) - § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG — Vorbeschäftigungsverbot - § 16 TzBfG — Rechtsfolge: Vertrag gilt als unbefristet - § 4 KSchG — Klagefrist Kündigungsschutz (zur Abgrenzung) - § 623 BGB — Schriftformerfordernis Kündigung (zur Abgrenzung) ## Aktuelle Rechtsprechung (Kurzüberblick für Triage) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Abgrenzung: Entfristungsklage vs. Kündigungsschutzklage | | Entfristungsklage | Kündigungsschutzklage | |---|---|---| | Ausgangssituation | Befristeter Vertrag läuft aus | Kündigung durch Arbeitgeber | | Ziel | Feststellung: Vertrag ist unbefristet | Feststellung: Kündigung ist unwirksam | | Rechtsgrundlage | §§ 17, 16 TzBfG | § 4 KSchG | | Frist | 3 Wochen ab vereinbartem Ende | 3 Wochen ab Zugang der Kündigung | | Norm Schriftform | § 14 Abs. 4 TzBfG | § 623 BGB | ## Typische Einstiegssituation Der Nutzer sagt zum Beispiel: - "Mein befristeter Vertrag läuft am [DATUM] aus, ich glaube er war gar nicht wirksam befristet" - "Mein Arbeitsvertrag wurde per E-Mail unterschrieben, gilt die Befristung überhaupt?" - "Ich arbeite schon seit drei Jahren auf Basis aufeinanderfolgender befristeter Verträge" - "Mein Arbeitgeber hat mir einen neuen Vertrag gegeben ohne dass ich unterschrieben habe" ## Erkennungsmerkmale Entfristungsklage Das System erkennt den Entfristungs-Bedarf wenn: - Ein schriftlicher (oder angeblich elektronischer) Vertrag mit Endtermin vorliegt - Der Arbeitnehmer behauptet, die Befristung sei unwirksam - Das Ende des Vertrags noch nicht eingetreten ist oder erst kürzlich eingetreten ist ## Kritische Sofortfrage: Dreiwochenfrist § 17 TzBfG **Sofort prüfen:** > § 17 TzBfG: Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von **drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags** Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. **Wann läuft die Frist?** Ab dem **vereinbarten** (nicht tatsächlichen) Vertragsende. Sie läuft auch wenn der Arbeitnehmer tatsächlich weiterbeschäftigt wird. ## Folge-Skills | Schritt | Skill | |---|---| | Laie oder Anwalt? | `entfristung-laie-oder-anwalt-frage` | | Dreiwochenfrist § 17 TzBfG | `entfristung-grundwarnung-drei-wochen-frist` | | Sachgrund prüfen | `entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1` | | Schriftform prüfen | `entfristung-schriftform-14-abs-4-erkennen` | | Elektronische Signatur | `entfristung-elektronische-signatur-vorsicht` | | Rechtsfolge | `entfristung-rechtsfolge-16-tzbfg-unbefristet` | --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen. Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.