--- name: expansion-auftakt description: "Startet die Planung einer Neueinstellung in einem weiteren Bundesland oder einem neuen Zielland — erhebt die relevanten Eckdaten, rahmt die Entscheidung AÜG-Modell / EOR / eigene Gesellschaft, entwirft abteilungsübergreifende Fragen und legt einen persisten..." --- # Startet die Planung einer Neueinstellung in einem weiteren Bundesland oder einem neuen Zielland — erhebt die relevanten Eckdaten, rahmt die Entscheidung AÜG-Modell / EOR / eigene Gesellschaft, entwirft abteilungsübergreifende Fragen und legt einen persistenten Tracker an ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Startet die Planung einer Neueinstellung in einem weiteren Bundesland oder einem neuen Zielland — erhebt die relevanten Eckdaten, rahmt die Entscheidung AÜG-Modell / EOR / eigene Gesellschaft, entwirft abteilungsübergreifende Fragen und legt einen persistenten Tracker an. Lädt, wenn jemand sagt "wir stellen in [Land/Region] ein", "Expansion nach [Land]" oder "erste Einstellung in [Land]". ### Expansions-Kickoff (Arbeitsrecht) ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Expansions-Kickoff (Arbeitsrecht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Eingaben - Zielland oder Zielbundesland - Geplante Rollen / Stellenprofile - Geplante Headcount-Zahl (12-Monats-Horizont) - Wunschtermin für die erste Einstellung - Bestehendes rechtliches Vehikel im Zielland (ja/nein) - Strategische Stoßrichtung (Markteinstieg / langfristiger Aufbau) - Entscheidungsträger auf Unternehmensseite (CFO, GF, HR-Leitung) ## Rechtlicher Rahmen **Kernvorschriften:** - §§ 611a, 613 BGB: Arbeitnehmereigenschaft, Unübertragbarkeit der Arbeitsleistung - § 7 SGB IV: Beschäftigungsverhältnis, Scheinselbständigkeit - §§ 1–19 AÜG: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz — Erlaubnispflicht, Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b AÜG: 18 Monate), Equal-Pay-Gebot (§ 8 AÜG) - §§ 17, 18 KSchG: Massenentlassungsanzeige (relevant ab bestimmtem Schwellenwert) - Art. 8 Rom I-VO: Arbeitsvertragsstatut bei grenzüberschreitenden Verhältnissen - RL 2008/104/EG: Leiharbeits-Richtlinie **Leitentscheidungen:** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. - Arbeitnehmerstatus: § 611a BGB, § 7a SGB IV und frei verifizierte BAG-/BSG-Rechtsprechung; keine Kommentarzitate aus Modellwissen. - AÜG: Erlaubnispflicht, Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay nach Gesetz, Tariftext und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen. - AÜG/Equal Pay: Gesetz, Tariftext und freie Rechtsprechung nutzen; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle. - Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse: Art. 8 Rom I-VO, AÜG, Entsende-/SV-Regeln und amtliche Quellen prüfen; keine Handbuchzitate aus Modellwissen. ## Ablauf **Schritt 1 — Kontextladen** Lese `CLAUDE.md` im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck, Eskalationstabelle, bestehende Expansionsnotizen. **Schritt 2 — Prüfung bestehender Tracker** Existiert bereits eine Tracker-Datei `expansion-[slug].yaml` für dieses Land? Falls ja: "Für [Land] existiert bereits ein Expansions-Tracker. Nutzen Sie `/arbeitsrecht:expansion-aktualisierung [Land]` für eine Aktualisierung oder bestätigen Sie den Neustart." **Schritt 3 — Strukturierte Informationserhebung** Frage alle nachfolgenden Punkte in einem einzigen Block ab: > Zur Erstellung des Expansionsplans werden folgende Angaben benötigt: > > **Die Expansion** > - Welches Land / welches Bundesland? > - Welche Rollen? (Stellenprofil ist entscheidend — ein Vertriebsmitarbeiter > mit Abschlussvollmacht erzeugt anderes Risiko als eine Entwicklerstelle) > - Wie viele Einstellungen im 12-Monats-Horizont? > - Wann soll die erste Person starten? > > **Ausgangssituation** > - Besteht bereits eine rechtliche Einheit im Zielland? > - Wird ein EOR-Anbieter erwogen oder bereits genutzt? > - Sind Steuerberatung und Finance bereits eingebunden? > - Gibt es externe Arbeitsrechtler im Zielland? > > **Strategischer Kontext** > - Langfristiger Aufbau oder Markttest (eine bis zwei Einstellungen)? > - Wer ist der Entscheidungsträger für die Strukturentscheidung (GF, CFO)? **Schritt 4 — Übergabe an `internationale-expansion`** Lade die Referenz-Skill `internationale-expansion` und führe den vollständigen Ablauf aus (Schritte 2–5). **Schritt 5 — Tracker anlegen** Lege `expansion-[slug].yaml` an und bestätige die Erstellung. ## Beispiel ``` /arbeitsrecht:expansion-auftakt Polen ``` ``` /arbeitsrecht:expansion-auftakt (Skill fragt nach dem Zielland) ``` Ausgabe bei Einstellung von zwei Vertriebsmitarbeitern in Polen: > PE-Risiko: Vertriebsrollen mit Abschlussbefugnis können auch ohne > polnische GmbH eine steuerliche Betriebsstätte begründen. Frage an > Steuerberatung vor der ersten Einstellung klären. ## Risiken und typische Fehler - **Scheinselbständigkeit § 7 SGB IV**: Freie Mitarbeiter im Ausland, die faktisch weisungsgebunden und eingegliedert sind, gelten als Arbeitnehmer. Nachzahlungsrisiko Sozialversicherung bis zu vier Jahre rückwirkend. - **AÜG-Falle bei EOR**: Wird ein EOR ohne AÜG-Erlaubnis genutzt und liegt echte Arbeitnehmerüberlassung vor, kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen (§ 10 Abs. 1 AÜG). - **18-Monats-Grenze**: Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate (§ 1 Abs. 1b AÜG). Überschreitung ohne tarifvertragliche Ausnahme ist bußgeldbewehrt. - **Fehlende Vorabklärung Betriebsstättenrisiko**: Vertriebsmitarbeiter mit Vertretungsmacht können in vielen Ländern steuerlich eine Betriebsstätte begründen — Steuerberatung vor Einstellungsbeginn zwingend. - **Arbeitsvertrag nach dem Recht des Stammlandes**: Art. 8 Rom I-VO schützt Arbeitnehmer vor Abwahl zwingender Schutzvorschriften des Beschäftigungsstaats. Reine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts schützt nicht vor Mindeststandards des Einsatzlandes. ## Quellenpflicht Jede Ausgabe dieser Skill muss bei Structural-Empfehlungen zitieren: - § 7 SGB IV (Scheinselbständigkeit), §§ 1, 8, 10 AÜG - Art. 8 Rom I-VO bei grenzüberschreitenden Konstellationen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - AÜG: Erlaubnispflicht, Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay nach Gesetz, Tariftext und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen. Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.