--- name: fehlzeit-erfassen description: "Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberechnung nach BUrlG, EFZG, MuSchG und BEEG notwendigen Informationen: Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberec..." --- # Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberechnung nach BUrlG, EFZG, MuSchG und BEEG notwendigen Informationen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberechnung nach BUrlG, EFZG, MuSchG und BEEG notwendigen Informationen. Startet die Überwachung von Fristen ab dem ersten Tag. ### /arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `/arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Eingaben - Mitarbeiter-Angaben (Name/ID – anonymisiert genügt) - Abwesenheitstyp und Startdatum - `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md` → Standort, Tarifvertrag ## Ablauf ### 1. Konfiguration lesen Standort-Fußabdruck, HRIS-Status, Tarifvertrag prüfen. Falls HRIS verbunden: Hinweis, dass Eintrag besser dort erfolgt; trotzdem im Register dokumentieren, wenn Nutzer dies wünscht. ### 2. Alle nötigen Informationen in einem einzigen Prompt abfragen > Kurze Angaben für den Fehlzeiteintrag: > > - **Mitarbeiter-ID oder Rolle** (anonymisiert ist in Ordnung) > - **Bundesland** (bestimmt anwendbare Regeln) > - **Abwesenheitstyp:** > - Krankheit / Arbeitsunfähigkeit (EFZG) > - Urlaub (BUrlG) > - Mutterschutz / Beschäftigungsverbot (MuSchG) > - Elternzeit (BEEG) > - Pflegezeit (PflegeZG) > - Sonstiges > - **Startdatum** der Abwesenheit > - **Voraussichtliches Rückkehrdatum** (falls bekannt – leer lassen wenn unbekannt) > - **Bei Elternzeit:** Hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Elternzeit schriftlich angemeldet? Anmeldedatum? > - **Bei Krankheit:** Gleiche Erkrankung wie in zurückliegenden 12 Monaten? (für EFZG-Neuanspruchs-Berechnung) > - **Schwangerschaft/Entbindung:** Errechneter Entbindungstermin (für MuSchG-Fristen) ### 3. Fristen automatisch berechnen Je nach Abwesenheitstyp: **Krankheit (EFZG):** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - BEM-Prüfdatum: ab 6-wöchiger AU innerhalb von 12 Monaten (§ 167 Abs. 2 SGB IX) - Wenn gleiche Erkrankung: Neuer EFZG-Anspruch? Letzter AU-Zeitraum prüfen. **Urlaub (BUrlG):** - Verfallsdatum: 31.12. des laufenden Jahres (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) bzw. 31.03. des Folgejahres bei Übertragung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Resturlaub berechnen: Gesamtanspruch − genommene Tage **Mutterschutz (MuSchG):** - Schutzfrist-Beginn: 6 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin (§ 3 MuSchG) - Schutzfrist-Ende: 8 Wochen nach Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG; 12 Wochen bei Frühgeburt) - Kündigungsschutz-Ende: 4 Monate nach Entbindung (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG) **Elternzeit (BEEG):** - Anmeldefrist geprüft? (7 Wochen vor Beginn; § 16 Abs. 1 BEEG) - Elternzeit-Ende: 3. Geburtstag des Kindes als maximale Frist - Kündigungsschutz-Ende: Ende der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG) - Teilzeit-Anspruch: Ab Beginn der Elternzeit (§ 15 Abs. 6 BEEG) **Pflegezeit (PflegeZG):** - Max. 6 Monate (§ 3 Abs. 1 PflegeZG) - Kündigungsschutz: ab Ankündigung bis 4 Wochen nach Ende (§ 5 PflegeZG) - Ankündigungsfrist: 10 Arbeitstage vor Beginn (§ 3 Abs. 3 PflegeZG) ### 4. Eintrag schreiben Register-Eintrag anlegen in `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/urlaubsregister.yaml`: ```yaml - id: [generierte ID] mitarbeiter: [anonymisierte Bezeichnung] bundesland: [BL] typ: [krankheit|urlaub|mutterschutz|elternzeit|pflegezeit|sonstiges] startdatum: [JJJJ-MM-TT] rueckkehr_geplant: [JJJJ-MM-TT | unbekannt] fristen: efzg_erschoepfung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Krankheit bem_pruefung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Krankheit ≥ 6 Wochen urlaubsverfall_warnung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Urlaub schutzfrist_ende: [JJJJ-MM-TT] # MuSchG/BEEG ks_schutz_ende: [JJJJ-MM-TT] # Kündigungsschutz-Ende notizen: [ggf.] status: offen ``` ## Quellen und Zitierweise Zitierstandard: `../references/zitierweise.md`. Methodik: `../references/methodik-buergerliches-recht.md`. - § 3 EFZG (6-Wochen-Fortzahlung), § 5 EFZG (Nachweispflicht) - § 3, 7 BUrlG (Mindesturlaub, Übertragung, Verfall) - § 3 MuSchG (Schutzfristen), § 17 MuSchG (Kündigungsschutz) - §§ 15–18 BEEG (Elternzeit, Anmeldung, Kündigungsschutz) - § 167 Abs. 2 SGB IX (BEM-Pflicht) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Beispiele ``` /arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen Mitarbeiterin HR-022, Bayern, Elternzeit ab 01.02.2025. Anmeldung liegt schriftlich vor (10.12.2024). Rückkehr geplant 01.02.2026. ``` ## Risiken / typische Fehler - **BEEG-Anmeldung nachträglich** – Elternzeit kann nicht rückwirkend beantragt werden; Anmeldedatum prüfen. - **Mehrere Abwesenheitsperioden bei gleicher Erkrankung** – EFZG-Neuanspruch-Prüfung nicht vergessen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Anonymisierung** – auch im internen Register: Mitarbeiter-IDs statt Namen verwenden; § 26 BDSG.