--- name: kueschk-streitwert-kostenfolge-prozesskostenhilfe description: "Streitwert nach § 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter: § 12a ArbGG keine Kostenerstattung erste Instanz; Ausnahme Berufung; Prozesskostenhilfe §§ 114 ff. ZPO für einkommensschwache Parteien; praktische Hinw..." --- # Streitwert nach § 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Streitwert nach § 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter; § 12a ArbGG keine Kostenerstattung erste Instanz; Ausnahme Berufung; Prozesskostenhilfe §§ 114 ff. ZPO für einkommensschwache Parteien; praktische Hinweise zu Gerichtskosten. ### Streitwert, Kostenfolge und Prozesskostenhilfe ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Streitwert, Kostenfolge und Prozesskostenhilfe` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Streitwert § 42 GKG Der Streitwert in Kündigungsschutzverfahren wird nach § 42 Abs. 2 GKG berechnet: > **Drei Bruttomonatsgehälter** bei einer ordentlichen Kündigung. **Beispiel:** Monatsgehalt 3000 EUR brutto → Streitwert = 9000 EUR. Der Streitwert beeinflusst die Gerichtsgebühren und die anwaltlichen Gebühren (RVG). ## Keine Kostenerstattung erste Instanz — § 12a ArbGG **Wichtigste Regel im Arbeitsgerichtsprozess:** > § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG: In Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten. Das bedeutet: - Arbeitnehmer verliert Klage → Er zahlt eigenen Anwalt, aber **nicht** den Anwalt des Arbeitgebers. - Arbeitnehmer gewinnt Klage → Er bekommt seinen Anwalt **nicht** erstattet. - **Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten** in der ersten Instanz. **Gerichtskosten:** Diese fallen nach dem GKG an und werden nach dem Unterliegensanteil verteilt. Bei vollem Obsiegen zahlt der Arbeitgeber die Gerichtskosten. **Ab Berufung (LAG):** Ab dem zweiten Rechtszug gilt das normale Kostenrecht der ZPO — die unterlegene Partei erstattet der obsiegenden die Anwaltskosten. Dies erhöht das Kostenrisiko erheblich. ## Prozesskostenhilfe §§ 114 ff. ZPO Wer die Kosten des Prozesses nicht selbst tragen kann, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. **Voraussetzungen:** 1. **Bedürftigkeit:** Einkommen und Vermögen reichen nach den Tabellen nicht aus (§ 115 ZPO). 2. **Hinreichende Aussicht auf Erfolg:** Die Klage darf nicht offensichtlich aussichtslos sein. 3. **Mutwilligkeit:** Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. **Antrag:** PKH-Antrag mit vollständiger Einkommenserklärung und Belegen beim Arbeitsgericht stellen — am besten zusammen mit der Klageschrift oder kurz danach. **Rechtsfolge:** Das Gericht übernimmt die Gerichtskosten und ordnet ggf. einen Rechtsanwalt bei, dessen Gebühren die Staatskasse trägt. **Hinweis:** PKH ist ein Darlehen — nach Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann das Gericht die Rückzahlung verlangen. ## Triage zu Beginn — kläre vor Kostenberatung 1. In welchem Rechtszug befindet sich das Verfahren (erste Instanz ArbG / Berufung LAG / Revision BAG)? 2. Könnte der Arbeitnehmer Prozesskostenhilfe (PKH) beanspruchen (Einkommen, Vermögen prüfen)? 3. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied (dann ggf. kostenloser Rechtsschutz)? 4. Wie hoch ist das monatliche Bruttogehalt (für Streitwertberechnung)? **Kosten-Übersicht nach Rechtszug:** | Merkmal | Erste Instanz (ArbG) | Berufung (LAG) | Revision (BAG) | |---|---|---|---| | Anwaltszwang | Nein | Ja | Ja | | Kostenerstattung | Nein (§ 12a ArbGG) | Ja (ZPO) | Ja (ZPO) | | Gerichtskosten | GKG (AG-Anteil bei Sieg) | GKG | GKG | | Risiko bei Verlust | Eigene Anwaltskosten | Eigene + fremde Anwaltskosten | Hoch | ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Gewerkschaft als Alternative Ist der Arbeitnehmer **Gewerkschaftsmitglied**, übernimmt die Gewerkschaft in vielen Fällen die anwaltliche Vertretung und Kosten — prüfe dies zuerst. --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen. Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.