--- name: lohn-arbeitszeit-fragen description: "Standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen – ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten), MiLoG (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht), EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Tarifverträge, Überstunden: Standortbezogene Lohn-..." --- # Standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen – ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten), MiLoG (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht), EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Tarifverträge, Überstunden ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Lohn Arbeitszeit Mandat Triage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Arbeitsrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen – ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten), MiLoG (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht), EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Tarifverträge, Überstunden. Antwort mit der maßgeblichen Norm und Zitat. ### /arbeitsrecht:lohn-arbeitszeit-fragen ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `/arbeitsrecht:lohn-arbeitszeit-fragen` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Eingaben - Konkrete Frage (Freitext) - Jurisdiktion / Bundesland (falls nicht aus Profil erkennbar) - Tätigkeit / Branche (für Tarifverträge) - `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md` → Standort, Tarifbindung, Arbeitszeitmodelle ## Ablauf ### 1. Jurisdiktion und Tarifbindung klären Falls aus dem Profil erkennbar: direkt verwenden. Andernfalls fragen. Prüfen: - Gilt ein Tarifvertrag? (Tariflich abweichende Regelungen bei ArbZG §§ 7, 12 möglich) - Existiert eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeit/Vergütung? - Branchenspezifische Mindestlöhne (§ 7 AEntG, z.B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Sicherheit)? ### 2. ArbZG-Prüfung (Arbeitszeitgesetz) **Gesetzliche Höchstgrenzen (§§ 3–5 ArbZG):** - Täglich max. 8 Stunden (Werktage), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn Ausgleich in 6 Monaten auf 8 h/Tag im Durchschnitt (§ 3 S. 2 ArbZG) - **Pausen:** Bei 6–9 Stunden: 30 Minuten; bei > 9 Stunden: 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Aufteilung in Blöcke ≥ 15 Minuten möglich. - **Ruhezeit:** Min. 11 Stunden nach Ende der Arbeitszeit (§ 5 ArbZG) - **Wochenarbeitszeit:** Keine direkte gesetzliche Begrenzung, aber durch Tageshöchstgrenze × 6 Werktage de facto max. 48–60 h **Sonderregelungen:** - § 7 ArbZG: Tarifvertragliche Verlängerungen möglich (z.B. auf 12 h täglich bei Bereitschaftsdienst) - § 10 ArbZG: Sonn- und Feiertagsarbeit verboten (Ausnahmen §§ 10–13 ArbZG); Ersatzruhetag innerhalb 8 Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG) - § 18 ArbZG: Nicht anwendbar auf leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG **Arbeitszeiterfassung:** Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### 3. MiLoG (Mindestlohngesetz) **Aktueller Mindestlohn:** § 1 Abs. 2 MiLoG. Werte (Quelle: Bundeskabinett, Mindestlohnanpassungsverordnungen; BMAS): - 01.01.2024: EUR 12,41 / Stunde - 01.01.2025: EUR 12,82 / Stunde - **01.01.2026: EUR 13,90 / Stunde** (Fuenfte Mindestlohnanpassungsverordnung) - 01.01.2027 (vorgesehen): EUR 14,60 / Stunde Anpassung durch Mindestlohnkommission gem. § 9 MiLoG; Umsetzung durch Verordnung des BMAS. Vor jedem Schriftsatz oder jeder Beratung aktuellen Wert in bundesregierung.de / bmas.de pruefen. Hinweis: Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt; sie betraegt zum 01.01.2026 EUR 603 / Monat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Baden-Wuerttemberg, Pressemitteilung 22.12.2025). **Wer hat Anspruch?** Alle Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1, § 22 MiLoG), außer: - Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten (§ 22 Abs. 4 MiLoG) - Praktikanten bis 3 Monate obligatorisch oder ausbildungsbegleitend (§ 22 Abs. 1 Nr. 2–3 MiLoG) - Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 MiLoG) - Personen in Berufsausbildung (§ 22 Abs. 3 MiLoG – nur BBiG-Mindestvergütung) **Aufzeichnungspflicht** (§ 17 MiLoG): Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit bei Arbeitnehmern nach § 2a SchwarzArbG (geringfügig Beschäftigte, bestimmte Branchen) – täglich aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren. **Branchenmindestlöhne** (§ 7 AEntG): Abweichend höhere Mindestlöhne in Bau, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Pflege, Sicherheitsbranche, Fleischwirtschaft u.a. ### 4. EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) **Grundregel (§ 3 EFZG):** - Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit - Voraussetzung: Arbeitsverhältnis besteht seit 4 Wochen (§ 3 Abs. 3 EFZG) - Für dieselbe Krankheit entsteht neuer Anspruch nach 6-monatiger Pause oder nach 12 Monaten seit letztem Anspruch **Nachweispflichten:** - Krank meldung am 1. Krankheitstag (Pflicht aus Arbeitsvertrag oder TV) - AU-Bescheinigung (gelber Schein / eAU) – Vorlage ab 1. oder 3. Tag (§ 5 EFZG; Arbeitgeber kann 1. Tag verlangen) - Seit 01.01.2023: elektronische AU-Bescheinigung (eAU) – Arzt übermittelt direkt an Krankenkasse; Arbeitgeber ruft digital ab (§ 5 Abs. 1a EFZG) **Leistungsverweigerungsrecht (§ 7 EFZG):** Arbeitgeber kann Fortzahlung verweigern, bis AU-Bescheinigung vorgelegt wird. ### 5. Überstunden - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Freizeitausgleich vor Auszahlung bevorzugen, um Lohnnebenkostenbelastung zu reduzieren. - Überstunden-Dokumentationspflicht (aus BAG-Rspr. seit CCOO-Entscheidung EuGH): `[Modellwissen – prüfen]`. ### 6. Antwortformat Frage des Nutzers beantworten: 1. Direkte Antwort in einem Satz (ja/nein/es kommt an auf X) 2. Einschlägige Norm mit Zitat 3. Abweichungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 4. Grenzfall-Kennzeichnung `[prüfen]` falls nötig ## Quellen und Zitierweise Zitierstandard: `../references/zitierweise.md`. Methodik: `../references/methodik-buergerliches-recht.md`. Wesentliche Quellen: - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Riechert/Nimmerjahn, MiLoG, 3. Aufl. 2021, § 1 Rn. 1 ff. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Schmitt, EFZG, 9. Aufl. 2023, § 3 Rn. 1 ff. ## Beispiele **Frage:** Muss ich Überstunden bezahlen, wenn der Arbeitsvertrag sagt "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"? Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **Frage:** Wie viele Stunden darf ein Mitarbeiter täglich arbeiten? **Antwort:** Regulär max. 8 Stunden täglich (§ 3 S. 1 ArbZG), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 S. 2 ArbZG). Durch Tarifvertrag sind weitere Ausnahmen möglich (§ 7 ArbZG), z.B. Bereitschaftsdienst bis 12 h. ## Risiken / typische Fehler - **Aktualität des Mindestlohnsatzes** - Aktueller Wert: EUR 13,90 ab 01.01.2026 (Fuenfte Mindestlohnanpassungsverordnung); EUR 14,60 ab 01.01.2027 vorgesehen. Vor Ausgabe immer aktuellen Wert in bundesregierung.de / bmas.de pruefen. - **Tarifbindung ignoriert** - Branchentarifvertraege koennen hoehere Mindestloehne oder abweichende Arbeitszeiten vorsehen. - **eAU-Umstellung uebersehen** - seit 01.01.2023 laeuft AU-Meldung digital; Arbeitgeber muss dies in HRIS-System abbilden. - **Arbeitszeiterfassungspflicht** - BAG, Beschluss vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i.V.m. EuGH C-55/18 "CCOO"). Gesetzgeberische Konkretisierung im ArbZG noch ausstehend, Stand vor Ausgabe pruefen. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 13.09.2022 - 1 ABR 22/21.