--- name: lohnsteuer-sozialversicherung description: "Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit, § 7a SGB IV) und lohnsteuerliche Fragen im Arbeitsverhältnis: Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit, § 7a SGB IV) und lohnsteuerliche Fragen im..." --- # Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit, § 7a SGB IV) und lohnsteuerliche Fragen im Arbeitsverhältnis ## Arbeitsbereich **Kueschk Annahmeverzug Lohnsteuer** ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB und § 11 KSchG, Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status, § 7a. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit, § 7a SGB IV) und lohnsteuerliche Fragen im Arbeitsverhältnis. Lädt, wenn ein Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit, Nachzahlungspflichten (§ 28e SGB IV), strafrechtliche Risiken (§ 266a StGB) oder die Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger zu prüfen ist. ### Lohnsteuer und Sozialversicherung – Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Lohnsteuer und Sozialversicherung – Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Zweck Dieser Skill dient der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenstatus sowie damit zusammenhängender lohnsteuerlicher Fragen. Er ist einschlägig, wenn die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) und selbständiger Tätigkeit rechtlich zu klären ist, ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV eingeleitet werden soll oder bereits von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchgeführt wird, ein Verdacht auf Scheinselbständigkeit besteht (mit Nachzahlungsrisiken nach § 28e SGB IV, § 28p SGB IV) oder strafrechtliche Risiken nach § 266a StGB zu bewerten sind. Der Skill berücksichtigt die BSG-Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien sowie die steuerrechtliche Einordnung (Lohnsteuer vs. Einkommensteuer / Umsatzsteuer). ## Eingaben 1. **Vertragsgestaltung**: Freier-Mitarbeiter-Vertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag – Vertragsurkunde 2. **Tatsächliche Durchführung**: Wie ist die Zusammenarbeit in der Praxis ausgestaltet? (Weisungen, Arbeitszeit, Ort, Eingliederung) 3. **Auftraggeberstruktur**: Wie viele Auftraggeber hat der "Selbständige"? Umsatzverteilung? 4. **Unternehmerisches Risiko**: Eigene Betriebsmittel, eigene Arbeitnehmer, Haftungsrisiko des Auftragnehmers? 5. **Bisherige steuerliche und SV-Behandlung**: Wie wurden Beiträge bisher abgeführt? 6. **Zeitraum**: Seit wann besteht die Zusammenarbeit? (Nachzahlungszeitraum!) 7. **Vorliegen eines DRV-Bescheids**: Statusfeststellungsbescheid vorhanden? 8. **Widerspruch / Klage**: Rechtsmittel eingelegt? 9. **Steuerrechtliche Einordnung**: Gewerbe- oder Freiberufler-Einordnung nach EStG, Umsatzsteuer-Behandlung ## Rechtlicher Rahmen ### Kernvorschriften - § 7 Abs. 1 SGB IV: Definition der Beschäftigung (nicht selbständige Arbeit; Merkmale: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in fremde Organisation) - § 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund; Antrag möglich, aber kein Muss; Bescheid mit aufschiebender Wirkung in laufenden Beschäftigungen (§ 7a Abs. 6 SGB IV) - § 28e SGB IV: Haftung des Arbeitgebers für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil; bei Scheinselbständigkeit: Arbeitgeber trägt Nachzahlung alleine, kein Rückgriff auf Arbeitnehmer für > 3 Monate zurückliegende Zeiträume) - § 28p SGB IV: Prüfbefugnis der Rentenversicherungsträger bei Arbeitgebern (Betriebsprüfung) - § 266a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (bei vorsätzlichem Nichtabführen von SV-Beiträgen; Strafbarkeit des Arbeitgebers) - § 19 Abs. 1 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit → Lohnsteuerpflicht - § 15, § 18 EStG: Gewerbliche bzw. freiberufliche Einkünfte bei Selbständigen - § 41a EStG: Lohnsteuer-Anmeldungspflicht des Arbeitgebers - §§ 1, 3 LStDV: Arbeitnehmer-Begriff im Lohnsteuerrecht (enger gefasst als SV-Recht, aber in der Praxis weitgehend parallel) ### Leitentscheidungen (BGH-Stil) - **Abgrenzungskriterien abhängige Beschäftigung / Selbständigkeit:** Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Einzelfallabwägung / unternehmerisches Risiko:** Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Rückwirkung des Statusfeststellungsbescheids:** Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **§ 266a StGB / Vorsatz:** Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Ablauf ### Schritt 1 – Abgrenzungsprüfung: Abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit? **Prüfschema (Gesamtbildbetrachtung nach § 7 Abs. 1 SGB IV):** | Kriterium | Für abhängige Beschäftigung | Für Selbständigkeit | |---|---|---| | Weisungsgebundenheit | Weisungen zu Zeit, Ort, Art der Tätigkeit | Freie Zeiteinteilung, eigene Methodenfreiheit | | Eingliederung | In Betriebsorganisation eingebunden; Dienstplan, Arbeitskleidung, IT des AG | Eigene Betriebsstruktur, eigene IT | | Eigene Betriebsmittel | Fehlen wesentlicher eigener Betriebsmittel | Erhebliche eigene Investitionen | | Unternehmerisches Risiko | Monatlich fixer Vergütungsanspruch | Variables Entgelt, Verlustrisiko | | Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber (Indiz für Scheinselbständigkeit) | Viele Auftraggeber | | Eigene Arbeitnehmer | Keine eigenen AN | Beschäftigt eigene AN | | Auftreten am Markt | Kein Auftritt als Unternehmer | Eigene Werbung, Kunden etc. | - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Vertragswortlaut ist nicht maßgeblich**, wenn tatsächliche Durchführung abweicht. ### Schritt 2 – Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) - **Antragsberechtigt**: Auftraggeber oder Auftragnehmer, ggf. Einzugsstelle. - **Zuständig**: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Clearingstelle. - **Verfahrensablauf**: Antragstellung → Anhörung beider Parteien → Bescheid; aufschiebende Wirkung für laufende Aufträge bis Entscheidung (§ 7a Abs. 6 SGB IV, kein Beitragsrisiko für Übergangszeit, wenn Antrag rechtzeitig gestellt). - **Bindungswirkung**: Bescheid bindet alle Sozialversicherungsträger; Widerspruch und Klage zum Sozialgericht (§§ 84, 87 SGG) möglich. - **Strategische Empfehlung**: Proaktive Antragstellung bei Zweifeln minimiert Nachzahlungsrisiko und strafrechtliche Exposition. ### Schritt 3 – Folgen bei Feststellung als abhängige Beschäftigung **Sozialversicherung:** - Nachzahlungspflicht für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) nach § 28e SGB IV; **Verjährung: 4 Jahre** (§ 25 Abs. 1 SGB IV), bei Vorsatz 30 Jahre. - Kein Rückgriff des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer für mehr als **3 Monate** rückwirkend (§ 28g Satz 3 SGB IV). - Säumniszuschläge § 24 SGB IV (1 % pro angefangenem Kalendermonat). **Lohnsteuer:** - Pflicht zur Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a EStG); Nachzahlung mit Haftung des Arbeitgebers (§ 42d EStG). - Bereits gezahlte Einkommensteuer des Auftragnehmers wird angerechnet. **Strafrechtlich:** - § 266a StGB: Strafbarkeit des Arbeitgebers (Geschäftsführer, Vorstand) bei vorsätzlichem Vorenthalten von Beiträgen; Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Selbstanzeige / Nachentrichten: Bei § 266a StGB existiert – anders als bei § 371 AO – keine strafbefreiende Selbstanzeige; freiwillige Nachzahlung ist aber strafmildernd. ### Schritt 4 – Gestaltungsoptionen und Risikominimierung 1. **Vertragsgestaltung anpassen**: Weisungsrechte vertraglich und praktisch reduzieren, mehrere Auftraggeber fördern. 2. **Statusfeststellungsverfahren proaktiv stellen** → schützt vor rückwirkenden Forderungen für Zeitraum ab Antragstellung. 3. **Umwandlung in Arbeitsverhältnis**: Wenn Scheinselbständigkeit nahe liegt, geordnete Überführung in abhängige Beschäftigung mit klaren Verträgen. 4. **Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV)**: Auf kommende Prüfungen durch DRV vorbereiten; Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse. 5. **Steuerberatung**: Lohnsteuerliche Folgen (§§ 41a, 42d EStG) mit Steuerberater abstimmen. ### Schritt 5 – Besonderheiten Freiberufler - Freiberufler nach § 18 EStG unterliegen keiner Gewerbesteuer, jedoch ggf. der SV-Pflicht als Beschäftigte, wenn Eingliederung vorliegt. - Künstlerische und publizistische Tätigkeiten → Künstlersozialversicherung (KSVG) prüfen: Abgabepflicht des Auftraggebers (§§ 24, 25 KSVG). - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Beispiel **Sachverhalt:** Unternehmen U-GmbH beschäftigt seit 3 Jahren Herr F als "freien IT-Berater" auf Honorarbasis (Monatshonorar 7.500 €). F arbeitet ausschließlich für U-GmbH, nutzt U-GmbHs IT-Infrastruktur, ist in den Projektmanagementprozess eingebunden und erhält Weisungen vom Projektleiter der U-GmbH. Ein eigenes Büro oder eigene Arbeitnehmer hat F nicht. **Ergebnis:** Erhebliche Indizien sprechen für abhängige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit liegt nahe. **Bewertung:** Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. *Eingliederung:* F ist in die Organisation der U-GmbH eingebunden (Projektmanagement, fremde IT). Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. *Empfehlung:* Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sofort prüfen; SV-Beitragsrisiko nach § 25 SGB IV sauber zeitlich aufbauen (regelmäßige Verjährung vier Jahre, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen dreißig Jahre), Säumniszuschläge und strafrechtliches Risiko § 266a StGB getrennt dokumentieren. Keine Kommentarstelle aus Modellwissen zitieren; für Rechtsprechung `rechtsstand-mai-2026-faktenbank` laden. ## Risiken und typische Fehler | Fehler | Konsequenz | Abhilfe | |---|---|---| | Kein Statusfeststellungsverfahren trotz Zweifeln | Rückwirkende Nachzahlung; § 266a StGB | Proaktiv § 7a SGB IV beantragen | | Vertrag "Freier Mitarbeiter" ohne tatsächliche Umsetzung | Scheinselbständigkeit; Nachzahlungspflicht § 28e SGB IV | Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung abstimmen | | Vorsätzliches Nichtabführen | § 266a StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Sofortige Klärung und Nachentrichten | | Vergessen: KSVG-Abgabepflicht | Nachzahlung KSVG-Abgabe | Künstler/Publizisten gesondert prüfen | | Falsche Steuererklärung des Auftragnehmers | § 370 AO; Nachzahlung; Berichtigungspflicht | Steuerberater einschalten | | Keine Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse | Beweisproblem bei Betriebsprüfung | Tatsächliche Leistungserbringung laufend dokumentieren | | § 203 StGB / Datenschutz | Strafbarkeit bei unbefugter Datenweitergabe | Personalstammdaten nur in zulässigen Systemen | | Rückgriff auf Arbeitnehmer > 3 Monate | § 28g Satz 3 SGB IV schließt das aus | Nur bis 3 Monate rückwirkender Rückgriff zulässig | - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. ## Quellenpflicht Jede juristische Aussage in jedem auf diesem Skill basierenden Dokument ist nach **references/zitierweise.md** zu belegen: - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. - Steuerrechtliche Aussagen mit BFH-Nachweis (BStBl.-Fundstelle). - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Bei umstrittenen Fragen (z. B. Abgrenzung tatsächliche vs. vertragliche Verhältnisse) h. M. und Gegenauffassung getrennt nennen. - Halluzinationsrisiko: Alle Aktenzeichen und Fundstellen vor Einreichung bei DRV, Sozialgericht oder Finanzgericht verifizieren.