--- name: rechtsstand-mai-2026-faktenbank description: "Faktenbank und Quellen-Gate für aktuelle arbeitsrechtliche Aussagen mit Stand 29.05.2026: Dieses Fachmodul dient als Quellen-Gate vor Ausgaben zu BAG-/BSG-Rechtsprechu..." --- # Faktenbank und Quellen-Gate für aktuelle arbeitsrechtliche Aussagen mit Stand 29.05.2026 ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Faktenbank und Quellen-Gate für aktuelle arbeitsrechtliche Aussagen mit Stand 29.05.2026. Dieses Fachmodul dient als Quellen-Gate vor Ausgaben zu BAG-/BSG-Rechtsprechung, Statusfeststellung, AGG/Equal Pay, Urlaub, Freistellung, Kündigung, Arbeitszeit und Lohn/SV. Zitiert nur Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle. ### Rechtsstand Mai 2026 — Faktenbank Arbeitsrecht ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Rechtsstand Mai 2026 — Faktenbank Arbeitsrecht` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Verifizierte Rechtsprechungsanker | Thema | Gesicherter Anker | Tragende Aussage für den | Freie Quelle | |---|---|---|---| | Mindesturlaub und Vergleich | BAG, Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24 | Auf gesetzlichen Mindesturlaub kann während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht wirksam durch gerichtlichen Vergleich verzichtet werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG sperrt Abweichungen zu Lasten des Arbeitnehmers. | https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-104-24/ | | Entgeltgleichheit / Paarvergleich | BAG, Urteil vom 23.10.2025, 8 AZR 300/24 | Für den Anspruch auf gleiches Entgelt kann ein Paarvergleich genügen; bei geringerer Vergütung einer Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit greift die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts. | https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-300-24/ | | Freistellungsklausel und Dienstwagen | BAG, Urteil vom 25.03.2026, 5 AZR 108/25 | Eine AGB-Klausel, die den Arbeitgeber im gekündigten Arbeitsverhältnis pauschal zur Freistellung und zum Widerruf der Dienstwagennutzung berechtigt, kann unangemessen sein; konkrete Interessenabwägung nötig. | https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/wirksamkeit-einer-freistellungsklausel-widerruf-der-dienstwagennutzung/ | | Status Honorarlehrkraft | BSG, Urteil vom 05.11.2024, B 12 BA 3/23 R | Statusprüfung bleibt einzelfallbezogen; Vertragsbezeichnung und Parteiwille tragen nicht, wenn tatsächliche Eingliederung und fehlendes Unternehmerrisiko für Beschäftigung sprechen. | https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_11_05_B_12_BA_03_23_R.html | | Status in fremder Betriebsorganisation | BSG, Urteil vom 12.06.2024, B 12 BA 2/22 R | Bei Tätigkeiten in einer fremden Arbeitsorganisation sind Eingliederung, Weisungsbindung, eigene Betriebsmittel, Preis-/Personalrisiko und unternehmerische Freiheit konkret zu prüfen. | https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_06_12_B_12_BA_02_22_R.html | ## Norm- und Praxisanker | Thema | Normen | Workflow-Hinweis | |---|---|---| | Kündigungsschutz | §§ 1, 4, 7, 9, 10, 12, 17, 18 KSchG; §§ 622, 626 BGB; § 102 BetrVG | Erst Frist/Zugang und Sonderkündigungsschutz sichern, dann Grund, Sozialauswahl, Betriebsrat, Massenentlassung, Weiterbeschäftigung und Vergleichsdruck prüfen. | | Befristung und Schriftform | § 14 Abs. 4, §§ 16, 17 TzBfG; §§ 126, 126a, 623 BGB | Befristungsabrede vor Arbeitsbeginn schriftlich oder mit wirksamer QES; Scan/einfache Signatur reicht nicht. Dreiwochenfrist ab vereinbartem Ende. | | Urlaub | §§ 1, 3, 7, 13 BUrlG | Mindesturlaub nicht durch Vergleich im laufenden Arbeitsverhältnis preisgeben; bei Beendigung Urlaubsabgeltung getrennt prüfen. | | AGG / Equal Pay | §§ 1, 7, 15, 22 AGG; EntgTranspG | Erst Vergleichsperson und gleiche/gleichwertige Arbeit, dann Vermutung, Rechtfertigung, Fristen und Auskunfts-/Dokumentationslage. | | Status/Scheinselbständigkeit | § 611a BGB; §§ 7, 7a, 28p SGB IV; § 266a StGB | Tatsächliche Durchführung vor Vertragstext; bei hohem Risiko DRV-Statusfeststellung, SV-Nachberechnung und Strafbarkeitsrisiko getrennt dokumentieren. | | Arbeitszeit und Mindestlohn | ArbZG, MiLoG, NachwG, EFZG | Bei Arbeitszeit immer Aufzeichnung, Bereitschaft/Überstunden, Ausschlussfristen, Mindestlohnfestigkeit und Beweislast getrennt prüfen. | ## Ausgabe-Standard Jede aktuelle arbeitsrechtliche Antwort enthält am Ende kurz: 1. **Gesicherte Quellen:** Normen und ggf. Gerichtsentscheidungen mit Datum/Aktenzeichen/Link. 2. **Nicht verifiziert:** Alles, was nicht frei/amtlich geprüft werden konnte. 3. **Nächster Fachmodul:** aus diesem Plugin, z. B. `kuendigungs-pruefung`, `arbeitnehmer-status`, `lohnsteuer-sozialversicherung`, `agg-pruefung-bewerber-und-beschaeftigte`, `aufhebungsvertrag` oder `entfristung-schriftform-14-abs-4-erkennen`.