--- name: untersuchung-ergaenzen description: "Fügt einer laufenden internen Untersuchung neue Daten hinzu — Dokumente, Befragungsnotizen oder Beobachtungen: Verarbeitet Dokumentenpakete anhand..." --- # Fügt einer laufenden internen Untersuchung neue Daten hinzu — Dokumente, Befragungsnotizen oder Beobachtungen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Fügt einer laufenden internen Untersuchung neue Daten hinzu — Dokumente, Befragungsnotizen oder Beobachtungen. Verarbeitet Dokumentenpakete anhand dokumentierter Auswahlkriterien, markiert relevante Funde und protokolliert alles Gesichtete zur Deckungsverifikation. Lädt, wenn neue Beweise, Befragungsnotizen oder Dokumentenlieferungen für eine laufende Untersuchung eingehen. ### Untersuchungs-Datenpflege (Arbeitsrecht) ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Untersuchungs-Datenpflege (Arbeitsrecht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Eingaben - Bezeichnung der Untersuchungssache (oder Slug) - Art der Daten: Befragungsnotizen / Dokumentenpaket / Anwaltsnotizen / Bestätigung Anhörungshinweis - Inhalt der Daten (eingefügt oder angehängt) ## Rechtlicher Rahmen **Kernvorschriften:** - § 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Verhältnismäßigkeit ist Voraussetzung; Verarbeitung nur soweit zur Sachaufklärung erforderlich - Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: Datenminimierungsgrundsatz — nur notwendige Daten erheben und verarbeiten - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen — vor Auswertung von E-Mails oder IT-Kommunikation ist Zustimmung des Betriebsrats oder eine einschlägige Betriebsvereinbarung erforderlich - § 626 BGB: Außerordentliche Kündigung; Frist des § 626 Abs. 2 BGB (zwei Wochen ab Kenntnis) — Dokumentation des Zeitpunkts des Kenntniserwerbs ist untersuchungskritisch - § 241 Abs. 2 BGB: Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers im Rahmen des Untersuchungsverfahrens; Grenzen bei Selbstbelastung **Leitentscheidungen:** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Beweisverwertungsverbot bei rechtswidrig erlangten Dokumenten — heimliche Videoüberwachung ohne Betriebsratsinhaber führt zum Verwertungsverbot auch im Kündigungsschutzprozess; Grundsatz gilt sinngemäß für rechtswidrig ausgewertete Kommunikation - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Verdachtskündigung — Anforderungen an die Dokumentation des Tatverdachts; objektive Schwere; inhaltliche Mindestanforderungen an die Anhörung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Erstattungsfähigkeit von Untersuchungskosten (Detektivkosten) — nur bei konkreter Verdachtslage bei Beauftragung und Verhältnismäßigkeit - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. - Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff. - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen; Rechtsprechung nur frei verifiziert zitieren. - § 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen. ## Ablauf **Schritt 1 — Kontext laden** Lese `CLAUDE.md` im Plugin-Verzeichnis. **Schritt 2 — Sache identifizieren** Falls mehrere Untersuchungsordner existieren: Frage, zu welcher Sache die Daten gehören. Bei nur einer Sache: direkt fortfahren. **Schritt 3 — Referenz-Skill laden** Lade die Referenz-Skill `interne-untersuchung` und führe Modus 2 (Daten hinzufügen) aus. **§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-Check vor Dokumentenverarbeitung:** Bei E-Mail- oder IT-Auswertungen: Prüfe, ob eine einschlägige Betriebsvereinbarung vorliegt oder der Betriebsrat zugestimmt hat. Falls unklar — flaggen, bevor Verarbeitung beginnt. **Schritt 4 — Nach Verarbeitung melden** Zeige Oberflächenrate und Liste relevanter Funde: ``` Dokumentenprüfung abgeschlossen. Geprüft: [N] Dokumente Relevant: [N] Geprüft / nicht relevant: [N] Neue Beweislücken: [N] Relevante Funde: - [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.] - [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.] ``` **Schritt 5 — Quellencheckliste aktualisieren** Wenn die hinzugefügten Daten einen Checklistenpunkt abdecken: Anwalt fragen, ob der Punkt als "erledigt" oder "in Bearbeitung" markiert werden soll. Nicht automatisch als erledigt markieren — der Anwalt entscheidet, wann eine Quelle ausreichend abgedeckt ist. **§ 626 Abs. 2 BGB-Kenntnisdatum:** Bei Befragungsnotizen oder Dokumenten, die erstmals den konkreten Tatverdacht begründen oder wesentlich vertiefen: Datum des Kenntniserwerbs explizit im Protokolleintrag vermerken. Die Zwei-Wochen-Frist für eine außerordentliche Kündigung beginnt ab diesem Zeitpunkt zu laufen. ## Beispiel ``` /arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller [Befragungsnotizen aus Gespräch mit Zeugin K. — 12.02.2025] ``` ``` /arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller [E-Mail-Export 01.01.2025–31.01.2025 — nach BR-Betriebsvereinbarung freigegeben] ``` Beispiel-Ausgabe nach Dokumentenverarbeitung: ``` Dokumentenprüfung abgeschlossen. Geprüft: 47 Dokumente Relevant: 5 Geprüft / nicht relevant: 42 Neue Beweislücken: 2 Relevante Funde: - E-Mail vom 08.01.2025 Müller an Schmitt: "das solltest du lieber nicht aufschreiben" → Auswahlkriterium 4 (implizite Selbstbelastung) - E-Mail vom 15.01.2025: widerspricht Schilderung von Zeugin K. in Eintrag #3 → Auswahlkriterium 5 (Widerspruch zu bestehendem Protokolleintrag) ``` ## Risiken und typische Fehler - **§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-Versäumnis**: Rechtswidrig ausgewertete Kommunikation kann einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und die Kündigung gefährden. Betriebsvereinbarung vor Auswertung sicherstellen. - **Verhältnismäßigkeit nach § 26 BDSG**: Massenhafte Dokumentenauswertung ohne konkreten Verdacht ist unzulässig. Auswahlkriterien dokumentieren, um Verhältnismäßigkeit nachweisen zu können. - **§ 626 Abs. 2 BGB-Frist**: Die Zwei-Wochen-Frist beginnt ab sicherer Kenntnisnahme. Unklare Dokumentation des Kenntniszeitpunkts kann zur Fristversäumnis führen. - **Selektive Protokollierung**: Nur relevante Funde zu protokollieren und nicht-relevante Dokumente nicht zu erfassen, untergräbt die Deckungsverifikation. Jedes gesichtete Dokument muss protokolliert werden. - **False Negative durch zu enge Kriterien**: Auswahlkriterien großzügig handhaben — ein False Positive (irrelevanter Fund protokolliert) ist besser als ein übersehener wesentlicher Beweis. ## Quellenpflicht Bei Ausgaben zu Dokumentenverarbeitung zitieren: - § 26 BDSG (Verhältnismäßigkeit, Straftatenaufdeckung) - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung) - Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datenminimierung) - § 626 Abs. 2 BGB (Zwei-Wochen-Frist, Kenntnisdatum) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff. Detaillierte Auswahlkriterien, Protokolleintrag-Format und Deckungsverifikationsregeln befinden sich in der Referenz-Skill `interne-untersuchung` — diese vor inhaltlicher Arbeit laden. Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall. ## Ergänzende Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Triage — vor der Dateneingabe klären 1. Handelt es sich um neue Zeugenaussagen, Dokumentenlieferung oder anwaltliche Notizen? 2. Liegt eine § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-freigabe für E-Mail-/IT-Auswertungen vor? 3. Begründet die neue Erkenntnis erstmals einen konkreten Tatverdacht? → Dann Kenntnisdatum für § 626 Abs. 2 BGB festhalten!