--- name: untersuchung-eroeffnen description: "Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an: Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch,..." --- # Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an. Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis eingeht und ein vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll. ### Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht) ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Eingaben - Kurzbeschreibung des Vorwurfs oder der Besorgnis (kann nach Sachverhaltserfassung verfeinert werden) - Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (Beeinflusst Schutzstatus der Unterlagen) ## Rechtlicher Rahmen **Kernvorschriften:** - § 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit als Voraussetzung; Protokolldaten sind Beschäftigtendaten - §§ 34, 36, 37 HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz — Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person; Verbot von Repressalien; interne Meldestelle; Dokumentationspflichten - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen — vor Kommunikationsauswertungen klären - § 82 Abs. 2 BetrVG: Recht des Arbeitnehmers, ein Betriebsratsmitglied zu Besprechungen über Beschwerden hinzuzuziehen - §§ 84, 85 BetrVG: Beschwerderecht des Arbeitnehmers; Behandlung durch den Betriebsrat - § 626 Abs. 2 BGB: Zwei-Wochen-Frist — Dokumentation des ersten Kenntniszeitpunkts ab Eröffnung kritisch - §§ 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — bei AGG-relevantem Sachverhalt strukturierte Untersuchung als Enthaftungsvoraussetzung **Leitentscheidungen:** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Verdachtskündigung — umfassende Sachaufklärung vor Kündigung zwingend; Untersuchungspflicht des Arbeitgebers; Dokumentationsanforderungen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB — Fristbeginn erst nach ausreichender Sachaufklärung; Pflicht, Ermittlungen zügig zu führen; mutwillige Verzögerung kann Verwirkung begründen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Inhaltliche Anforderungen an die Anhörung der beschuldigten Person vor Verdachtskündigung; Frage und Antwortrecht; Protokollierungspflicht - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. - Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff. - § 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen. - AGG: §§ 12, 15, 22 AGG anhand Gesetz, Nutzerquelle und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen. ## Ablauf **Schritt 1 — Kontext laden** Lese `CLAUDE.md` im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck, Eskalationstabelle, etwaige Untersuchungsprotokolle. **Schritt 2 — Bestehende Sache prüfen** Falls bereits ein Untersuchungsordner mit demselben Slug existiert: Warnung ausgeben, bevor überschrieben wird. **Schritt 3 — Referenz-Skill laden** Lade die Referenz-Skill `interne-untersuchung` und führe Modus 1 (Neue Untersuchung eröffnen) aus. **Vertraulichkeits-Vorabprüfung:** > Vor der Eröffnung: Ist diese Untersuchung anwaltsgeleitet? Wenn ja — > erhöhter Schutz der Arbeitsergebnisse. Wenn nein — Schutzstatus und > Weitergabe der Unterlagen vorab klären. Unterlagen mit fehlerhaftem > Schutzstatus können in einem etwaigen Verfahren problematisch werden. **Schritt 4 — Sachverhaltserfassung, Quellencheckliste, Protokoll** Alle Schritte aus Modus 1 der Referenz-Skill vollständig ausführen: Sachverhaltserfassung in einem Block, Quellencheckliste je nach Untersuchungstyp generieren und dem Anwalt vorlegen, Protokolldateien anlegen. **§ 82 Abs. 2 BetrVG-Hinweis:** Wenn ein Arbeitnehmer zu Gesprächen geladen wird, die seine Beschwerde oder seine Stellung im Untersuchungsverfahren berühren: Hinweisen, dass er nach § 82 Abs. 2 BetrVG das Recht hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. Dies protokollieren. **Schritt 5 — Erstes Protokolldatum sichern** Datum und Uhrzeit der Eröffnung im Protokoll festhalten. Dies ist bei einer eventuellen Verdachtskündigung der Ausgangszeitpunkt für die Fristberechnung nach § 626 Abs. 2 BGB (Frist beginnt mit sicherer Kenntnis, nicht mit bloßem Verdacht — aber Aufklärung ist zügig Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Beispiel ``` /arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen Belästigungsbeschwerde gegen Abteilungsleiter in der Hamburger Niederlassung. ``` ``` /arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen (Skill fragt nach Details) ``` Beispiel-Ausgabe nach Sachverhaltserfassung (Betriebsrat-Flag): > Hinweis: Die beschuldigte Person ist Betriebsratsmitglied. Kündigung > erfordert Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 BetrVG) oder gerichtliche > Ersetzung. Dies ändert den weiteren Verfahrensablauf wesentlich — > Protokoll anpassen und externen Arbeitsrechtler einbinden. ## Risiken und typische Fehler - **Anwaltsleitung unklar**: Ohne klare Anwaltsleitung ist der Schutzstatus der Untersuchungsunterlagen fraglich. Vor Anlegen der ersten Datei klären. - **§ 626 Abs. 2 BGB-Uhr läuft**: Die Frist beginnt bei sicherer Kenntnis. Mutwillige Verzögerung der Untersuchung kann dazu führen, dass die Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **§ 82 Abs. 2 BetrVG versäumt**: Wenn dem Arbeitnehmer das Recht auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds nicht mitgeteilt wird, kann dies das Verfahren belasten. - **HinSchG-Vertraulichkeit**: Bei Hinweisgebersachen ist die Identität der hinweisgebenden Person streng vertraulich zu halten (§ 8 Abs. 1 HinSchG). Protokolleinträge so gestalten, dass die Identität nicht für Unbefugte erkennbar ist. - **Betriebsrat-Sonderstatus**: Beschuldigte Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Schutz (§ 103 BetrVG). Früh klären. ## Quellenpflicht Bei jeder Eröffnung zitieren: - § 26 BDSG (Datenschutz, Verhältnismäßigkeit) - §§ 34, 36, 37 HinSchG (bei Hinweisgebersachen) - § 82 Abs. 2, §§ 84, 85 BetrVG (Betriebsratsrechte) - § 626 Abs. 2 BGB (Fristbeginn-Dokumentation) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff. Detaillierte Sachverhaltserfassung, Quellenchecklisten-Vorlagen und Protokolldateiformate befinden sich in der Referenz-Skill `interne-untersuchung` — diese vor inhaltlicher Arbeit laden. Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall. ## Ergänzende Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Triage — vor der Eröffnung klären 1. Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (→ legal privilege, Schutzstatus klären) 2. Handelt es sich um einen HinSchG-Sachverhalt? (→ § 8 HinSchG Vertraulichkeit) 3. Liegt ein Betriebsratsmitglied als Beschuldigte/r vor? (→ § 103 BetrVG beachten) 4. Schwerbehindert? Werdende Mutter? (→ besonderer Kündigungsschutz) 5. § 626 Abs. 2 BGB-Uhr: Datum/Uhrzeit der Eröffnung festhalten