--- name: untersuchungs-zusammenfassung description: "Entwirft eine zielgruppengerechte Zusammenfassung aus dem vertraulichen Untersuchungsvermerk — für HR, Geschäftsführung/Aufsichtsrat oder externe Bevollmächtigte: Entwirft eine zielgruppengerechte Zusammenfassung aus dem vertraulichen Untersuchungsvermerk —..." --- # Entwirft eine zielgruppengerechte Zusammenfassung aus dem vertraulichen Untersuchungsvermerk — für HR, Geschäftsführung/Aufsichtsrat oder externe Bevollmächtigte ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Entwirft eine zielgruppengerechte Zusammenfassung aus dem vertraulichen Untersuchungsvermerk — für HR, Geschäftsführung/Aufsichtsrat oder externe Bevollmächtigte. Lädt, wenn ein Untersuchungsvermerk für eine Zielgruppe aufbereitet werden soll, die nicht den vollständigen vertraulichen Inhalt erhalten darf oder soll. ### Untersuchungs-Zusammenfassung für Zielgruppen (Arbeitsrecht) ## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Untersuchungs-Zusammenfassung für Zielgruppen (Arbeitsrecht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168. - **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen. - **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen. - **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Eingaben - Bezeichnung der Untersuchungssache - Zielgruppe: `hr` / `geschaeftsfuehrung` / `externe-ar` - Zweck der Zusammenfassung (welche Entscheidung oder Maßnahme soll sie unterstützen?) ## Rechtlicher Rahmen **Kernvorschriften:** - § 26 BDSG: Zweckbindung bei Beschäftigtendaten — Weitergabe von Untersuchungsdaten nur soweit für den jeweiligen Zweck erforderlich; bei HR-Zusammenfassungen Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO - § 102 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung — HR-Zusammenfassung stellt oft die Tatsachengrundlage für die BR-Anhörung; Vollständigkeit und Richtigkeit entscheidend (Theorie der subjektiven Determinierung) - § 22 AGG: Beweislastverteilung — bei AGG-Sachverhalt muss die Zusammenfassung für den Arbeitgeber verwertbare Ergebnisse zur Enthaftung dokumentieren - §§ 93, 116 AktG / § 43 GmbHG: Informationspflichten und Haftung der Geschäftsleitung — bei der Aufsichtsrats-/GF-Zusammenfassung muss der Informationsgehalt ausreichen, um informierte Governance-Entscheidungen zu ermöglichen - §§ 34, 37 HinSchG: Bei Hinweisgebersachen muss die Zusammenfassung die Identität der hinweisgebenden Person schützen; keine Rückschlüsse **Leitentscheidungen:** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Inhalt der BR-Anhörung — die Anhörung muss den Sachverhalt vollständig und richtig wiedergeben; fehlerhafte Grundlage (z. B. aus unvollständiger HR-Zusammenfassung) macht die Kündigung unwirksam - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Verdachtskündigung — Ergebnisse müssen auf objektiven Tatsachen beruhen, die auch in einer HR-Kommunikation lückenlos nachvollziehbar sind - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Informationspflichten der Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsrat bei laufenden Untersuchungen; Dokumentationspflicht für Governance-Entscheidungen - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. - § 102 BetrVG: Betriebsratsanhörung nach Gesetz und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen; keine Kommentarzitate aus Modellwissen. - Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff. - AGG: §§ 12, 15, 22 AGG anhand Gesetz, Nutzerquelle und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen. ## Ablauf **Schritt 1 — Referenz-Skill laden** Lade die Referenz-Skill `interne-untersuchung` und führe Modus 5 (Zielgruppen-Zusammenfassung) aus. **Schritt 2 — Vermerk prüfen** Falls noch kein Vermerk existiert: Anbieten, den Vermerk zuerst zu erstellen (`/arbeitsrecht:untersuchungs-memo [Sache]`). **Schritt 3 — Zielgruppe und Zweck klären** Fragen: Für wen ist die Zusammenfassung und welche Entscheidung oder Maßnahme soll sie unterstützen? **Schritt 4 — Zielgruppengerechte Erstellung** **HR-Zusammenfassung** (für disziplinarische Entscheidung): Inhalt: - Was ist passiert (Sachverhaltsdarstellung in klarer Sprache, keine Rechtsanalyse) - Ergebnis zu jedem Vorwurf (Bestätigt / Nicht bestätigt / Unklar) - Empfohlene Maßnahme - Verweis auf noch offene Ermittlungsstränge (falls vorhanden) Nicht enthalten: - Glaubwürdigkeitsmethodik und anwaltliche Abwägungen - Rechtsrisikoanalyse und Haftungseinschätzung - Anwaltliche Arbeitseindrücke und mentale Bewertungen - Protokoll-Eintrags-IDs oder Dokumentenverweise Kopfzeile: "Vertraulich — Nur HR — Keine Weitergabe" **§ 102 BetrVG-Hinweis:** Diese Zusammenfassung wird oft als Grundlage der BR-Anhörung verwendet. Sachverhaltsdarstellung muss vollständig und korrekt sein. Fehlende oder falsche Angaben in der BR-Anhörung führen zur Unwirksamkeit der Kündigung (Theorie der subjektiven Determinierung). **Geschäftsführung / Aufsichtsrat** (für Governance-Entscheidung): Inhalt: - Vorwurf und Untersuchungsumfang (ein Abschnitt) - Wesentliche Ergebnisse - Unternehmensrelevanz und Expositionseinschätzung (nur grob — keine Detailrechtsanalyse) - Ergriffene und geplante Maßnahmen Kopfzeile: "Vertraulich — Interne Untersuchung — Geschäftsleitung" **§§ 93, 116 AktG / § 43 GmbHG-Hinweis:** Die Zusammenfassung muss den Informationsgehalt haben, der für eine ordnungsgemäße und haftungsbefreiende Governance-Entscheidung erforderlich ist. Unterinformation kann Geschäftsleiterhaftung begründen. **Externe Bevollmächtigte** (für Prozessvorbereitung oder vertiefende Prüfung): Inhalt: - Vollständiger Kontext einschließlich Rechtsrisikoanalyse - Offene Beweisstränge - Ungelöste Glaubwürdigkeitsfragen - Dokumente mit erhöhter Prozessrelevanz - Eintrags-IDs und Quellendokumentation Kopfzeile: "Vertraulich — Interne Untersuchung" **HinSchG-Schutzpflicht (bei Hinweisgebersachen):** In allen Zielgruppen-Zusammenfassungen: Identität der hinweisgebenden Person darf nicht erkennbar sein (§§ 8, 37 HinSchG). Zusammenfassung vor Weitergabe auf Rückschlüsse prüfen. ## Beispiel ``` /arbeitsrecht:untersuchungs-zusammenfassung Sache-Mueller hr ``` ``` /arbeitsrecht:untersuchungs-zusammenfassung Sache-Mueller geschaeftsfuehrung ``` ``` /arbeitsrecht:untersuchungs-zusammenfassung Sache-Mueller externe-ar ``` Beispiel-Ausgabe HR-Zusammenfassung (Ausschnitt): ``` Vertraulich — Nur HR — Keine Weitergabe Interne Untersuchung — Sache Müller — [Datum] Hintergrund: Am [Datum] wurde eine Beschwerde über [Vorwurf] eingereicht. Die Untersuchung wurde am [Datum] eingeleitet und umfasste [N] Befragungen sowie die Sichtung von [N] Dokumenten. Ergebnisse: | Vorwurf | Ergebnis | |---|---| | Unzulässige Benachteiligung nach § 3 AGG | Nicht bestätigt | | Verstoß gegen Verhaltenskodex | Bestätigt | Empfehlung: [HR-Maßnahme — kein Rechtstext, klare Sprache] ``` ## Risiken und typische Fehler - **HR-Zusammenfassung zu reichhaltig**: Anwaltliche Analyse, Credibility- Bewertung und Haftungseinschätzung in der HR-Zusammenfassung können den vertraulichen Charakter der Untersuchungsunterlagen gefährden und müssen dort nicht stehen. - **BR-Anhörungsgrundlage lückenhaft**: Wenn die HR-Zusammenfassung der BR-Anhörung als Tatsachengrundlage dient und unvollständig ist, ist die Kündigung unwirksam. - **HinSchG-Identitätsschutz verletzt**: Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person in der Zusammenfassung können Repressalie nach § 36 HinSchG begründen. - **Geschäftsleitung unterinformiert**: Eine zu knappe GF/AR-Zusammenfassung kann die Grundlage für informierte Governance-Entscheidungen nehmen und Geschäftsleiterhaftung auslösen. - **Externe Bevollmächtigte ohne Prozessrelevanz**: Das Briefing für externe AR muss die für Prozessführung wesentlichen offenen Stränge und Dokumentenrisiken enthalten — ohne diese ist das Mandat unzureichend. ## Quellenpflicht Bei allen Ausgaben zitieren (zielgruppenspezifisch): - Bei HR-Zusammenfassung für BR-Anhörung: § 102 BetrVG und frei verifizierte Rechtsprechung - Bei AGG-relevantem Sachverhalt: § 22 AGG und frei verifizierte BAG-Rechtsprechung - Bei Hinweisgebersachen: §§ 8, 37 HinSchG - Bei GF/AR-Briefing: §§ 93, 116 AktG / § 43 GmbHG; Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - § 26 BDSG (Zweckbindung, Datenminimierung) Detaillierte Zielgruppen-Stripping-Regeln und Zusammenfassungs-Templates befinden sich in der Referenz-Skill `interne-untersuchung` — diese vor inhaltlicher Arbeit laden. Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall. ## Ergänzende Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Triage — vor der Zusammenfassung klären 1. Für welche Zielgruppe ist die Zusammenfassung bestimmt? (HR / Geschäftsführung/AR / externe Bevollmächtigte) 2. Welche Entscheidung soll die Zusammenfassung unterstützen? (Disziplinarmaßnahme / Governance / Prozessvorbereitung) 3. Liegt ein HinSchG-Sachverhalt vor? → Identitätsschutz sicherstellen 4. Dient sie als Grundlage für die BR-Anhörung? → § 102 BetrVG, Vollständigkeitspflicht!