--- name: arbeitszeugnis-deutscher-tatbestandsmerkmale-beweisfragen description: "Deutscher: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Arbeitszeugnisrecht: fachlich vertiefter Fachmodul mit Normenradar (GewO/BGB/AGG), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt." --- # Deutscher: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 611a, §§ 1, §§ 14. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Spezialwissen: Deutscher: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage - **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Tatbestand § 109 GewO:** Anspruchsvoraussetzungen Arbeitsverhältnis, Beendigung oder berechtigtes Interesse (Zwischenzeugnis), Wahlrecht einfach/qualifiziert. Pflichtinhalt qualifiziertes Zeugnis: Art und Dauer der Tätigkeit, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung. 3. **Beweislastverteilung (BAG ständige Rechtsprechung):** Note "befriedigend" (3) ist Mittelmaß; bessere Note muss Arbeitnehmer darlegen und beweisen, schlechtere Note der Arbeitgeber. Beweislastregel ändert sich nicht durch Branchen-Durchschnittsnote oberhalb von 3. 4. **Belege sammeln:** Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen, Bonusabrechnungen, schriftliches Lob (E-Mail, Karte), Beförderungen, Auszeichnungen, Kundenstimmen, Beurteilungen Dritter (Vorgesetzte, Projektleiter). Negativbelege: Abmahnungen, Krankenstand, Versetzungen, Konfliktdokumentation. 5. **Anschluss:** Aufforderungsschreiben mit Beleg-Anhang, dann Klage; alternativ Vergleich mit Notenkompromiss und Standard-Schlussformel.