--- name: schlussformel-bewertung description: "Prüfungslinie für schlussformel bewertung im Arbeitszeugnis-Analyse." --- # Schlussformel-Bewertung ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 611a, §§ 1, §§ 14. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Geheimcode-Regeln | Schlussformel-Variante | Signalwirkung | Rechtliche Angreifbarkeit | |---|---|---| | Alle drei Elemente vollständig und warm formuliert | Stark positiv | Regelmäßig kein Angriffspunkt | | Alle drei Elemente, aber nüchtern | Solide bis kühl | Nur im Kontext prüfen | | Dank und Wunsch vorhanden, kein Bedauern | Leicht distanziert | Meist nur verhandelbar | | Nur Zukunftswunsch, kein Dank, kein Bedauern | Deutlich distanziert | Einzelfall: Vergleich, Vorzeugnis, Übung, Gesamtbild prüfen | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | "auf eigenen Wunsch" ohne Bedauern | Ambivalent | Kontext der Eigenkündigung prüfen | | "Wir wünschen Herrn X für seinen weiteren Weg alles Gute" | Minimalformel | Eher Verhandlungs- als Klagepunkt | ## Beispiele **Beispiel 1 – Grün (Note 1):** "Wir bedauern es außerordentlich, Frau Hoffmann zu verlieren, und danken ihr herzlich für ihre hervorragenden Leistungen. Für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Weg wünschen wir ihr alles erdenklich Gute und weiterhin viel Erfolg." **Beispiel 2 – Orange (fehlendes Bedauern):** "Wir danken Herrn Klein für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." — Kein Bedauern; im Bewerbungsverkehr kühl, rechtlich aber nicht automatisch angreifbar. **Beispiel 3 – Rot/Orange (nur Wunsch):** "Wir wünschen Herrn Fuchs für seinen weiteren Weg alles Gute." — Kein Dank, kein Bedauern; deutliches Distanzsignal, aber nur mit Kontext als Berichtigungspunkt führen. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **Beispiel 5 – Orange (kühle Formulierung):** "Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn Bauer. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." — Sachliche Distanz durch Passivformulierung, fehlendes Bedauern. ## Rechtliche Einordnung und Normen - **§ 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis - **§ 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.