--- name: aussenwirtschaft-finanzsanktionen-eigentum-kontrolle description: "Pruefung von Eigentum und Kontrolle sanktionierter Personen bei juristischen Personen nach Art. 2 Abs. 1 lit. a VO (EU) 269/2014 und EU-Leitlinien zur 50-%-Regel: Mehrheitsbesitz, mittelbare Kontrolle, Treuhandstrukturen. Umgehungsrisiken bei Tochtergesellschaften und Geschaeftspartnern. Output:..." --- # 50-Prozent-Regel bei Sanktionen: Eigentum, Kontrolle und Umgehungsrisiken ## Arbeitsbereich Pruefung von Eigentum und Kontrolle sanktionierter Personen bei juristischen Personen nach Art. 2 Abs. 1 lit. a VO (EU) 269/2014 und EU-Leitlinien zur 50-%-Regel: Mehrheitsbesitz, mittelbare Kontrolle, Treuhandstrukturen. Umgehungsrisiken bei Tochtergesellschaften und Geschaeftspartnern. Output: UBO-Analysevermerk. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: AWG, AWV, EU-Dual-Use-VO 2021/821, EU-Sanktionsverordnungen, ZollkodexUnion, IranEmbargoVO, RusslandSanktionenVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Lieferant eines deutschen Unternehmens ist zu 51 Prozent im Besitz einer sanktionierten russischen Bank. - Immobilientransaktion: Kaeufer wird von Holdingstruktur gehalten, deren UBO sanktioniert ist. - Konzerngesellschaft in Drittland hat sanktionierte Person im Aufsichtsrat mit Vetomacht. ## Erste Schritte 1. Alle juristischen Personen in der Transaktionskette identifizieren. 2. Eigentuemerstruktur bis zur natuerlichen Person oder staatlichen Entitaet verfolgen (UBO-Analyse). 3. 50-%-Schwelle nach Besitz und Kontrolle gesondert pruefen (Art. 2 VO 269/2014). 4. EU-Leitlinien zur Akkumulation von Eigentumsanteilen beachten. 5. Treuhandverhaeltnisse und Nominee-Strukturen aufdecken. 6. Ergebnis mit Quellenbelegen und Entscheidung dokumentieren. ## Rechtsrahmen - **Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 269/2014**: Bereitstellungsverbot für gelistete Personen und von ihnen kontrollierte Entitaeten. - **EU-Leitlinien zu Art. 2 VO 269/2014**: Interpretation der 50-%-Regel bei Eigentum/Kontrolle. - **VO (EU) 833/2014 Art. 11**: Eingefroren Gelder und Bereitstellungsverbot. - **§ 3 GwG**: UBO-Definition und Transparenzpflicht. - **§ 18 AWG**: Strafbarkeit bei Bereitstellung gegenueber sanktionierter Entitaet. ## Pruef-Raster - [ ] UBO-Kette bis zur natuerlichen Person vollstaendig verfolgt? - [ ] 50-%-Schwelle nach Eigentumsanteilen und Stimmrechten getrennt geprueft? - [ ] Mittelbare Kontrolle (mehrstufige Holdingstrukturen) beruecksichtigt? - [ ] Treuhand- und Nominee-Verhaeltnisse ausgeschlossen oder aufgedeckt? - [ ] EU-Leitlinien zur Akkumulation konsultiert? - [ ] Quellenstand und Abrufdatum dokumentiert? ## Typische Fallstricke - Kontrolle ohne Mehrheitsbesitz (Veto, Vorstandsmandat) loest ebenfalls Bereitstellungsverbot aus. - Sanktionierte Person haelt 25 % + eine weitere sanktionierte Person 26 % = zusammen ueber 50 %. - Treuhandstrukturen verschleiern wirtschaftlich Berechtigten; Gegenverifizierung noetig. - Tochtergesellschaften sanktionierter Banken in Drittlaendern nicht automatisch sanktioniert, aber Risiko hoch. ## Schnittstellen zu anderen Skills Dieser Skill kann mit thematisch benachbarten Skills kombiniert werden, insbesondere: - Sanktionsscreening und Listenpruefung: `aussenwirtschaft-sanktionsscreening-fuzzy-match` - Exportkontrollklassifizierung: `aussenwirtschaft-gueterlisten-klassifizierung` - Freiwillige Offenlegung gegenueber BAFA oder Hauptzollamt: `aussenwirtschaft-freiwillige-offenlegung-bafa-zoll` - Interne Compliance-Programme: `aussenwirtschaft-icp-kontrollsystem` ## Qualitaetsanforderungen - Sachverhalt vollstaendig: Alle Beteiligten inklusive UBO/Eigentum/Kontrolle erfasst? - Normverweise konkret: Artikel und Absatz zitiert, nicht nur Verordnungsnummer? - Quellenstand datiert: Sanktionslisten, TARIC, Gueltigkeitsdaten dokumentiert? - Sofortmassnahmen klar: Stop-Ship, Hold, Eskalation explizit benannt wenn Risiko rot? - Audit-Trail vollstaendig: Entscheidung, Begruendung, Verantwortlicher, Frist? - Output mandantentauglich: Kein Fachwort ohne Erlaeuterung für Compliance und Business? - Vertraulichkeit: Mandatsgeheimnisse nicht in ungesicherte externe Systeme eingeben. ## Quellen - [VO (EU) 269/2014 auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0269) - [EU-Leitlinien zu Eigentum/Kontrolle](https://eeas.europa.eu/topics/sanctions-policy/8442/consolidated-list-sanctions_en) - [GwG auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/index.html) - [BAFA Finanzsanktionen](https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Finanzsanktionen/finanzsanktionen_node.html)