--- name: dora-art16-vereinfachter-ikt-rahmen description: "DORA Artikel 16 für kleinere oder privilegierte Finanzunternehmen: vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen, Governance, Asset-Inventar, Need-to-use, Business Continuity, Drittparteienrisiko, Vertragslücken und Nachweisordner prüfbar machen im Bank-Rechtsabteilung." --- # DORA Artikel 16: Vereinfachter IKT-Rahmen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 305-310, AGBG (alt), EuGH zu Klauseltransparenz (z. B. C-26/13, C-186/16), VerbrG; StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Erste Weiche | Frage | Wenn ja | Wenn nein | | --- | --- | --- | | Fällt das Unternehmen überhaupt unter DORA? | Finanzsektor-Scope und Institutstyp bestimmen | NIS2/BSIG, DSGVO Art. 32, Vertrags- und Organpflichten prüfen | | Ist Artikel 16 einschlägig? | vereinfachten Rahmen prüfen | regulären Rahmen nach Art. 5 bis 15 DORA prüfen | | Gibt es kritische oder wichtige Funktionen? | Drittparteien, BCP, Exit und Tests vertiefen | Grundrahmen trotzdem dokumentieren | | Ist ein IKT-Drittanbieter beteiligt? | Art. 28 bis 30 DORA plus Vertrag prüfen | interne IKT-Governance reicht nicht automatisch | ## Prüfprogramm | Baustein | Was der Skill abfragt | Output | | --- | --- | --- | | Governance | Leitungsorgan, Verantwortlichkeiten, Kontrollfunktionen, Ressourcen | Governance-Map und Beschlussbedarf | | IKT-Risiko | Risikoidentifikation, Bewertung, Maßnahmen, Rest-Risiko | Risiko- und Maßnahmenregister | | Assets | Systeme, Daten, Schnittstellen, Kritikalität, Eigentümer | Asset-Inventar-Lückenliste | | Zugriff | Need-to-use, Adminrechte, Rezertifizierung, Segregation of Duties | IAM-Kontrollplan | | Betrieb | Change, Patch, Schwachstellen, Logging, Backup | Betriebs-Checkliste | | Kontinuität | Szenarien, Wiederanlauf, Tests, Krisenkommunikation | BCP/DR-Testplan | | Drittparteien | Due Diligence, Vertrag, Subdienstleister, Monitoring, Exit | DORA-Klausel- und Registercheck | | Nachweis | Protokolle, Reports, Schulungen, Vorfälle, Findings | Aufsichtsordner | ## Vertragscheck IKT-Drittparteien Prüfe mindestens: - Leistungsbeschreibung, Standorte, Datenarten, Kritikalität. - Sicherheitsanforderungen, Schwachstellenmanagement, Incident-Meldung, Unterstützungsfristen. - Audit-, Informations- und Zugangsrechte für Institut, Prüfer und Aufsicht. - Unterauslagerung/Subcontracting, Informationspflichten und Widerspruchs-/Kündigungsmechanik. - Exit, Datenrückgabe, Datenlöschung, Portabilität, Übergangsleistungen. - Register-of-Information-Fähigkeit: Vertrag muss die DORA-Registerdaten praktisch hergeben. ## Typische Fehler - Das Unternehmen hat ein allgemeines ISMS, aber kein DORA-taugliches IKT-Risikobild. - Asset-Liste und Vertragsregister sprechen nicht dieselbe Sprache. - Cloud-Vertrag enthält schöne Security-Anhänge, aber keinen realistischen Exit. - Subdienstleister werden nur pauschal erlaubt. - Geschäftsleitung wird informiert, aber nicht entscheidungsfähig eingebunden. - Tests finden statt, aber Lessons Learned und Maßnahmenabschluss fehlen. ## Anschluss Bei Bankauslagerungen `marisk-auslagerungen-at9-dora` zuschalten. Bei Cyber-Gesamtcompliance `nis2-cybersecurity-compliance:dora-finanzsektor-abgrenzung` oder `nis2-cybersecurity-compliance:dora-art16-finanzunternehmen-simplified-framework` verwenden.