--- name: checkout-beweislast-und-darlegungslast description: "Checkout: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Plugin barrierefreiheit web checker im Barrierefreiheit Web Checker." --- # Checkout: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BFSG; WCAG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: Checkout: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung - **Normen-/Quellenanker:** BFSG, BFSGV, BITV, EN, WCAG. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Checkout-Prozess Barrierefreiheit** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Beweislast und Darlegungslast Checkout-Barrierefreiheit - **Anwendungsbereich BFSG:** § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG erfasst elektronischen Geschäftsverkehr — Checkout-Prozesse von Webshops sind in der Regel betroffen. - **Beweislast Wirtschaftsakteur (§§ 5, 6 BFSG):** Konformitätsvermutung bei Anwendung EN 301 549. Bei behördlicher Beanstandung muss er nachweisen, dass Audit erfolgte und Norm angewandt wurde. - **Beweislast Verbraucher:** muss konkrete Barriere darlegen (z. B. "Tastatur-Bedienung des Checkout-Buttons nicht möglich", "Screenreader liest Preis nicht vor", "Captcha ohne Audio-Alternative"). - **Substantiierung:** Screenshots, Video-Aufnahme der Hilfsmittel-Bedienung, Konformitätserklärung, Audit-Bericht. - **Typische Mängel im Checkout:** Tastatur-Falle (Fokus springt nicht zurück), fehlende ARIA-Labels für Eingabefelder, Captcha ohne Audio, dynamische Fehlermeldungen ohne Screenreader-Ansage, Modal-Dialog-Fokus-Management. ## Praxis-Tipp Für Klägerseite: Konkrete Barriere mit Hilfsmittel demonstrieren (z. B. NVDA-Aufnahme), nicht abstrakt "Seite ist nicht barrierefrei" behaupten. Für Beklagtenseite: Audit-Bericht mit Datum, Methodik, Geltungsbereich vorlegen. Häufig ist der Audit veraltet oder die Versionsbestätigung fehlt — das ist angreifbar.