--- name: wcag-risikoampel-und-gegenargumente description: "Wcag: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin barrierefreiheit web checker im Barrierefreiheit Web Checker." --- # Wcag: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BFSG; WCAG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: Wcag: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien - **Normen-/Quellenanker:** BFSG, BFSGV, BITV, EN, WCAG. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **WCAG** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Risikoampel WCAG-Findings - **Rot — Blocker**: Funktion ohne Tastatur unbedienbar (SC 2.1.1), kein Texterzeichnis (Captcha ohne Alternative SC 1.1.1), Kontrast unter 3:1 für UI-Bestandteile (SC 1.4.11), Sprache der Seite nicht ausgezeichnet (SC 3.1.1). - **Gelb — wesentlich beeinträchtigend**: Fokus-Sichtbarkeit unzureichend (SC 2.4.7), Linktexte nicht aussagekräftig (SC 2.4.4), Formularlabels fehlen (SC 3.3.2), Zoom 200 % verursacht horizontales Scrollen (SC 1.4.10). - **Grün — Optimierung**: Konsistente Navigation (SC 3.2.3), redundante Eingaben (SC 3.3.7 — neu in WCAG 2.2), Erkennungsmerkmale für Tastaturfokus (SC 2.4.11 — neu in WCAG 2.2). ## Typische Gegenargumente und Erwiderung - **"Nur wenige Nutzer betroffen"**: § 17 Abs. 2 BFSG nennt die geschätzte Inanspruchnahme als einen, nicht den einzigen Faktor. Aktuell ca. 7,8 Mio. Menschen in Deutschland mit Schwerbehinderung. - **"WCAG 2.2 ist nicht verpflichtend"**: korrekt, da EN 301 549 noch auf WCAG 2.1 verweist. Gegenargument bleibt vorerst tragfähig; in Abnahme-Verträgen kann WCAG 2.2 dennoch privatautonom geschuldet sein. - **"Drittinhalte sind nicht beeinflussbar"**: Anhang 1 BFSGV Nr. 7 verpflichtet zur Sicherung der Barrierefreiheit auch bei Drittinhalten, soweit kontrollierbar. Auswahl- und Konfigurationspflichten greifen. - **"Beta-Status"**: keine Ausnahme im BFSG; entscheidend ist Inverkehrbringen oder Erbringen der Dienstleistung gegenüber Verbrauchern. ## Verteidigungslinien 1. **Konformitätsvermutung** durch Anwendung EN 301 549 + Prüfbericht 2. **Schrittweise Nachbesserung** mit dokumentierter Roadmap und Marktüberwachung in Verhandlung halten 3. **Unverhältnismäßige Belastung** nur mit vollständiger Bewertung nach § 17 BFSG; freiwilliger Mitteleinsatz erforderlich (§ 17 Abs. 4) ## Trade-off Auf "unverhältnismäßige Belastung" sollte sich nur stützen, wer wirklich keine Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit findet — die Behörde fordert nicht selten Nachbesserung mit fester Frist statt vollständiger Bußgeldverfügung.