--- name: workflow-redteam-qualitygate description: "Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton im Barrierefreiheit Web Checker." --- # Red-Team Qualitygate ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BFSG; WCAG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Red-Team-Prüfpunkte Barrierefreiheit 1. **Anwendungsbereich BFSG (§ 1 BFSG):** Liegt das konkrete Produkt/die Dienstleistung im abschließenden Katalog? Bei Verneinung: keine BFSG-Pflicht — auch nicht analog. 2. **Adressat:** Wirtschaftsakteur § 3 BFSG; Ausnahme Kleinstunternehmen § 3 Abs. 3 BFSG (< 10 Beschäftigte und < 2 Mio. EUR Jahresumsatz/Bilanzsumme). 3. **BFSG vs. BITV 2.0:** Öffentliche Stellen → BITV 2.0 (Bund) / Landesrecht. Privatwirtschaft → BFSG. Diese Trennung wird häufig vermischt. 4. **Geltungsbeginn:** BFSG seit 28.06.2025; bestehende Produkte mit Übergang § 38 BFSG. 5. **Norm-Bezug:** EN 301 549 (harmonisierte Norm) inkorporiert WCAG 2.1 AA. Konformitätsvermutung über EN-Norm; davon abweichend ist Begründungslast. 6. **Audit-Reichweite:** Wurde tatsächlich repräsentativ getestet (Seiten + Funktionen + Geräte + Hilfsmittel)? 7. **Halluzinations-Check:** Keine erfundenen WCAG-Erfolgskriterien oder BITV-Anhang-Bezüge. ## Praxis-Tipp Verbreiteter Fehler: ein Software-Anbieter wird beraten, "Sie müssen WCAG erfüllen", ohne dass die konkrete Subsumtion unter den BFSG-Katalog § 1 Abs. 2/3 BFSG geleistet wurde. Auch ein B2B-Produkt fällt regelmäßig nicht unter BFSG, was eine bedeutsame Risikoabschätzung verändert.