--- name: harmonisierung-migration-historisch description: "bAV-Systeme nach Unternehmensrestrukturierung rechtssicher harmonisieren und migrieren. Normen: §§ 4 17 BetrAVG, UmwG. Prüfraster: Bestandsschutz, Unverfallbarkeit, Migrationsschritte. Output: Harmonisierungsplan bAV. Abgrenzung: nicht M-und-A-Buyout-Analyse im Bav Strategie Konzern." --- # Harmonisierung und Migration — Rechtssichere Vereinheitlichung von Versorgungssystemen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BetrAVG § 1b Unverfallbarkeitsfrist 3 Jahre/21. Lebensjahr, § 16 Anpassungsprüfung 3 Jahre, EStG § 3 Nr. 63 Beitragsgrenze 8 % BBG, PSV-Beitrag jährlich. - Tragende Normen verifizieren: BetrAVG §§ 1, 1a, 1b, 2, 3, 7, 9, 11, 16, 17, 17b, 18, EStG §§ 3 Nr. 63, 4d, 4e, 6a, 19 Abs. 2, KStG § 5 (Pensionsfonds), VAG (Pensionskassen), HGB § 246 Abs. 2 S. 2, IDW RS HFA 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Pensionskasse, Pensionsfonds, Versicherer, Versorgungsträger, PSVaG (Insolvenzsicherung), Versorgungsausgleichskasse, Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Versorgungsordnung, Pensionszusage, Entgeltumwandlungsvereinbarung, PSV-Anzeige, IFRS/HGB-Pensionsgutachten, versicherungsmathematisches Gutachten, Betriebsvereinbarung bAV — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Harmonisierung und Migration — Rechtssichere Vereinheitlichung von Versorgungssystemen - **bAV-Problem:** §§ 4 17 BetrAVG, UmwG. Prüfraster: Bestandsschutz, Unverfallbarkeit, Migrationsschritte. Output: Harmonisierungsplan bAV. Abgrenzung: nicht M-und-A-Buyout-Analyse. - **Normenanker:** BetrAVG, EStG/LSt, SGB IV, HGB/IFRS-Bilanzierung, InsO, ArbGG und arbeitsrechtliche Zusage-/Änderungsdogmatik je nach Durchführungsweg prüfen. - **Entscheidende Weiche:** Zusageart, Durchführungsweg, Unverfallbarkeit, Anpassung, PSV-Schutz, Steuer-/SV-Folge und M&A-/Insolvenzrisiko getrennt ausweisen. - **Arbeitsprodukt:** bAV-Entscheidungsvorlage mit Leistungsversprechen, Zahlenbasis, Risikoampel, HR-/Finance-To-dos und belastbarer Kommunikationslinie. ## Rechtsgrundlagen - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - §§ 1b, 2 BetrAVG (Unverfallbarkeit, m/n-tel-Berechnung — Grundlage für Besitzstand) - § 16 BetrAVG (Anpassungspflicht — bleibt auch nach Systemwechsel bestehen) - §§ 77, 87 BetrVG (Betriebsvereinbarung; erzwingbare Mitbestimmung) - § 50 BetrVG (Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat bei konzernweiten Regelungen) - § 58 BetrVG (Konzernbetriebsrat — nur für konzerneinheitliche Angelegenheiten) ### Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Vorgehen ### Schritt 1: Ausgangslage — Typische Harmonisierungsszenarien bAV-Projektteam begegnet in der Praxis folgenden Ausgangssituationen: 1. **Post-M&A:** Zusammenführung zweier Konzerne mit unterschiedlichen Versorgungsordnungen (z.B. nach einer Akquisition) 2. **Konzernbereinigung:** Über Jahrzehnte gewachsene unterschiedliche VO je Gesellschaft im selben Konzern — bis zu dreißig verschiedene Versorgungswerke 3. **Tarifvertraglicher Systemwechsel:** Branchentarifvertrag ändert Versorgungssystem; betriebliche VO muss angepasst werden 4. **Regulatorische Änderung:** Neue IORP II-Anforderungen erfordern Governance-Anpassung aller Versorgungswerke ### Schritt 2: Harmonisierungs-Roadmap (bAV-Projektteam Standardstruktur) **Phase 0 — Inventory (drei bis sechs Monate):** - Vollständige Bestandsaufnahme aller Versorgungswerke (→ Skill `historisch-gewachsene-altsysteme-due-diligence`) - Drei-Stufen-Analyse je Versorgungswerk: Was ist erdient? Was ist noch nicht erdient? - Aktuarielle Bewertung aller Versorgungswerke (IAS 19, HGB) - Identifikation von Anpassungsbedarfen und Besitzstandsrisiken **Phase 1 — Konzept und Rechtsprüfung (zwei bis vier Monate):** - Ziel-Versorgungssystem definieren (Leistungsstruktur, Durchführungsweg, Finanzierungsmodell) - Besitzstandsberechnung je Arbeitnehmer (m/n-tel zum Übergangsstichtag) - Konzept für Übergangs-Versorgungswerk (besitzstandswahrende Übergangsregelung) - Prüfung: Ist Wahlrecht des Arbeitnehmers (Beibehaltung Alt-System vs. Wechsel) notwendig oder rechtlich geboten? - Rechtliche Eingriffsanalyse Drei-Stufen je Teilmaßnahme **Phase 2 — Mitbestimmung (drei bis zwölf Monate — variabel):** - Verhandlung mit Betriebsrat (§ 87 BetrVG), Gesamtbetriebsrat (§ 50) oder Konzernbetriebsrat (§ 58) - Einigungsstellenverfahren wenn nötig (→ Skill `mitbestimmung-betriebsrat-einigungsstelle-bav`) - Sozialplan-Verhandlung bei wesentlichen Nachteilen (→ Skill `kollektivrechtliche-loesungen-und-sozialplan`) **Phase 3 — Implementierung (sechs bis zwölf Monate):** - Ablösung alter Betriebsvereinbarungen / Versorgungsordnungen - Individualkommunikation an alle Arbeitnehmer (Besitzstandsnachweis, neues System erklärt) - Aktuarielle Neubewertung nach Systemwechsel - Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung (HGB und IFRS 19) - PSV-Ummeldung (sofern Durchführungsweg wechselt) **Phase 4 — Monitoring (laufend):** - Regelmäßige Überprüfung Besitzstandsberechnungen (neue Ausgeschiedene) - § 16 BetrAVG Compliance auch für Alt-Systeme (laufende Rentner) - Ggf. Anpassung bei Rechtsänderungen ### Schritt 3: Übergangs-Versorgungswerk Bei Systemwechsel wird stets ein **Übergangs-Versorgungswerk** eingerichtet, das: 1. Stufe-1-Besitzstand (erdiente Anwartschaft) fixiert (nicht veränderbar) 2. Stufe-2-Besitzstand (erdiente Dynamik) auf Einfrierungsniveau konserviert 3. Future Service (Stufe 3) in das neue System überführt **Wahlmodell (optional):** - Schließung des Versorgungswerks für Future Service (Einfrierung) ist bei sachlichen Gründen zulässig (Stufe 3) - Erdiente Anwartschaften (Stufen 1 und 2) bleiben unantastbar - Besitzstandsschutz muss explizit im Schließungsbeschluss und in der kommunizierten neuen Regelung festgehalten werden - Kommunikation der Schließung muss Zeitplan und Besitzstandsberechnung beinhalten --- ## Templates ### Template 1: Harmonisierungs-Projektplan (Grundstruktur) ``` PROJEKTPLAN HARMONISIERUNG VERSORGUNGSWERKE [Konzern Muster AG] Federführung: fachliche Leitung, bAV-Projektteam PROJEKTSTRUKTUR: Lenkungsausschuss: CFO, CHRO, Konzernbetriebsrat-Vorsitzender (beobachtend) Projektleitung: fachliche Leitung + Group HR Director Arbeitsgruppen: Recht / Aktuariat / HR-Operations / Kommunikation PHASENPLAN: Phase 0 — Inventory [Monat 1 bis 6] Phase 1 — Konzept/Recht [Monat 4 bis 8] Phase 2 — Mitbestimmung [Monat 7 bis 15] Phase 3 — Implementierung [Monat 14 bis 24] Phase 4 — Monitoring [ab Monat 24, laufend] MEILENSTEINE: M1: Inventory vollständig — alle Versorgungswerke erfasst und bewertet M2: Ziel-Versorgungssystem beschlossen (Vorstand) M3: Einigungsstellentermin oder BV unterzeichnet M4: Go-Live neues Versorgungswerk M5: Alle Mitarbeiter individuell informiert; Wahlrecht ausgeübt ``` ### Template 2: Besitzstandsnachweis (Muster — Individualschreiben) ``` [BRIEFKOPF TREUENFELS YAMAMOTO / KONZERN MUSTER AG] [Name, Adresse Arbeitnehmer] Betreff: Harmonisierung Versorgungswerk — Ihr persönlicher Besitzstandsnachweis Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name], im Rahmen der Harmonisierung der betrieblichen Altersversorgung im Konzern informieren wir Sie über Ihre persönlichen Versorgungsanwartschaften und Ihre Rechte beim Systemwechsel. 1. IHR BISHERIGER VERSORGUNGSANSPRUCH (ERDIENTE ANWARTSCHAFT — BESITZSTAND) Versorgungsordnung: [VO-Bezeichnung, Datum] Eintrittsdatum: [Datum] Zusagedatum: [Datum] Bezugsalter: 67. Lebensjahr (Regelaltersgrenze) Erwartete Vollrente: EUR [Betrag] p.m. (ohne Indexierung) Unverfallbare Anwartschaft zum [Stichtag] (m/n-tel): EUR [Betrag] p.m. Ihre erdiente Anwartschaft ist durch die Harmonisierung vollständig geschützt. 2. DAS NEUE VERSORGUNGSSYSTEM Ab dem [Stichtag] gilt für neue Versorgungszuwächse (Future Service): [Kurzbeschreibung neues System] Ihr Beitrag (Entgeltumwandlung): EUR [Betrag] p.m. Arbeitgeberzuschuss: EUR [Betrag] p.m. 3. WAHLRECHT (sofern angeboten) Sie haben bis zum [Datum] die Wahl, ob Sie [...] Für Rückfragen steht Ihnen [Name HR] zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Geschäftsführung] ``` --- ## Fallstricke 1. **Stufenzuordnung bei Einfrierung:** Wird die gehaltsabhängige Formel eingefroren, muss genau analysiert werden, ob erdiente Dynamik (Stufe 2) oder nur Future Service (Stufe 3) betroffen ist. Oft beides — unterschiedliche Rechtfertigungsmaßstäbe. 2. **Betriebsräte-Zuständigkeit:** Bei konzernweiten Harmonisierungen ist oft unklar, ob Gesamtbetriebsrat (§ 50 BetrVG) oder Konzernbetriebsrat (§ 58 BetrVG) zuständig ist. BAG-Rechtsprechung: Konzernbetriebsrat nur wenn konzerneinheitliche Regelung aus zwingenden Gründen; sonst Gesamtbetriebsrat. Falsche Zuständigkeit führt zur Unwirksamkeit der BV. 3. **Besitzstandsnachweis zu spät:** Werden Arbeitnehmer nicht frühzeitig und nachvollziehbar über ihren Besitzstand informiert, entstehen Streitigkeiten über die Höhe erdienter Anwartschaften — oft Jahre später. Frühzeitige individuelle Kommunikation ist Pflicht. 4. **§ 16 BetrAVG nach Schließung:** Die dreijährliche Anpassungsprüfungspflicht besteht für laufende Renten auch nach Schließung des Versorgungswerks fort (§ 16 BetrAVG gilt für alle laufenden Rentenleistungen). --- ## Querverweise zu anderen Skills - → `historisch-gewachsene-altsysteme-due-diligence` — Vorarbeit Inventory - → `drei-stufen-theorie-eingriffsanalyse` — Rechtfertigungsanalyse je Maßnahme - → `mitbestimmung-betriebsrat-einigungsstelle-bav` — Mitbestimmungsverfahren - → `kollektivrechtliche-loesungen-und-sozialplan` — Begleitmaßnahmen Sozialplan