--- name: amtsangemessene-alimentation-bverfg description: "Skill zur Pruefung der amtsangemessenen Alimentation der Beamten Richter und Soldaten nach Art. 33 Abs. 5 GG. Skill arbeitet das fuenfstufige Pruefungsschema des BVerfG ab mit den Indikatoren Tarifabstand Preisentwicklung Versorgungsempfaenger Vergleich zu anderen Besoldungsgruppen Familienzuschl..." --- # Amtsangemessene Alimentation — Pruefschema BVerfG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill zur Pruefung, ob die Besoldung eines Beamten oder Richters dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation aus Art. 33 Abs. 5 GG entspricht. Anwendung beim Widerspruch gegen die monatliche Besoldungsmitteilung mit dem Ziel der verfassungsgerichtlichen Vorlage durch das VG nach Art. 100 Abs. 1 GG. ## 2. Eingaben - Besoldungsgruppe und Stufenstand - Familienstand und Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder - Bundesland oder Bund - Besoldungsstrukturmaszgesetz / Besoldungstabelle - Tarifentwicklung TV-L oder TVoeD vergleichbar - Preisentwicklung Verbraucherpreisindex ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Erste Stufe — Pruefkriterien - Das BVerfG hat in seiner staendigen Rechtsprechung mehrere Indikatoren etabliert, die im Zusammenwirken eine Vermutung der Unteralimentation begruenden koennen. Genannt werden u. a. Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, Verbraucherpreisindex, Vergleich zur Grundsicherung, Abstand zur naechstniedrigeren Besoldungsgruppe, Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind. ### b) Zweite Stufe — Gesamtbetrachtung - Auf der zweiten Stufe ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, die auch qualitative Aspekte (Statusrelevanz, Mindestabstand zur Grundsicherung, Hergebrachte Grundsaetze) einbezieht. ### c) Dritte Stufe — Rechtfertigung - Der Gesetzgeber kann Eingriffe nur in engen Grenzen rechtfertigen. ### d) Widerspruch und Rechtsweg - Widerspruch gegen die monatliche Bezuegemitteilung (laenderspezifisch, ggf. Antrag auf erneute Festsetzung). - Klage zum VG; Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG, wenn das VG von der Verfassungswidrigkeit ueberzeugt ist. ### e) Foederalismusreform 2006 - Die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten ist seit der Foederalismusreform Sache der Länder. Daraus folgen unterschiedliche Anpassungspfade. Verfassungswidrigkeit ist landesspezifisch zu pruefen. ## 4. Quellenpflicht - Normen: Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 GG; BBesG; Landesbesoldungsgesetze. - Rspr.: BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation (Leitentscheidungen zu R-Besoldung und A-Besoldung) — Quellenanker unten; konkrete Entscheidung in amtlicher oder freier Quelle prüfen (verbreitet zitierte Entscheidungen mit Aktenzeichen wie "2 BvL 17/09" oder "2 BvL 4/18" im konkreten Mandat in amtlicher Quelle pruefen). - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Widerspruchsschrift gegen Besoldungsfestsetzung. - Memoraster mit den BVerfG-Indikatoren. - Vorbereitendes Schreiben für Klage am VG mit Antrag auf Vorlage an das BVerfG. ## 6. Verifizierte Quellenanker - BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a.: R-Besoldung Sachsen-Anhalt; Parameterprüfung zur amtsangemessenen Alimentation. - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18: R-Besoldung Berlin; Mindestabstand und Alimentation. - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17 u.a.: kinderreiche Richterfamilien und Familienzuschlag. - BVerfG, 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a.: Berliner A-Besoldung; Prekaritätsschwelle und Dreischritt. - Seit der Föderalismusreform 2006 ist Landesbesoldung landesrechtlich zu prüfen; BBesG nur für Bund/Soldaten und fortgeltende Sonderlagen. - Für Stufen, Auslandsdienstbezüge, Erschwerniszulagen und Mehrarbeit zusätzlich aktuelle Spezialnormen live prüfen; die BVerfG-Linie ersetzt keine Fachnormprüfung. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) R1-Richterin in einem Bundesland mit alter Besoldungstabelle, drei Kinder. Skill liefert Indikatorentabelle, Widerspruchsentwurf mit Antrag auf Vorlage an das BVerfG sowie Hinweis auf laufende Verfahren in der eigenen Besoldungsgruppe. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 33 GG (hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums) - §§ 7, 8 BeamtStG / § 12 BBG (Ernennung, Voraussetzungen) - § 31 BeamtStG / § 28 BBG (Probezeit) - §§ 33-37 BeamtStG (Grundpflichten) - §§ 47 ff. BeamtStG, BDG (Dienstvergehen, Disziplinarverfahren) - BBesG (Besoldung) - BeamtVG (Versorgung) - § 78 BBG (Fürsorgepflicht) - VwGO §§ 42, 75, 113 (Verpflichtungsklage, Untätigkeit) - BLV (Laufbahnverordnung) ### Leitentscheidungen - BVerfG 2 BvR 1738/12 (Beamtenstreikverbot) - BVerwG 2 C 32.10 (amtsangemessene Alimentation) - BVerfG 2 BvL 4/18 (Richterbesoldung) - BVerwG 2 C 33.20 (Disziplinarmaßnahme Verhältnismäßigkeit) - BVerwG 2 C 4.18 (Konkurrentenstreitverfahren) ### Anwendung im Skill - Amtsangemessene Alimentation nach BVerfG 2 BvL 4/18 als verfassungsrechtlicher Mindeststandard. - Disziplinarmassnahme nach BDG/LDG am Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz messen; Entfernung erfordert schwere Verfehlung. - Konkurrentenstreitverfahren BVerwG 2 C 4.18: Bewerbungsverfahrensanspruch Art. 33 Abs. 2 GG sichern, vor Ernennung.