--- name: begrenzte-dienstfaehigkeit-27-bbg description: "Skill zur begrenzten Dienstfaehigkeit nach § 27 BBG bzw. § 27 BeamtStG. Klaert die Voraussetzungen für die Reduzierung der Arbeitszeit anstatt Versetzung in den Ruhestand das Verhaeltnis zu § 26 BBG Dienstunfaehigkeit die Bezuegehoehe bei begrenzter Dienstfaehigkeit und die Auswirkungen auf die V..." --- # Begrenzte Dienstfaehigkeit nach § 27 BBG ## Arbeitsbereich Skill zur begrenzten Dienstfaehigkeit nach § 27 BBG bzw. § 27 BeamtStG. Klaert die Voraussetzungen für die Reduzierung der Arbeitszeit anstatt Versetzung in den Ruhestand das Verhaeltnis zu § 26 BBG Dienstunfaehigkeit die Bezuegehoehe bei begrenzter Dienstfaehigkeit und die Auswirkungen auf die Versorgungsanwartschaft. Behandelt das praktische Vorgehen amtsaerztliches Gutachten Pruefung anderweitiger Verwendung Beruecksichtigung der Belange des Beamten. Liefert Pruefraster und Schriftsatzbausteine. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für Beamte, deren Dienstfaehigkeit eingeschraenkt, aber nicht vollstaendig verloren ist. Anwendung als milderer Eingriff im Verhaeltnis zur Versetzung in den Ruhestand nach § 26 BBG. ## 2. Eingaben - Amtsaerztliches Gutachten - Dienstpostenbeschreibung - Vorgesehene Verwendung (anderer Dienstposten?) - Stellungnahme des Mandanten ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Voraussetzungen § 27 BBG - Beamter ist nicht vollstaendig dienstunfaehig. - Restliche Dienstleistung ist mit mindestens 50 v. H. der Arbeitszeit moeglich. - Andersweitige Verwendung im Sinne § 26 Abs. 2 BBG ist zu pruefen. ### b) Verhaeltnis zu § 26 BBG - § 27 BBG ist die mildere Maszahme; Vorrang vor Versetzung in den Ruhestand. - Dienstherr ist verpflichtet, die Moeglichkeit der begrenzten Dienstfaehigkeit zu pruefen. ### c) Bezuege - Bezuege werden anteilig der herabgesetzten Arbeitszeit gezahlt; ggf. Ausgleichszahlung nach den landesrechtlichen Vorschriften. ### d) Versorgungsanwartschaft - Die Zeit der begrenzten Dienstfaehigkeit ist anteilig ruhegehaltfaehig. - Sondervorschriften zur Hochrechnung bei spaeterer Versetzung in den Ruhestand. ### e) Verfahrensschritte - Amtsaerztliches Gutachten. - Anhörung Mandant. - Bescheid; Rechtsschutz Widerspruch und Klage. ## 4. Quellenpflicht - Normen: § 27 BBG; § 27 BeamtStG i.V.m. Landesrecht; § 26 BBG. - Rspr.: BVerwG zur begrenzten Dienstfaehigkeit — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Antrag oder Widerspruch. - Berechnung der reduzierten Bezuege und Versorgungsfolgen. ## 6. Verifizierte Quellenanker - § 45 BBG (begrenzte Dienstfaehigkeit Bund); § 27 BeamtStG i.V.m. Landesrecht. - § 44 BBG (Dienstunfaehigkeit) als Vergleichsmassstab; § 6 BeamtVG (anteilige Ruhegehaltfaehigkeit). - Vorrang der milderen Massnahme: anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstfaehigkeit vor Ruhestandsversetzung. - BVerwG zur begrenzten Dienstfaehigkeit und zur Pruefungspflicht anderweitiger Verwendung — Datum und Az vor Zitat live verifizieren. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandantin Polizeikommissarin mit Bandscheibenleiden, Innen- statt Streifendienst denkbar. Dienstherr will Ruhestand verfuegen. Skill liefert Antrag auf begrenzte Dienstfaehigkeit und Pruefraster anderweitiger Verwendung.