--- name: besold-familienzuschlag-kinder description: "Beamtenrecht: Familienzuschlag Kinder Ehe Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht." --- # Besold Familienzuschlag Kinder Ehe Lebenspartnerschaft ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Norm - **§ 39 BBesG**: Stufen des Familienzuschlags. - **§ 40 BBesG**: Berechnungsschema. ## Stufen - **Stufe 1**: Verheiratet, in eingetragener Lebenspartnerschaft, verwitwet, geschieden mit Unterhalt. - **Stufe 2**: zzgl. erstes Kind. - **Stufe 3+**: weitere Kinder. ## Eingetragene Lebenspartnerschaft - Seit BVerfG 2 BvR 909/06 vom 07.05.2013 gleichgestellt. - Auch für Lebenspartnerschaften aus dem Ausland (mit Anerkennung). ## Pflegekind / Stiefkind - Mit Lebensmittelpunkt im Haushalt: anrechnungsfaehig. - Eigene Kinder beider Partner: pro Kind ein Familienzuschlag. ## Konkurrenz - Wenn beide Eltern Beamte: nur ein Familienzuschlag pro Kind (Anrechnung). - Halbteilung moeglich nach Antrag. ## Erhoehung ab drittem Kind - BVerfG 2 BvL 8/17: Mindestabstand zur Grundsicherung muss gewahrt sein. - Gesetzgeber muss Erhoehung sicherstellen. ## Pruefraster 1. Familienstand? 2. Wie viele Kinder? 3. Beide Eltern Beamte? 4. Erhoehung sichergestellt?