--- name: beurteilungsbeitrag-heilung-maengel description: "Skill zur rechtlichen Pruefung von Beurteilungsbeitraegen Dritter im beamtenrechtlichen Beurteilungsverfahren. Klaert wer einen Beitrag liefern muss wann ein fehlender Beitrag die Beurteilung rechtswidrig macht und wie eine fehlende Heranziehung im Verfahren geheilt werden kann. Behandelt die Kon..." --- # Beurteilungsbeitrag — Pflicht, Mangel, Heilung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für Mandanten, deren dienstliche Beurteilung ohne Einbindung eines frueheren oder parallelen Dienstvorgesetzten erstellt wurde, obwohl dieser im Beurteilungszeitraum die Leistung des Beamten beobachten konnte. Typisch: Abordnung in andere Behörde, Wechsel des Vorgesetzten, Erziehungs- oder Pflegezeit, Auslandsverwendung. ## 2. Eingaben - Verlauf des Beurteilungszeitraums (Verwendungen, Vorgesetzte) - Beurteilungsrichtlinie / VwV des Dienstherrn - Beurteilung selbst (Volltext mit Begruendungsteil) - Vermerk ueber Beurteilungsgespraech - Hinweise auf Heranziehung oder Nichtheranziehung von Drittbeitraegen ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Wer hat Beurteilungsbeitraege zu liefern? - Frueherer Dienstvorgesetzter bei Versetzung waehrend des Beurteilungszeitraums. - Vorgesetzter der Abordnungsbehoerde. - Vorgesetzter bei Teilzeit-Mehrfachverwendung. - Bei Personalrats- oder Gleichstellungsfreistellung: kein Beitrag aus dieser Taetigkeit, aber Beruecksichtigung der Tatsache der Freistellung mit Benachteiligungsverbot. ### b) Form - Schriftlicher Beitrag, mit Unterschrift des Beitragenden, dem Beurteiler vor Erstellung der Beurteilung vorzulegen, in der Personalakte zu dokumentieren. - Beitrag muss zeitnah zum Beurteilungszeitraum gefertigt sein. ### c) Maengel und Heilung - Fehlender Beitrag macht die Beurteilung in der Regel rechtswidrig. - Heilung durch nachgeholten Beitrag und Neuerstellung oder ergaenzende Plausibilisierung der Beurteilung waehrend des laufenden Verfahrens nur unter engen Voraussetzungen — BVerwG-Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen. - Heilung nach Abschluss des Auswahlverfahrens grundsaetzlich nicht moeglich, wenn dadurch der Ausgang sich aendern koennte. ### d) Geltendmachung im Eilverfahren - Mangel der Beurteilung ist Anordnungsanspruch im Konkurrenteneilantrag. - Hilfsweise Antrag auf Anordnung der Neuerstellung der Beurteilung. ## 4. Quellenpflicht - Normen: §§ 21, 22 BBG; § 18 BLV; einschlaegige Beurteilungsrichtlinien (BMI-VwV, Länder-VwV). - Rspr.: BVerwG zur Funktion und Notwendigkeit von Beurteilungsbeitraegen — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Anfechtungsantrag gegen Beurteilung mit Begruendung. - Schriftsatzbaustein "Anordnungsanspruch — Beurteilungsbeitragsmangel" für den Konkurrenteneilantrag. ## 6. Verifizierte Quellenanker - Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. - Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht. - BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen. - BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen. - Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandantin war im Beurteilungszeitraum 18 Monate abgeordnet. Der dortige Dienststellenleiter lieferte keinen Beitrag, der Heimatbeurteiler stuetzte sich allein auf eigene Eindruecke ueber den verbliebenen Zeitraum. Skill liefert Argument: Beurteilung ist rechtswidrig wegen fehlenden Beurteilungsbeitrags; Nachholung mit Neuerstellung erforderlich.