--- name: dienstvergehen-ausser-agg-gleichstellung description: "Skill zur disziplinarrechtlichen Beurteilung von Verhalten ausserhalb des Dienstes nach § 47 BeamtStG bzw. § 77 BBG. Klaert die Voraussetzung der Eignung zur Beeintraechtigung des Vertrauens den Bezug zur Statusrelevanz und das Verhaeltnis zwischen privatem Verhalten und dienstlichen Anforderunge..." --- # Dienstvergehen ausser Dienst nach § 47 BeamtStG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für Beamte, denen Verhalten ausserhalb des Dienstes als Dienstvergehen vorgeworfen wird (typisch: Steuerstraftaten, Trunkenheitsfahrt, ehrenrührige Aeusserungen im Internet, problematische Vereinszugehoerigkeit). ## 2. Eingaben - Vorwurf in tatsaechlicher Hinsicht - Strafurteil oder Strafbefehl (falls einschlaegig) - Statusamt und Dienststellung - Vorgeschichte und Beurteilungen - Persoenliche Umstaende ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Voraussetzung - § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG bzw. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG: Verhalten ausserhalb des Dienstes ist Dienstvergehen nur, wenn es nach den Umstaenden des Einzelfalls in besonderem Masse geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeintraechtigen. ### b) Statusrelevanz - Massgebliche Sichtweise: Wuerde der konkrete Sachverhalt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Amtsfuehrung gerade dieses Beamten erschuettern? - Statusbezogene Wertung: Bei Polizei- und Justizbeamten strengere Massstaebe als bei rein verwaltenden Taetigkeiten. ### c) Bewertungsmuster - Trunkenheitsfahrt: in der Regel Dienstvergehen bei Polizei und Justizvollzug, sonst regelmaessig nur bei besonderen Umstaenden. - Steuerstraftaten: Dienstvergehen, insbesondere bei Finanzbeamten oder Beamten in herausgehobener Position. - Internetaeusserungen: Verstoss gegen Maessigungspflicht (§ 60 BBG), siehe Skill `politische-maessigung-60-bbg`. ### d) Verfassungstreue - Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen oder vergleichbare Sympathiebekundungen: Skill `verfassungstreue-7-bbg-reichsbuerger`. ### e) Bemessung - Bemessung nach § 13 BDG; Skill `disziplinarmassnahmebemessung-13-bdg`. ## 4. Quellenpflicht - Normen: § 47 BeamtStG; § 77 BBG; § 13 BDG. - Rspr.: BVerwG zur ausserdienstlichen Pflichtverletzung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Verteidigungs-Memo mit Pruefraster. - Schriftsatz Disziplinarverteidigung. ## 6. Verifizierte Quellenanker - BDG §§ 13, 17, 22, 23, 38, 63 als Kernnormen für Maßnahmebemessung, Einleitung, Strafverfahren, Bindungswirkung, Suspendierung und Aussetzung. - BDG-Novelle 2024: Vollzugsmodell/Disziplinarverfügung auch für Höchstmaßnahmen im Bundesrecht; Länderrecht gesondert prüfen. - BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16: kein verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt für disziplinarische Höchstmaßnahme, wenn Verfahren und volle gerichtliche Kontrolle gesichert sind. - BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21: Reichsbürger-/Verfassungstreue-Fall im Bundesdienst. - BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23: Verfassungstreueanforderungen im juristischen Vorbereitungsdienst. - Bei Chatgruppen, außerdienstlichen Äußerungen und politischen Grenzfällen immer Kontext, Amtsbezug, Beweisqualität und Grundrechte getrennt würdigen. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandant Lehrer, Verurteilung wegen Steuerhinterziehung 28.000 Euro im Strafbefehlsverfahren. Skill liefert Pruefraster: Bezug zum Lehramt, Statusrelevanz, Bemessung der Disziplinarmassnahme.