--- name: disziplinarmassnahmebemessung-13-bdg description: "Skill zur Bemessung der Disziplinarmassnahme nach § 13 BDG und den Landesdisziplinargesetzen. Klaert die Stufen Verweis Geldbusse Kuerzung der Dienstbezuege Zuruecksstufung Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis. Pruef die Bemessungskriterien Schwere des Dienstvergehens Persoenlichkeitsbild Vertra..." --- # Disziplinarmassnahmebemessung § 13 BDG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für die Verteidigung im Disziplinarverfahren bei der Frage, welche Massnahme angemessen ist. Anwendung von Disziplinarverfuegung bis Disziplinarklage. ## 2. Eingaben - Wesentliche Ergebnisse der Ermittlungen - Strafurteil (falls einschlaegig) - Persoenliche Verhaeltnisse des Beamten (Familie, Krankheit, lange Dienstzeit) - Vorstrafen im Dienst - Persoenlichkeitsbild und Beurteilungen ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Stufenfolge der Disziplinarmassnahmen - § 5 BDG bzw. landesrechtliche Aequivalente: Verweis, Geldbusse, Kuerzung der Dienstbezuege, Zuruecksstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis. Bei Ruhestandsbeamten: Kuerzung des Ruhegehalts und Aberkennung des Ruhegehalts. ### b) Bemessungsgrundsatz § 13 BDG - Schwere des Dienstvergehens als Ausgangspunkt. - Persoenlichkeitsbild. - Vertrauensbeeintraechtigung des Dienstherrn und der Allgemeinheit. ### c) Schwere-Bewertung - BVerwG-Methodik: Ausgangspunkt ist die Massnahme, die einem typischen Verstoss dieser Art entspricht. Die individuellen Umstaende ziehen die Massnahme in beide Richtungen. ### d) Milderungs- und Verschaerfungsgruende - Milderung: lange Dienstzeit, Persoenlichkeitsschwaeche, eingeschraenkte Schuldfaehigkeit, Reue, freiwillige Schadenswiedergutmachung. - Verschaerfung: Vorbelastung, Vorbildfunktion, langfristige Vorbereitung, Wiederholungstaten. ### e) Verhaeltnis zum Strafurteil - Bindungswirkung des Strafurteils nach § 23 BDG — siehe Schwester-Skill `bindungswirkung-strafurteil-23-bdg`. ### f) Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis - Schweregrenze erreicht, wenn das Vertrauen unwiderruflich zerstoert ist. Bei sogenanntem Kernpflichtverstoss (z. B. Zugriffsdelikte gegen den Dienstherrn) Indizwirkung. ## 4. Quellenpflicht - Normen: §§ 5, 13, 23 BDG; landesrechtliche Aequivalente. - Rspr.: BVerwG zur Massnahmebemessung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Strafmilderungsplaedoyer. - Bemessungstabelle "Faktor — Inhalt — Wirkung". ## 6. Verifizierte Quellenanker - BDG §§ 13, 17, 22, 23, 38, 63 als Kernnormen für Maßnahmebemessung, Einleitung, Strafverfahren, Bindungswirkung, Suspendierung und Aussetzung. - BDG-Novelle 2024: Vollzugsmodell/Disziplinarverfügung auch für Höchstmaßnahmen im Bundesrecht; Länderrecht gesondert prüfen. - BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16: kein verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt für disziplinarische Höchstmaßnahme, wenn Verfahren und volle gerichtliche Kontrolle gesichert sind. - BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21: Reichsbürger-/Verfassungstreue-Fall im Bundesdienst. - BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23: Verfassungstreueanforderungen im juristischen Vorbereitungsdienst. - Bei Chatgruppen, außerdienstlichen Äußerungen und politischen Grenzfällen immer Kontext, Amtsbezug, Beweisqualität und Grundrechte getrennt würdigen. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandant Justizvollzugsbeamter, drei Faelle Untreue zu Lasten einer Inhaftiertenkasse, Schaden 1.200 Euro. Skill liefert Bemessungsraster und Argumente für Disziplinarmassnahme unterhalb der Entfernung.