--- name: konkurrentenschutz-bestenauslese-art-richter description: "Pruefschema zum Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG bei Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Liefert Bausteine für Konkurrentenwiderspruch und Konkurrentenklage. Klaert die drei Auswahlkriterien Eignung Befaehigung fachliche Leistung sowie Beurteilungsspielraum Beurteilungs..." --- # Konkurrentenschutz — Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für Bewerber im öffentlichen Dienst, die in einem Auswahlverfahren um Einstellung, Beförderung oder Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens unterlegen sind oder unterliegen koennten. Liefert das materielle Pruefschema des Art. 33 Abs. 2 GG (Bestenauslese als grundrechtsgleiches Recht / bewerbungsverfahrensrechtlicher Anspruch). Anwendung typischerweise vor und neben den Skills `konkurrentenklage-einstweiliger-rechtsschutz`, `anlassbeurteilung-vs-regelbeurteilung`, `anforderungsprofil-konstitutiv-deklaratorisch`, `auswahlgespraech-dokumentationspflicht`, `plausibilisierung-gleicher-gesamtnoten`. ## 2. Eingaben - Stellenausschreibung (Wortlaut, Anforderungsprofil) - Auswahlvermerk / Beförderungsranking - Eigene letzte dienstliche Beurteilung des Mandanten - Beurteilung der ausgewaehlten Konkurrentin oder des Konkurrenten (soweit zugaenglich) - Mitteilung des Dienstherrn ueber die Auswahlentscheidung mit Frist - Auskunft, ob bereits Ernennung erfolgt ist (Ämterstabilitaet) ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Sachlicher Anwendungsbereich - Steht eine "Einstellung" oder eine "Beförderung" im statusrechtlichen Sinne in Rede oder bloss eine Umsetzung? Bei reiner Umsetzung greift Art. 33 Abs. 2 GG nicht; dann Skill `umsetzung-kein-va-rechtsschutz` heranziehen. - Ist der Dienstposten höherwertig als das Statusamt des Mandanten? Falls ja, gilt Bestenauslese auch bei Dienstpostenkonkurrenz nach staendiger Rechtsprechung des BVerwG; Az im Einzelfall verifizieren. ### b) Die drei Auswahlkriterien - Eignung — koerperliche, geistige, charakterliche Eignung; Verfassungstreue - Befaehigung — Ausbildung, Erfahrung, Vorbildung, allgemeine Faehigkeiten - Fachliche Leistung — bisherige dienstliche Leistung, Erfolg, Verwendungsbreite ### c) Beurteilungsgrundlage - Primaer aktuelle dienstliche Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung). - Bei gleicher Gesamtnote: Binnendifferenzierung durch Einzelmerkmale (BVerwG-Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen). - Erst danach hilfsweise Auswahlgespraech, Assessment Center, Beurteilungsbeitraege. ### d) Kontrolldichte - Gerichtliche Kontrolle des Auswahlvermerks auf Verfahrensfehler, Anwendung falscher Massstaebe, Nichteinbeziehung wesentlicher Gesichtspunkte, Verkennung der Beurteilungsstruktur. - Kein eigener Beurteilungsmaszstab des Gerichts. ### e) Aemterstabilitaet - Ist die Ernennung des Konkurrenten bereits erfolgt, ist die Auswahlentscheidung in der Regel nicht mehr ruekgaengig zu machen; Skill `schadensersatz-nichtbefoerderung` heranziehen. ## 4. Quellenpflicht - Normen: Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BBG; § 9 BeamtStG; § 22 BBG; §§ 32 ff. BLV. - BVerfG zur Bestenauslese und zum bewerbungsverfahrensrechtlichen Anspruch — ständige Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen, Az im Einzelfall verifizieren. - BVerwG zur Auswahlentscheidung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Kurzgutachten in Memoform (Sachverhalt — Frage — Kurzantwort — Bewertung — Risiko — Quellen) oder - Mandantenbrief mit Empfehlung zu Widerspruch / Eilantrag / Klage. ## 6. Verifizierte Quellenanker - Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. - Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht. - BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen. - BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen. - Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandant ist Polizeihauptkommissar Besoldungsgruppe A11. Dienstposten A12 wird ausgeschrieben. Ranking ergibt 17 Bewerber. Mandant Rang 3 mit Gesamtnote "uebertrifft die Anforderungen". Rang 1 hat dieselbe Gesamtnote. Aufgabe: Pruefe Anforderungsprofil, Binnendifferenzierung, Auswahlvermerk; bereite Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO vor.