--- name: nebentaetigkeit-99-bbg-anzeige-genehmigung description: "Skill zum Nebentaetigkeitsrecht der Beamten nach §§ 97 ff. BBG bzw. § 40 BeamtStG i.V.m. Landesrecht. Klaert die Unterscheidung anzeigepflichtige und genehmigungspflichtige Nebentaetigkeiten den Versagungs- und Widerrufsgrund das Verbot bestimmter Taetigkeiten sowie die Ablieferungspflicht bei Ne..." --- # Nebentaetigkeit § 99 BBG — Anzeige und Genehmigung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für Beamte, die eine Nebentaetigkeit aufnehmen wollen oder eine Versagungs- oder Widerrufsentscheidung des Dienstherrn ueberpruefen. ## 2. Eingaben - Beschreibung der Nebentaetigkeit (Art, Auftraggeber, zeitlicher Umfang, Verguetung) - Vorhandene Genehmigungen oder Anzeigen - Bescheid des Dienstherrn - Statusamt und Aufgabenbereich ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Systematik - Anzeigepflichtige Nebentaetigkeit ohne Genehmigungsbeduerftigkeit (z. B. nicht erwerbswirtschaftliche Vereinstaetigkeit, schriftstellerische Arbeit) — § 100 BBG. - Genehmigungspflichtige Nebentaetigkeit, insbesondere bei Erwerbszweck, Verwendung der Arbeitskraft, Konflikt mit dienstlichen Pflichten — § 99 BBG. ### b) Versagungsgruende - Beeintraechtigung dienstlicher Pflichten. - Interessenkonflikt. - Ueberschreiten der Belastungsgrenze (regelmaessig 1/5 der Wochenarbeitszeit, § 99 Abs. 3 BBG). - Hoher Aufwand an Arbeitskraft im Verhaeltnis zur Hauptamtsleistung. ### c) Verbotene Nebentaetigkeiten - Geschaeftsfuehrertaetigkeit in einem auf Gewinnerzielung gerichteten Unternehmen ohne weitere Genehmigung. - Beratungstaetigkeit für einen mit dem Dienstherrn in Geschaeftsbeziehung stehenden Auftraggeber. ### d) Ablieferungspflicht - Bei Nebentaetigkeit im öffentlichen Dienst Ablieferung des die Hoechstgrenze uebersteigenden Anteils der Verguetung an den Dienstherrn. ### e) Folgen unterlassener Anzeige - Disziplinarrechtliche Folgen; Skill `disziplinarmassnahmebemessung-13-bdg`. - Bei verschwiegenen Nebeneinkuenften ggf. Rueckforderung. ## 4. Quellenpflicht - Normen: §§ 97 bis 105 BBG; § 40 BeamtStG i.V.m. Landesrecht; Bundesnebentaetigkeitsverordnung. - Rspr.: BVerwG zur Nebentaetigkeit — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Anzeige- oder Genehmigungsantrag. - Widerspruch gegen Versagung. ## 6. Verifizierte Quellenanker - §§ 97 bis 105 BBG (Nebentaetigkeitsrecht Bund); § 40 BeamtStG i.V.m. Landesrecht. - Bundesnebentaetigkeitsverordnung (BNV); landesrechtliche Nebentaetigkeitsverordnungen. - Hoechstgrenze für Nebentaetigkeitsverguetungen mit Ablieferungspflicht an den Dienstherrn bei öffentlicher Nebentaetigkeit. - BVerwG zur Genehmigung und Versagung von Nebentaetigkeiten — Datum und Az vor Zitat live verifizieren. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandant Hochschuldozent (Beamter) plant Vortragstaetigkeit für einen Wirtschaftspruefer. Skill liefert Genehmigungsantrag, Pruefraster Interessenkonflikt und ggf. Begrenzung der Honorarablieferung.