--- name: praesidialrat-mitwirkung-richterernennung description: "Skill zur Mitwirkung des Praesidialrats bei Richterernennungen und Beförderungen nach §§ 54 ff. DRiG und den Landesrichtergesetzen. Klaert die Beteiligungspflichten die Inhalte der Stellungnahme die Folgen unterlassener Beteiligung und das Verhaeltnis zum Richterwahlausschuss und zur Personalvert..." --- # Praesidialrat — Mitwirkung bei Richterernennungen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für richterliche Beförderungsverfahren, in denen die Beteiligung des Praesidialrats geltend gemacht oder verteidigt werden soll. Anwendung an Bundes- und Landesgerichten. ## 2. Eingaben - Ernennungs- oder Beförderungsvorgang - Stellungnahme oder Nichtstellungnahme des Praesidialrats - Landesrichtergesetz oder DRiG-Vorschriften - Stellungnahme der Personalvertretung (Richterrat) ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Anwendungsbereich - §§ 54 ff. DRiG: Praesidialrat ist bei der Ernennung von Richtern an Bundesgerichten zu beteiligen. - Landesrichtergesetze enthalten parallele Vorschriften für Landesrichter. ### b) Stellungnahme - Praesidialrat aeussert sich zur persönlichen und fachlichen Eignung des Bewerbers. - Die Stellungnahme ist nicht bindend, muss aber im Auswahlvorgang gewuerdigt werden. ### c) Folge unterlassener Beteiligung - Verfahrensfehler; die Ernennung ist anfechtbar (Konkurrenteneilantrag) bzw. die Aufstellung des Auswahlvermerks unzureichend. ### d) Verhaeltnis zum Richterwahlausschuss - Bei Wahl von Richtern für Bundesgerichte tritt der Richterwahlausschuss neben den Praesidialrat (Art. 95 Abs. 2 GG i.V.m. RiWG); Skill `richterwahlausschuss-bund-riwahlg` (sofern angelegt, hier nicht eigenstaendig vorhanden). ### e) Verfahren - Pruefung der Beteiligung im Einzelfall. - Im Konkurrentenstreit Anordnungsanspruch wegen Verfahrensfehlern. ## 4. Quellenpflicht - Normen: §§ 54 bis 57 DRiG; Landesrichtergesetze; Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 95 Abs. 2 GG. - Rspr.: BVerfG und BVerwG zur Beteiligung des Praesidialrats — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Pruefraster Beteiligungspflichten. - Schriftsatz Konkurrenteneilantrag mit Verfahrensfehler-Argumentation. ## 6. Verifizierte Quellenanker - Art. 97 GG, Art. 98 GG, Art. 101 GG, § 21e GVG sowie DRiG §§ 25, 26, 39, 61 ff. als Kernnormen. - BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15: Bundesrichterwahl, Art. 95 Abs. 2 GG und Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG. - BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20: Dienstaufsicht, Erledigungsdruck und Grenze bei objektiv nicht bewältigbarem Pensum. - BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16: Richter auf Zeit und richterliche Unabhängigkeit im organisationsrechtlichen Kontext. - EuGH, 24.06.2019 - C-619/18 und EuGH, 19.11.2019 - C-585/18, C-624/18, C-625/18 als EU-rechtliche Anker der Justizunabhängigkeit. - Landesrichterrecht, Dienstgerichte der Länder und Präsidialratsrecht immer landesrechtlich live prüfen. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandant Richter R2, unterlegener Bewerber um Praesidentenstelle. Praesidialrat wurde nur formal angehoert, ohne dass seine Stellungnahme in den Auswahlvermerk eingegangen ist. Skill liefert Anordnungsanspruch wegen Beteiligungsmangels.